Rente 2017: Wichtige Änderungen für die Altersrente!
2017 wird in der Rente ein spannendes Jahr. Zum 01.01.2017 um 0.00 Uhr steigt die Flexirenten-Rakete. Daneben gibt es Veränderungen im Rentenrecht.
Anhebung der Regelaltersgrenze
Die Rente 2017 bringt verschiedene Änderungen. Jedes Jahr ändert sich die Regelaltersgrenze. 2017 steigt sie auf 65 Jahre und sechs Monate. Für Versicherte, die 1952 geboren sind und 2017 geboren sind. 2031 ist das Jahr in dem die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht wird. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es nur noch die Regelaltersrente mit 67 Jahren.
Die Flexirente startet!
Zum 01.01.2017 startet die Flexirente zur Rente 2017. Dann kann der Versicherte sich für den Fall, dass er frühzeitig in Altersrente gehen will, den zuerwartenden Abschlag besser zurückkaufen. Wir hatten in unserem Ratgeber Flexirente darüber berichtet.
Hörbotschaft zum Artikel
– Was sich 2017 in der Rente ändert! –
Länger Arbeiten für die Rente 2017 soll sich lohnen!
Wer über die Regelaltersgrenze weiter arbeitet, kann dann eigene Beiträge zur Rente bezahlen. Daneben zahlt der Arbeitgeber in diesem Modell auch in die Rentenkasse ein.
Bis zum 31.12.2016 ist eine Beitragspflicht bei Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus, nicht vorgesehen. Nur der Arbeitgeber zahlt zurzeit ein, aber ohne finanziellen Vorteil für den Rentner.
Erfahren Sie wie die neue Einmalzahlung funktioniert. Was sind Hinzuverdienstdeckel und das neue Teilrentensystem. Und warum die Flexi-Rente zum Rendite-Turbo werden kann →
Die Altersgrenze für die Rente ab 63 steigt an
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gab es ab dem 01.07.2014 für die Geburtsjahrgänge bis 1952 ab dem 63.Lebensjahr abschlagsfrei.
Jedes Jahr späteren Geburtsjahrgang steigt die Altersgrenze an. Immer um 2 Kalendermonate.
Für Versicherte, die 1953 geboren sind. Sie können bis zum 31.12.2016 mit 63 Jahren und 2 Kalendermonaten in diese Rente gehen.
Für Versicherte, die 1954 geboren sind, sind es ab 2017 63 Jahre und 4 Kalendermonate. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 können dann 2029 mit glatt 65 Jahren in diese vorgezogene Altersrente gehen.
Erfahren Sie jetzt, ob Sie 2017 ohne Abschläge früher in Rente gehen können →
Wie jedes Jahr: Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben!
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung steigt auch 2017 weiter. Details und Wissenswertes zum Thema der Beitragsbemessungsgrenzen können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen!
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Jahresentgeltgrenze, für die in der Rentenversicherung Beiträge abgeführt werden müssen. Wird darüber hinaus verdient, werden keine Beiträge mehr abgeführt. Die Beitragshöhe beträgt zurzeit 18,6 Prozent. Daran ändert sich 2017 nichts.
Die Zahlen in der freiwilligen Versicherung 2017
Wer nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt, kann in Deutschland ab dem 16.Lebensjahr freiwillige Beiträge zur Rente zahlen. Wer eine Altersrente bezieht, kann keine Beiträge mehr in die freiwillige Versicherung zahlen. Dies gilt, wenn man eine Vollrente bindend bezieht.
In der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rente gibt es den Mindestbeitrag und den Höchstbeitrag. Der Höchstbeitrag steigt auf 1187,45€ von ehemals 1159,40€.
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Der Mindestbeitrag von 84,15€ bleibt in West und Ost 2017 stabil.
Rentenanwartschaften für Pflege steigen ab 2017
Ab 2017 werden die neuen Pflegegrade eingeführt. Diese ersetzen die alten Pflegestufen.
Wer einen nahen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt, bekommt auch nach alter Rechtlage Rentenpunkte in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben. Nach neuesten Informationen sollen die Rentenpunkte sich ab 2017 sogar erhöhen. Denn die Rentenversicherungspflicht in der Pflege beginnt ab 2017 schon bei 10 Stunden wöchentlich, wenn man eine Pflegeperson ab Pflegegrad 2 pflegt. Oder man pflegt mehrere pflegebedürftige Personen. Die 10 Stunden Pflegeaufwand müssen mindestens auf 2 Tage in der Woche verteilt sein.
Bisher war der Pflegeaufwand 14 Stunden wöchentlich.
Was sich nicht ändert ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden neben der Pflege berufstätig sein darf und die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet. Der Aufwand der Pflege wird durch die Pflegekasse/Krankenkasse eingeschätzt.
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Ab 2017 soll es eine neue Mindestrente geben!
Die Rente 2017 soll auch etwas für Menschen bringen, die bisher wenig für ihre Rente machen konnten, weil sie Geringverdiener sind. Viele Menschen können trotz Arbeit von ihrer Rente im Alter nicht leben. Das allgemeine Rentenniveau sinkt. Es wird befürchtet, dass viele Millionen Rentner in Zukunft von ihren Altersbezügen nicht mehr leben können. Die Altersarmut droht.
Die Regierungskoalition will 2017 die sogenannte Lebensleistungsrente umsetzen. Rentner mit geringeren Renteneinkünften dürfen Rentensteigerungen erwarten, wenn sie ein Leben lang gearbeitet haben und nur Grundsicherung erreichen.
Im Detail:
Wer viele Jahre gearbeitet hat und nur geringfügige Verdienste hatte, soll in seiner Rente aufgestockt warden.
Rentner, die 35 Beitragsjahre ab 2017 nachweisen können, sollen auf 30 Entgeltpunkte aufgestockt werden, wenn die Rentenpunkte für die 35 Jahre unter 30 Entgeltpunkte liegen. Die soll bis 2024 gelten.
Da nach sind es 40 Beitragsjahre mit ebenfalls 30 Entgeltpunkten. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden so berücksichtigt, dass sie in einer Zeitspanne von 5 Jahren als reguläre Beitragsjahre gelten.
Wie viele Versicherte in diese “neue” Mindestrente fallen, ist völlig unklar.
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Die Rentenwerte werden steigen!
Die Rentenwerte für die ausgerechneten Entgeltpunkte werden auch nächstes Jahr aller Voraussicht nach steigen.
Im Frühjahr 2017 werden die Zahlen bekannt gegeben. Im Bundesgebiet West sind es 30,45€ pro Entgeltpunkt. Im Beitrittsgebiet Ost 28,66€ für einen Entgeltpunkt. Es werden ca. 2 % Rentenerhöhung erwartet. Dies ergibt sich aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2016. Ob es so kommt, bleibt wie immer abzuwarten.
Unser Fazit!
Zahlen und Fakten zur neuen Rente 2017. Der Teufel steckt im Detail. In vielen Sachen sind echte Verbesserungen für die Rentnerinnen und Rentner zu erwarten. Auch die Versicherten können von besseren Leistungen profitieren. Die Rentenangleichung Ost an West wird ab 2018 starten.
Ja, ich möchte mit dem neuen Sorglos-Paket “ früher in Rente“ sorgenfrei 2017 in meine Rente gehen!
Wir wünschen ein gesundes neues und rentenstarkes Jahr 2017!