Was bleibt von der Rentenerhöhung 2018 übrig
Am Sonntag, dem 01.07.2018, war es soweit. Die Rentenerhöhung 2018 startete. Für ca. 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gibt es einen Zuschlag auf die Rente. Ob mit einer Rente oder mit mehreren Renten. Für den Westen gibt es 3,22 Prozent mehr und im Osten sind es 3,37 Prozent mehr Rente. Die Rentenanpassung orientiert sich an den Lohnentwicklungen und an der Entwicklung des Beitragssatzes zur Rente.
Was bleibt von der Rentenerhöhung 2018 übrig werden sich viele Rentnerinnen und Rentner fragen. Und wer profitiert als Rentner möglicherweise sogar zweifach von der Rentenhöhung. Wir zeigen es an mehreren Beispielen. Sicher ist eines, nicht jeder Rentner wird sich über die Rentenerhöhung freuen, wenn er zum Beispiel neben der Rente Grundsicherungsleistungen bezieht, wird die Rentenerhöhung an die Sozialleistung angerechnet. Daneben hält Vater Staat bei der Steuer die Hand auf und verlangt von ca. 4 Millionen Rentenbeziehern Einkommenssteuer auf die Rente. Bei der Rentenanpassung 2018 sollen es ca. 45.000 Menschen sein, die mit einem Schlag steuerpflichtig werden. Damit geht ein Teil der Rentenerhöhung für Steuerzahlungen drauf. Dennoch gibt es auch Versicherte, die von der Rentenerhöhung profitieren.
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Was bleibt von der Rentenerhöhung 2018 übrig: Die Grundrechnung
Nehmen wir ein einfaches Beispiel an.
Rentner Richard aus Stuttgart, seit 2012 Altersrentner, bekam bis zum 30.06.2018 eine monatliche Bruttorente von 2000€. Die Rente erhöht sich für ihn um 3,22 Prozent. Für die gesetzlichen Abzüge nehmen wir pauschal 11 Prozent an (wir wissen nicht genau, wie hoch der Zusatzbeitrag für Richard bei der GKV ist).
Erhöhung zum 01.07.2018
2000 € x 1,0322 % = 2.064,40€ Bruttorente.
2.064,40€
./. 7,3 Prozent GKV = 150,70€
./. 2,55 Prozent Pflege= 52,64€
./. 1,15 Prozent Zusatzbeitrag GKV = 23,74€.
Auszahlungsbetrag = 1.837,32 € monatlich
1.837,32 € monatliche Rente bekommt unser Richard aus Stuttgart monatlich ausgezahlt.
Was bleibt von der Rentenerhöhung 2018 übrig: Vorteil Krankenkassenbeitrag ab 2019
Ab dem 01.01.2019 bekommen die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland wieder neue Rentenbescheide und eine höhere Rente! Warum ist das so?
Mit dem neuen GKV-Versichertenentlastungsgesetz (beschlossen am 06.06.2018 durch das Bundeskabinett) sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder von Arbeitnehmern und Rentnern je zur Hälfte gezahlt werden.
Damit wird auch der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ab dem 01.01.2019 von der Deutschen Rentenversicherung zur Hälfte an die Krankenkasse gezahlt werden.
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Heißt in unserem Beispiel mit dem Richard:
Er bekommt bis zum 31.12.2018 monatlich 1.837,32 € ausgezahlt.
Ab dem 01.01.2019 (wenn sich nicht generell am Beitragssatz zur GKV was ändert), wird Richard nunmehr 11,87 € mehr Rente bekommen. Denn der Zusatzbeitrag wird dann von der DRV zur Hälfte getragen werden, also 23,74 ./. 2 = 11,87€.
Somit bekommt Richard dann monatlich 1.849,19€ Rente ausgezahlt.
Was bleibt von der Rentenerhöhung 2018 übrig: Vorteil Erhöhung Freibetrag Witwen/Witwerrente
Wer eine Witwen- oder Witwerrente und monatliches Einkommen bezieht, profitiert auch von der Rentenerhöhung. Warum dies so ist, zeigt unsere nächste Rechnung!
Der höherer Freibetrag in der Witwer/Witwenrente steigert die Rente neben dem allgemeinen Rentenerhöhung noch zusätzlich! Also zusammen zweifach!
Beispiel:
Nehmen wir an, dass die Witwe Renate aus Leipzig monatlich 2000€ Brutto verdient und eine große Witwenrente von 800€ hat. Zum 01.07.2018 wird die Witwenrente um 3,37% erhöht.
Ab dem 01.07. 2018 bekommt Renate monatlich 826,96€ Witwenrente. Die 2000€ Einkommen werden an die Witwenrente angerechnet!
Die Einkommensanrechnung läuft so ab:
- Monatliches Bruttoeinkommen wird um 40 % bereinigt,
- Ermittlung des Freibetrages zur Anrechnung,
- Bereinigtes Einkommen wird um Freibetrag gekürzt,
- Restbetrag wird mit 40 % von Witwen/Witwerrente abgezogen.
Der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung auf die Witwen/und Witwerrente ist im Westen und im Osten gestiegen. Er beträgt zum 01.07.2018 :
- Westen = 845,59€,
- Osten= 810,22€.
Beispiel bis zum 30.06.2018
Bis zum 30.06.2018 wurden der Renate auf die Witwenrente folgendes Einkommen angerechnet ( Freibetrag 783,82€):
- 2000 € x 40 % = 1200€
- 1200 € – 783,82 € = 416,18
- 416,18 x 40 % = 166,47 €
- Abzug von WR-Rente = 800 – 166,47 € = 633,53€ Witwenrente monatlich
Beispiel ab dem 01.07.2018
- 2000 € x 40 % = 1200€
- 1200 € – 810,22 = 389,78
- 389,78 x 40 % = 155,91 €
- Abzug von WR-Rente = 826,96 – 155,91 € = 671,05 € Witwenrente monatlich
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Für Renate bedeutet die Rentenerhöhung 2018 zum 01.07.2018 rechnerisch:
- Erhöhung der Witwenrente im Vergleich zum 30.06.2018 um 37,52 €
- Witwenrente der Renate hat sich um 5,92 % erhöht!
Aufgepasst!
Vom eigenen Einkommen wird weniger an die Hinterbliebenenrente angerechnet! Es können noch höhere Freibeträge dazu kommen, wenn die Witwe oder der Witwer noch ein Kind unter 18 Jahren oder bis zum Ende der Ausbildung unterhalten.
Was bleibt von der Rentenerhöhung 2018 übrig: Vorteil Erhöhung eigene Rente und Hinterbliebenenrente
Ähnlich wie oben im Beispiel geht es auch um die Frage, ob ein Rentner im doppelten Sinne davon profitiert, dass seine eigene Rente sich erhöht und die Witwenrente.
Beispiel:
Richard Rentner wohnt in Wolfsburg und bezog vor dem 01.07.2018 eine eigene Altersrente von 1200€ Brutto und eine Witwerrente von 900€.
Die Rechnung geht wie folgt!
Rente bis zum 30.06.2018
1200€ Rente x 14 % = 1032,00€
1032€ minus 819,19€ Freibetrag = 212,81
212,81 x 40 % = 85,12 €
Abzug von 900€ WR = 814,88€ Witwenrente
Summe Rente + Witwenrente = 2014,88€ Brutto
Rente ab dem 01.07.2018 (3,22 % mehr )
1238,64€ Rente x 14 % = 1065,24€
1065,24€ minus 845,59€ Freibetrag = 219,65
219,65 x 40 % = 87,86 €
Abzug von 928,98€ WR = 841,12€ Witwenrente
Summe Rente + Witwenrente = 2079,76€ Brutto
Rentenerhöhung im Vergleich vor dem 01.07.2018 = 64,88€, damit eine Steigerung um 3,22 Prozent.
Von der eigenen Rente und der Witwenrente müssen noch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen werden. Dabei profitiert der Richard Rentner ab dem 01.01.2019 von der Neuregelung der Beitragszahlung in der GKV. Damit erhöht sich seine Rente zum 01.01.2019 noch einmal.
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Was bleibt von der Rentenerhöhung 2018 übrig: Vorteil Erhöhung eigene Rente und Einkommen
Jetzt zum Schluss geht es noch um die Berechnung des Vorteils für die eigene Rente und dem anrechenbaren Einkommen auf die Rente.
6300€ Jahreseinkommen sind auf eine vorzeitige Altersrente anrechnungsfrei.
Nehmen wir an der Richard Rentner hat eine eigene Rente von 1200€ monatlich und ein monatliches Arbeitseinkommen von 1000€ Brutto. Dieses bleibt erhöht sich zum 01.07.2018 nicht.
Dann sieht die Rechnung wie folgt aus!
Rechnung vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2018
12×1200 € = 14.400 Rente
12x 1000€ = 12.000€
abzgl. 6300€ = 5700€ ./. 12 = 475 mtl.
475€ x 40 % = 190€
1200€ – 190 € = 1010€ Teilrente
Teilrente und Einkommen = 1010 + 1000 = 2010€ Brutto
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Rechnung vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 (3,22 % mehr Rente mtl.)
12×1238,64 € = 14.863,68 Rente
12x 1000€ = 12.000€
Abzgl.= 6300€ = 5700€ ./. 12 = 475 mtl
475€ x 40 % = 190€
1238,640€ – 190 € = 1048,64€ Teilrente
Teilrente und Einkommen = 1048,64 + 1000 = 2048,64€ Brutto
Die Rentenerhöhung beträgt im Unterschied zum Jahr 2017 = 38,64€
Fazit!
In bestimmten Konstellationen kann der Rentner durch die Rentennerhöhung 2018 gleich doppelt profitieren. Ab 2019 gehen die Renten nochmals nach oben, weil der Zusatznbeitrag zur gesetzlichen Krankennversicherung ab dann zur Hälfte von der Rentennversicherung gezahlt werden muss. Damit gibt es die nächste Rentennerhöhung/Rentennanpassung 2019.
Ja, ich möchte wissen, ob wie hoch meine Altersrente ist, wenn ich mehr als 6300€ dazuverdiene!
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