Rentensteigerung von 72 Euro monatlich
Am 02.05.2018 erreichte uns die Nachricht durch die Rentenversicherung Bund, dass ein Mandant von uns ab dem 01.06.2018 eine um 72 € Brutto monatlich höhere Rente bekommt. Und eine Rentennachzahlung von 8206€ ab dem 01.01.2003. Auslöser war eine beauftragte Rentenbescheidsprüfung durch unseren Kunden. Wir klären auf, um was es in der Sache geht.
Wir haben für einen Mandanten eine Rentensteigerung von 72 Euro monatlich ab dem 01.06.2018 durchgesetzt. Und dies ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung. Wir klären auf, was passiert ist. Ausgangspunkt war eine Prüfung des Rentenbescheides unseres Mandanten aus dem Jahre 2003.
Rentenbescheid geprüft – Rentennachzahlung und monatlich mehr Rente gesichert
Rentensteigerung von 72 Euro monatlich: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Unser Mandant, geboren im Jahr 1940, bezieht seit dem 01.03.2000 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Er beauftragte uns im Jahr 2017 mit der Prüfung seiner Rentenunterlagen. Auf dem ersten Blick war alles in Ordnung, aber nur auf den ersten Blick. Der Versicherte war in der Zeit vom 15.09.1962 bis zum 09.08.1970 Mitarbeiter beim MdI-Polizei DDR. Für diese Zeit war für ihm unter der Abkürzung AAÜG Zeiten im Versicherungsverlauf eingetragen. Dies betrifft das Sonderversorgungssystem des Ministeriums des Innern der ehemaligen DDR (VSO-MDI). Diese Zeiten stimmten auch mit dem Abgleich der Zeiten im SVA-Buch der DDR überein.
Das was aber deckungsgleich mit den Daten und Zahlen stimmte, stimmte nicht mit der wahren Rechtslage überein.
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Rentensteigerung von 72 Euro monatlich: Verpflegungsgeld Polizei
Tatsächlich hätten höhere Verdienste für unseren Mandanten für die Rente berücksichtigt werden müssen. Denn seit dem Urteil des Bundessozialgericht vom 23.08.2007 wird das Verpflegungsgeld für nicht kaserniert untergebrachte Polizeimitarbeiter der DDR als rentensteigerndes Arbeitsentgelt berücksichtigt werden.
Hörbotschaft zum Artikel
– Warum eine Rentenprüfung 72 € mehr Rente brachte! –
Da wir nur eine leise Ahnung von dem Problem hatten, forderten wir von dem Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, mit Sitz in Potsdam, die Stammdatenkarten unseres Mandanten an. Als wir diese in den Händen hielten, gab es die Überraschung. Dort war unter anderem das Verpflegungsgeld kalendertäglich erfasst. In dem Rentenbescheid aber nicht.
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Rentensteigerung von 72 Euro monatlich: Überprüfungsantrag und dann mehr Rente
Wir stellten im Auftrag unseres Kunden einen Überprüfungsantrag bei der Polizei in Brandenburg und parallel einen Antrag nach § 44 SGB X bei der DRV Bund – Rentenstelle unseres Mandanten.
Nach wenigen Wochen kam der neue Feststellungsbescheid für unseren Mandanten. Diesen reichten wir der DRV Bund zur Neuberechnung der Altersrente ein. Am 02.05.2018 kam endlich der neue Rentenbescheid mit der Rentenerhöhung und der Nachzahlung von über 8000€. Unser Mandant, heute 78 Jahre alt, hat sich riesig gefreut und wird sich mit seiner Frau eine langen Urlaub an der Ostseeküste gönnen!
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Warum berichten wir Ihnen von solchen Fällen?
Ganz einfach! Viele Versicherte wissen nicht, welche Rechte ihnen im Zusammenhang mit den Sonderversorgungssystemen der DDR, wie Polizei, NVA oder Zoll zustehen. Dabei geht es immer um viel Geld und höhere Renten. Keiner der Rentenversicherer ist verpflichtet, Sie auf die möglichen Rechte hinzuweisen. In unserem Fall ging es für 8 Jahre um höhere Entgelte, die nicht berücksichtigt wurden. Oftmals sind es aber auch höhere Zeiträume. Damit auch viel mehr Rentenerhöhung bis weit über 100€ monatlich. Wir sagen auch, dass Sie als Versicherte nichts zu verschenken haben. Bevor Sie jedoch sozusagen gestärkt durch unseren Bericht zur Tat schreiten, sollten Sie Ihre Rente und die Unterlagen durch unabhängige Rentenberater prüfen lassen. Damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.
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