Fällt die Rentenerhöhung 2022 doch nicht so hoch aus
Rentenerhöhungen sind wichtig für die vielen Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Mit den Rentenerhöhungen passen sich die Altersrenten, Erwerbsminderungs-und Hinterbliebenenrente an den Kaufkraftverlust des Euro an. Die Menschen bekommen mehr Geld monatlich gezahlt. Sie können mehr konsumieren oder sparen. Für 2021 gab es im Westen leider keine Rentenanpassung- Corona bedingt. Wir hatten berichtet. Aber 2022 soll es eigentlich eine Mega-Rentenerhöhung geben! Nunmehr hat die Bildzeitung am 23.07.2021 berichtet, dass daraus nicht werden wird. Zu mindestens die prognostizierte Rentenanpassung für 2022 wird wohl kleiner ausfallen. Angeblich sagt dies wohl eine Rentenwertbestimmungsverordnung des Bundesarbeitsministeriums, welche Grundlage dieser Meldung sein soll! Was von dieser Meldung zu halten ist, wir sagen es Ihnen!
Fällt die Rentenerhöhung 2022 doch nicht so hoch aus? Wenn man der Bildzeitung aus deren Artikel vom 23.07.2021 Glauben schenken darf, wird es statt 4,8 % im Westen und 5,6% im Osten am 01.07.2022 „nur“ 4,0 % im Westen und 4,8 % im Osten an Rentenerhöhung geben. Grundlage dieser Meldung ist eine Rentenwertbestimmungsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit, die der Bildzeitung vorliegt. Bevor wir auf diese Meldung eingehen, kurz die Ausgangslage für die Rentenerhöhung 2022.
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Fällt die Rentenerhöhung 2022 doch nicht so hoch aus: Rentenversicherungsbericht 2020
Der Rentenversicherungsbericht 2020 prognostiziert für die Rentenanpassung 2022 im Westen 4,8 % und im Osten 5,6 Prozent mehr Rente. Es ist eine Prognose und keine amtliche Festlegung einer Rentenerhöhung. Corona-bedingt ist die Rentenerhöhung 2021 im Westen ausgefallen und im Osten gab es einen leichten Anstieg um 0,72%. Maßgabe dieser Erhöhung war die Rentenwertbestimmungsverordnung vom 31.05.2021, die am 04.06.2021 im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 27 Seite 1254- 1255 veröffentlich wurde. In dieser Rentenwertbestimmungsverordnung steht nichts aber auch gar nicht drin, was die Rentenanpassung 2022 betrifft.
Fällt die Rentenerhöhung 2022 doch nicht so hoch aus: Es gibt keine Rentenwertbestimmungsverordnung für 2022
Was meint die Bildzeitung damit, dass die Zahlen für 4,0 Prozent und 4,8 Prozent im Osten aus einer Rentenwertbestimmungs-Verordnung kommt. Will sie ihrer Meldung, welche sie am 23.07.2021 um 00.10 Uhr veröffentlicht hat. Schreiber der Meldung war ein Johannes C. Bockenheimer. Sollte er die Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 meinen, dann kann das nicht enthalten sein, was die Rentenerhöhung 2022 meint. Auch im Regierungsentwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 steht nichts geschrieben, über die mögliche Höhe der Rentenwerte zum 01.07.22.
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Eine neue Rentenwertbestimmungsverordnung für das Jahr 2022 kann es aktuell (29.07.2021) nicht geben, weil bis zum selbigen Tage noch nicht einmal das Bundesamt für Statistik weiß, wie hoch die Löhne und Gehälter bis Ende 31.12.2021 angewachsen sind- sich verändert haben. Erst im Frühjahr 2022 wird es eine neue Rentenwertbestimmungsverordnung geben.
Niemand, auch die Bildzeitung kann heute- 29.07.2021- sagen, wie die Rentenwerte zum 01.07.2022 sich entwickeln werden. Die Meldung, dass es eine Rentenwertbestimmungsverordnung gäbe, die dies aussagen würde, entspricht nicht den Tatsachen.
Eine Rentenwertbestimmungsverordnung für das Jahr 2022 gibt es noch nicht!
Fällt die Rentenerhöhung 2022 doch nicht so hoch aus!
Falschmeldung, schlecht recherchiert oder einfach amtlicher Anstrich, damit die Meldung richtig erscheint. Wir wissen es nicht. Aber aktuell ist nicht klar, ob und in welcher Höhe es 2022 eine Rentenerhöhung geben kann. Die Reallöhne sind laut des Bundesamtfür Statistik im ersten Quartal 2021 um 2,0 Prozent niedriger als im Vorjahresquartal 2020. Wir warten auf die nächsten Zahlen der DESTATIS.
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