Es gibt sie doch noch die Rente mit 63
Die Rente mit 63 ist Tod, lang lebe die Rente mit 63. Was viele nicht wissen ist, dass es eine Rentenart die Rente mit 63 heißt nicht gibt. Aber im Volksmund wird gerne die Rente mit mit 63 als Synonym für verschiedene Altersrenten genutzt. So zum Beispiel für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Altersrente kann man aber heute ( 2.03.2024) nicht mehr mit Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen. Dies war nur den Geburtsjahrgängen vor 1953 vorbehalten. Daher gibt es für diese Altersrente keinen Zugang mit 63 mehr. Aber zwei Altersrenten können Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres aktuell immer beanspruchen. Bleiben Sie dran, wir sagen Ihnen, welche Altersrente/n gemeint sind.
Es gibt sie doch noch die Rente mit 63. Ohne Zweifel gibt es noch zwei Altersrenten, die Sie vorgezogen mit Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen können. Deshalb sagen wir, dass die Rente mit 63 noch lebt, sie ist noch nicht gestorben. Denn wir verstehen als Rentenberater die Rente mit 63 so, dass damit eine Altersrente gemeint ist, deren Zugang noch mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich ist.
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Es gibt sie doch noch die Rente mit 63: Zwei Altersrenten dürfen es noch sein
Versicherte können in Deutschland zwei Altersrente mit Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen. Diese Altersrenten heißen:
- die Altersrente für langjährig Versicherte und
- die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Beiden Arten von Altersrenten sind per Gesetz immer schon auch mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist sogar noch ein früherer Rentenbeginn möglich. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt der Rentenbeginn mit 62 Lebensjahren. Diese Altersrente können Sie aber auch gerne später, also auch mit 63 beanspruchen.
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Versicherte aber grundsätzlich nur mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen, so ist die gesetzliche Regel.
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Es gibt sie doch noch die Rente mit 63
Für beide Altersrenten gilt, dass Versicherte 35 Jahre Wartezeit bei Beginn der Rente nachweisen müssen. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt noch dazu, dass der Versicherte oder die Versicherte den Grad der Behinderung von 50 vorweisen müssen. Dann kann es losgehen mit den beiden Renten. Nicht vergessen, wer vorzeitig diese beiden Altersrenten beansprucht, musst mit Abschlägen rechnen.
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