Hohe Beiträge: Krankenkasse berücksichtigt Einkommen des Partners
Der Beitragsbescheid der gesetzlichen Krankenkasse flattert ein. Sie staunen nicht schlecht. Nicht nur Ihr Einkommen sondern das auch von Ihrem Ehegatten wurde für die Beitragsberechnung herangezogen. Nichts für schwache Nerven. Krankenkassen können auf eine Rechtsgrundlage vertrauen, welche das Bundesozialgericht in höchster Sozialgerichtsinstanz bestätigt hat. Die Beitragsgrundsätze für Selbstzahler.
Hohe Beiträge: Krankenkasse berücksichtigt Einkommen des Partners nicht zu Unrecht, wie das Landessozialgericht Hessen in einem Urteil vom 14.08.2023, Aktenzeichen L 8 KR 174/20 bestätigte. Sehr zum Ärger der Beitragszahler in der freiwilligen Versicherung.
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Leitsatz der Entscheidung des LSG Hessen: Krankenkasse darf bei freiwilliger Versicherung Einkommen des Partners berücksichtigen!
Hohe Beiträge: Krankenkasse berücksichtigt Einkommen des Partners: Um was wurde gestritten?
Die freiwillig versicherte Ehefrau muss mehr Beiträge an ihre Krankenkasse zahlen, aber nicht nur wegen ihrem Einkommen. Nein, weil ihr Mann einfach gut verdient, wird ein Teil seines Einkommens zur Beitragsberechnung zu Lasten der Ehefrau herangezogen. Das fand sie natürlich nicht so toll und zog nach einem Widerspruchsverfahren vor Gericht. In der Berufungsinstanz bekam sie leider kein Recht.
Hohe Beiträge: Krankenkasse berücksichtigt Einkommen des Partners: Gerichtsentscheidung
Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge richtet sich im Kern ( grundsätzlich) nach den beitragspflichtigen Einnahmen des oder der Versicherten. Bei freiwillig Versicherten bedeutet das in der Beitragsbemessung, dass die Beitragsbelastung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds Rechnung zu tragen ist.
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Der GKV-Spitzenverband hat mit seinen Beitragsverfahrensgrundsätzen für Selbstzahler geregelt, dass neben dem eigenem Einkommen auch die Hälfte des Einkommens des Ehegatten für die Berechnung der Beiträge zu berücksichtigen ist, soweit dieser keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört.
Die Regelung muss man nicht verstehen, sie ist aber durch das BSG höchstrichterlich bestätigt worden!
Hohe Beiträge: Krankenkasse berücksichtigt Einkommen des Partners!
Daher ist für die Beitragshöhe das Einkommen des besserverdienenden Partners entscheidend. Dessen Einkommen stelle den entscheidenden Faktor für die wirtschaftliche Lage innerhalb der Ehe dar und damit auch für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds. Diese Grundsätze gelten für alle freiwillig gesetzlichen Versicherten, nicht nur für hauptberuflich selbstständig Tätige. Diese Regelung verstoße auch nicht gegen die Verfassung.
Ja, ich möchte wissen, ob ich im Jahr 2024 beim Rentenantrag Mitglied in der KVdR werden kann!
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