RV-Nach­haltigkeits­gesetz

stabile Finanzierung der Rentenversicherung

Am 21.047.2004 hat der Gesetzgeber unter der damaligen Schröder-Regierung das sogenannte RV-Nachhaltig­keitsgesetz beschlossen. Wir klären in unserem Renten-ABC auf, um was es bei diesem Gesetzesvorhaben ging!

Das Rentenversicherung-Nachhaltigkeitsgesetz ist ein Artikelgesetz mit 13 Artikeln, welches zu umfangreichen Änderungen unter anderem im Sozialgesetzbuch Nr.6 führte. Es wurde der Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Er führte zur Änderung der Rentenanpassungsformel und damit zur Senkung des allgemeinen Rentennievaus. Daneben wurde auch die Anhebung der Altersgrenze beim vorzeitigen Beginn der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach AtZ neugefasst. Und die Beschränkung der Höherbewertung der 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten bei tatsächlich ausgeübter Berufsausbildung und die Reduktion der rentenrechtlichen Bewertung von Anrechnungszeiten bei Schulausbildung usw auf maximal 36 Kalendermonate.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


Rentenversicherung-Nachhaltigkeits­gesetz: Ausgangslage

In  Deutschland ist die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nach wie vor die wichtigste Säule der Alterssicherung. So sollen sich die Bürger auch zukünftig darauf verlassen können, dass sie im Alter genügend Einkommen haben. So dass der Lebensstandard gesichert ist. Die Rente ist dann sicher und zukunftsorientiert, wenn sie finanzkräftig ist, gute Beitragseinnahmen hat und solide Rücklagen. Ein hoher Grad an Beschäftigung und und gute Einkünfte der GRV sind dabei extrem wichtig. Es geht auch um Beiträge, die der Arbeitnehmer und Unternehmer bezahlen kann.

Die Schröderchen- Reformen von 2001 waren für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Alters-Sicherungssysteme nicht ausreichend.

Deshalb waren weitere Schritte mit andauernder Wirkung für die Leistungen der GRV dringend notwendig. Der  Grundsatz der Generationengerechtigkeit war mit für die Reformen ausschlaggebend. Die jüngere Generation darf nicht mit zu hohen Beiträgen überfordert werden.

Nur mit bezahlbaren Beiträgen in der GRV kann daneben noch eine ergänzende Altersvorsorge gemacht werden. Das Vertrauen der Älteren in das Funktionsfähigkeit der GRV musste erhalten bleiben. Deshalb war es wichtig, dass die Renten sicher gemacht werden.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Rentenversicherung-Nachhaltigkeits­gesetz: Zielsetzung

Unter der  Koalitionsregierung von SPD und den Grünen wurde am 21.07.2004 das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlage in der GRV kurz RV- Nachhaltigkeitsgesetz beschlossen. Es sollte dazu beitragen, die Finanzen der Rentenkasse zu stabilisieren. Dabei sollte die Frühverrentungspraxis beendet/umgekehrt werden. Daneben sollte die Beschäftigung  älterer Arbeitnehmer und der Steigerung der Frauenerwerbsquote gefördert werden.

Rentenversicherung-Nachhaltigkeitsgesetz: konkrete Änderungen

Dazu wurden in mehreren  Gesetze, vor allen im Sozialgesetzbuch Veränderungen vorgenommen:

  • Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors zur Modifizierung der Rentenanpassungsformel. Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtigen Beschäftigten bei der Rentenanpassung ( Senkung des Rentenniveaus ),
  • Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit auf das 63,
  • Beschränkung der Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Beitragspflichtzeiten auf Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung,
  • Reduzierung der bewerten Anrechnungszeiten schulischer Ausbildung auf Fachschulen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen,
  • Begrenzung der Bewertung bzw. Höherbewertung von schulischen und beruflichen Ausbildungszeiten auf insgesamt höchstens 36 Monate,
  • Umwandlung der Schwankungsreserve in eine Nachhaltigkeitsrücklage durch Anhebung des oberen Zielwertes für die Schwankungsreserve auf 1,5 Monatsausgaben.

Rentenversicherung-Nachhaltig­keits­gesetz

Durch diese Maßnahmen soll u.a. zu einer dauerhaften Entlastung des Beitragssatzes und somit Lohnneben­kosten führen und der Beitragssatz soll bis zum Jahr 2030 auf 22 % begrenzt werden.


Sorglos-Pakete von rentenbescheid24.de, lehnen Sie sich zurück, der rentenberater übernimmt die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Rente für Sie.Sorglos-Pakete für die Rente

Meine Rente? Mein Rentenberater!

- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - renten­bescheid24.de ist an Ihrer Seite

Vom Rentenberater gut beraten

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen in der Rentenberatung. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rente beantragen

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

Rentenauskunft einholen

Ohne nervigen Stress zu den gewünschten Rentenpapieren von der Deutschen Rentenversicherung.

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung