Zusätzliche Alters­ver­sorgung der Block­parteien DDR

Freiwillige Zusatzrenten­systeme

Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de veröffentlichen in loser Folge in ihrem Renten-ABC Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen aus der Rente. Unter anderem auch aus dem Rentensystem der ehemaligen DDR. Dort gab es für verschiedene Personengruppen einen Zugang zu verschiedenen Zusatz-und Sonderversorgungssystemen. Unter anderem auch für die Mitarbeiter der sogenannten Blockparteien in der ehemaligen DDR. Wir berichten kurz über die bestehenden Zusatzversorgungssysteme der Blockparteien.

Die Zusätzliche Altersversorgung der Blockparteien DDR orientiert sich in seinem Voraussetzungen und seinen Leistungen an den Regelungen der freiwilligen zusatzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates der ehemaligen DDR. Wir haben diese Zusatzversorgung erläutert, hier zum Nachlesen!


Rentenberatung: Zusatz- und Sonder­versorgungs­rente DDR – Intelligenz­rente Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie als Ingenieur, Ingenieurökonom, als Arzt, als Lehrer und Erzieher, als Mitarbeiter im Staatsapparat, Mitarbeiter gesellschaftliche Organisationen, Betriebsangehöriger von Carl-Zeiss oder Angehöriger der NVA, der Polizei der DDR, des Zoll oder des ehemaligen Minsiteriums für Staatssicherheit zusätzliche Rentenansprüche geltend machen können?Renten der DDR - Intelligenzrente

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Zusätzliche Alters­versorgung der Block­parteien DDR: Die Versorgungs­ordnungen im Überblick

Die zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der Blockparteien der DDR erfasste folgende Zusatzversorgungen für das Alter:

  1. die freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtlich tätige Mitarbeiter der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands  kurz FZAO-CDU vom 01.09.1971 genannt,
  2. die freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtlich tätige Mitarbeiter  der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands (DBD) – kurz FZAO- DBD vom 25.08.1971 genannt,
  3. die freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtlich tätige Mitarbeiter der National- Demokratischen Partei Deutschlands (NDPD) – kurz FZAO- NDPD vom 31.08.1971 genannt und
  4. die freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtlich tätige Mitarbeiter der  Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD) – kurz FZAO- LDPD vom 07.09.1971 genannt.
Zusätzliche Altersversorgung der Blockparteien DDR: Die Verordnungen wurden in der DDR nicht veröffentlicht

Der Ministerrat der ehemaligen DDR hat in mehreren Beschlüssen für die Leiter und Mitarbeiter der sogenannten Blockparteien der ehemaligen  DDR freiwillige zusätzliche Altersversorgungen eingeführt. Damit diese Mitarbeiter für ihre „verantwortungsvolle Tätigkeit“ eine zusätzliche Altersversorgung und bei Invalidität neben der normalen SV-Rente hatten. Diese Gesetzesmaterialien und Beschlüsse zu diesen Zusatzversorgungen wurden in der DDR nicht veröffentlicht. Auch für Leiter und Mitarbeiter o.g. Blockparteien wird eine freiwillige zusätzliche Altersversorgung (Versorgung) eingeführt. Der Kreis der Mitarbeiter, der dieser Versorgung beitreten kann, wurde gesondert festgelegt. Die zu diesen Ordnungen erlassenen Richtlinien wurden ebenfalls nicht veröffentlicht.


Rentenpaket Zusatz- und Sonder­­versorgungs­­rente DDR: Zugangs­­voraus­setzungen /Verwaltungs­­verfahren / Antrag auf die Zusatz­­ver­sorgungs­­rente oder Sonder­­versorgungs­­rente DDR und zusätzliche Arbeits­­entgelte Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie als Ingenieur, Ingenieurökonom, als Arzt, als Lehrer und Erzieher, als Mitarbeiter im Staatsapparat, Mitarbeiter gesellschaftliche Organisationen, Betriebsangehöriger von Carl-Zeiss oder Angehöriger der NVA, der Polizei der DDR, des Zoll oder des ehemaligen Minsiteriums für Staatssicherheit zusätzliche Rentenansprüche geltend machen können? Gehen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für die Sonderversorgungsrente oder Zusatzversorgungsrente erfüllen! Rentenexperten übernehmen für Sie das Verwaltungsverfahren! Und stellen für Sie den Antrag auf Zusatzversorgungsrente oder Sonderversorgungsrente der DDR! Lehnen Sie sich zurück und profitieren Sie von einem Plus für Ihre Rente.Renten der DDR

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Zusätzliche Alters­versorgung der Block­parteien DDR: Zutritt und Leistungen im Rentenfall

Für den Beitritt und die Leistungen im Rentenfall galten die gleichen Regelungen und gesetzlichen Festlegungen für die freiwillige zusätzliche Alters­versorgung für die Mitarbeiter des Staatsapparates . Und zwar inhaltlich in allen Punkten für den vorgenannten Personen­kreis. Daher gab es in den oben genannten Zusatz­versorgungs­ordnungen keine weiteren Ausführungen zu den

Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de verweisen zu den allgemeinen Voraussetzungen des Zugangs und den Rentenleistungen im Versicherungsfall auf die Zusatzversorgung Staatsapparat -DDR verweisen! Bitte hier nachlesen! Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 14.03.2019 klargestellt, dass der Anspruch auf die Zusatzversorgung aus diesem System nur möglich ist, wer die freiwillige Beitrittserklärung (Beitrittsurkunde) nachweisen kann! Es gibt keinen fiktiven Zutritt!


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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