Die Zusätzliche Altersversorgung der Blockparteien DDR orientiert sich in seinem Voraussetzungen und seinen Leistungen an den Regelungen der freiwilligen zusatzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates der ehemaligen DDR. Wir haben diese Zusatzversorgung erläutert, hier zum Nachlesen!
Renten der DDR - Intelligenzrente
Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie z.B. die Intelligenzrente der DDR als zusätzliche Rentenansprüche für Ihre Rente geltend machen können?
Die zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der Blockparteien der DDR erfasste folgende Zusatzversorgungen für das Alter:
Der Ministerrat der ehemaligen DDR hat in mehreren Beschlüssen für die Leiter und Mitarbeiter der sogenannten Blockparteien der ehemaligen DDR freiwillige zusätzliche Altersversorgungen eingeführt. Damit diese Mitarbeiter für ihre „verantwortungsvolle Tätigkeit“ eine zusätzliche Altersversorgung und bei Invalidität neben der normalen SV-Rente hatten. Diese Gesetzesmaterialien und Beschlüsse zu diesen Zusatzversorgungen wurden in der DDR nicht veröffentlicht. Auch für Leiter und Mitarbeiter o.g. Blockparteien wird eine freiwillige zusätzliche Altersversorgung (Versorgung) eingeführt. Der Kreis der Mitarbeiter, der dieser Versorgung beitreten kann, wurde gesondert festgelegt. Die zu diesen Ordnungen erlassenen Richtlinien wurden ebenfalls nicht veröffentlicht.
Renten der DDR
- Prüfen der Erfolgsaussichten und Verwaltungsverfahren
- Antragstellung Zusatz-Sonderversorgungsrente
- Durchsetzen - und Prüfen
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de verweisen zu den allgemeinen Voraussetzungen des Zugangs und den Rentenleistungen im Versicherungsfall auf die Zusatzversorgung Staatsapparat -DDR verweisen! Bitte hier nachlesen! Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 14.03.2019 klargestellt, dass der Anspruch auf die Zusatzversorgung aus diesem System nur möglich ist, wer die freiwillige Beitrittserklärung (Beitrittsurkunde) nachweisen kann! Es gibt keinen fiktiven Zutritt!
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