Zwei Kinder: Gratulation dafür gibt es eine Rente
Dank der Mütterrente 1 und 2 reichen im Grundsatz zwei Kinder aus, die Sie in Deutschland geboren und erzogen haben, um einen Anspruch auf eine Regelaltersrente zu haben. Anspruch haben diejeinigen Eltern, die die Kinder mit dauerhaften Wohnsitz in Deutschland erzogen haben. Dabei kommt dem Wohnsitz die Hauptbedeutung zu, vor allem für die Anspruchsteller, die als Ausländer in Deutschland die Kinder erzogen haben. In diesem Beitrag geht es um einen Fall, in dem Freiberuflerin mit Rentenansprüchen aus einem Versorgungswerk , zwei Kinder geboren und erzogen hat und keine weiteren versicherungsrechtlichen Zeiten in der Rentenkasse nachweisen kann. Hat sie Anspruch auf die Regelaltersrente?
Zwei Kinder: Gratulation dafür gibt es eine Rente! So einfach könnte man es in unserem Fall sagen. Wir haben einen Beratung über rentenbescheid24.de erhalten. In dieser Betarung ging es um die Frage, ob Kindererziehungszeiten für einen Rentenanspruch ausreichend sein können.
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Zwei Kinder: Gratulation dafür gibt es eine Rente: Sachverhalt der Beratungsleistung
Ich habe zwei Kinder 1992 und 1995 geboren und erzogen. Ich bin 1960 geboren. Ich habe, die Anerkennung der Kindererziehungszeiten beantragt. Seit 1988 bin ich selbstständig von der Rentenversicherungspflicht befreit und zahle seitdem in ein Versorgungswerk gezahlt. Bekomme ich später eine Mütterente ausgezahlt oder muss ich eine zusätzliche Mindestversicherungszeit von 5 Jahren nachweisen und noch 5 Jahre zahlen. Ich habe bisher telefonisch die Auskunft bekommen, dass ich nicht nebenbei noch 5 Jahre einzahlen muss. Stimmt das? Und wenn es nicht stimmt, weil müsste ich wie lange zahlen und was käme nach 5 Jahren dabei heraus.
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Zwei Kinder: Gratulation dafür gibt es eine Rente: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und trotzdem Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente
Unsere Mandantin hat, obwohl sie seit 1988 von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, Anspruch auf die gesetzliche Rente. Dank zweier Urteile des Bundessozialgerichtes vom 18.05.2005 und vom 31.01.2008. „Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke der Freien Berufe, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, können Erziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet bekommen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen muss, soweit die Erziehungszeiten in den einzelnen Versorgungswerken laut deren Satzungen nicht annähernd gleichwertig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden“.
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Da in dem Versorgungswerk unserer Mandantin die Bewertung der Kindererziehungszeiten nicht geregelt war, hat sie nach der Rechtssprechung des Bundessozialgericht Anspruch auf die Zuerkennung der Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI. Und damit auch Anspruch auf eine Altersrente- Regelaltersrente! Und das, obwohl unsere Mandantin seit 1988 von der Rentenversicherungspflicht befreit ist.
Zwei Kinder: Gratulation dafür gibt es eine Rente: Rentenhöhe, wenn 2021 die Regelaltersrente beginnen würde
Würde unsere Kundin 2021 eine Regelaltersrente erhalten, so würde diese auf Grund der von ihr zwei erzogenen Kinder insgesamt 3 Entgeltpunkte pro Kind erhalten. Macht also 6 Entgeltpunkte aus, zusammen. Der aktuelle Rentenwert West beträgt am 14.07.2021 = 34,19€. Somit hätte unsere Kundin einen Anspruch auf 205,14€ Brutto-Rentenanspruch pro Monat, wenn sie im Jahr 2021 einen Anspruch auf eine Regelaltersrente hätte!
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich in Rente gehen kann!
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vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.