Die Kriegsbeschädigtenrente der DDR war eine ganz besondere Rente. Das Rentenrecht der ehemaligen DDR kannte eine Reihe von Rentenarten. So zum Beispiel die Altersrente, die Invalidenrente, die Hinterbliebenenrenten oder Bergmannsrenten. Geregelt waren die DDR-Renten in der Rentenverordnung vom 15.03.1968. Diese wurde durch den Staatsrat der DDR erlassen. Die Verordnung diente „ der Weiterentwicklung des Rentenrechts und der Verbesserung der materiellen Lage der Rentner….“. Nachzulesen ist die Verordnung über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung im GBL der DDR Band II Seite 135= Renten-VO. In verschiedenen speziellen Bibliotheken oder im Internet sind Abdrucke dieser Verordnung zu finden.
Renten der DDR - Intelligenzrente
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Im DDR-Rentenrecht wurde davon ausgegangen, dass Kriegsbeschädigte in der DDR voll am gesellschaftlichen Leben teilhaben konnten. Die materielle (finanzielle) Unterstützung für die Kriegsgeschädigten verlor durch die Zahlung von Renten immer mehr an Bedeutung. Die meisten Kriegsgeschädigten übten (im Jahr 1968) in der größeren Zahl eine berufliche Tätigkeit aus. Sie waren wie alle Schwerbeschädigten besonders geschützt. Der Anspruch auf Kriegsbeschädigtenrente entspricht seinem Charakter nach dem Anspruch auf eine Invalidenrente.
Die Kriegsbeschädigtenrente wird nur dann gezahlt, wenn der Versicherte kein Anspruch auf Invalidenrente besteht.
Anspruch auf Kriegsbeschädigtenrente besteht bei einem Körperschaden vom mindestens 66 2/3 %, der auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer gleichgestellten Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretenen Krankheit oder äußere Einwirkung zurückzuführen ist.
Die Kriegsbeschädigtenrente beträgt monatlich 150 Mark-DDR. So steht es allgemein in § 12 der Renten-VO der ehemaligen DDR geschrieben.
Zur Invalidenrente unterschied sich die Kriegsbeschädigtenrente in zwei Punkten.
Nach § 13 der Renten-VO DDR gab es eine Einkommensanrechnung der Einkünfte aus Arbeit und bei Bezug der Beschädigtenrente.
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Kriegsbeschädigter bezieht eine Rente von 150 Mark- DDR und 150 Mark Einkommen aus Arbeit. So wird im 50 Mark-DDR an die Rente angerechnet. Also die Rente um 50 Mark gekürzt. Die gekürzte Rente muss aber mindestens 3/10 der vollen Kriegsbeschädigtenrente und Zuschläge betragen. Dies war eine Untergrenze für die Einkommensanrechnung.
Renten der DDR
- Prüfen der Erfolgsaussichten und Verwaltungsverfahren
- Antragstellung Zusatz-Sonderversorgungsrente
- Durchsetzen - und Prüfen