Der Hinzuverdienstdeckel zur Rente ist mit dem neuen Flexirentengesetz zum 01.Juli 2017 in das aktuelle Rentenrecht eingeführt worden. Er steht in § 34 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Nr.6.
Der Hinzuverdienstdeckel ist im System der Altersrente und des Hinzuverdienstes eingebunden und somit eine zentrale Rechengröße bei der Ermittlung der Teilrente.
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Es gibt zwei generelle Berechnungsschritte in der Einkommensanrechnung bei der Altersrente oder der vollen Erwerbsminderungsrente:
Die Rente und der Hinzuverdienst soll nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nicht höher sein, als das Einkommen vor dem Rentenbezug. Die monatliche Teilrente darf zusammen mit dem durchschnittlichen monatlichen Hinzuverdienst den Hinzuverdienstdeckel nicht überschreiten.
Ist die Hinzuverdienstgrenze( 6300) überschritten, muss der Hinzuverdienstdeckel geprüft werden.
Berechnung des individuellen Deckels nach § 66 Absatz.1 SGB VI
Dieser individuelle Betrag wird wie folgt berechnet:
Monatliche Bezugsgröße x Entgeltpunkte des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Beginn der Altersrente
- Berechnen der aktuellen Rente
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Beispiel:
Hugo Rentner bezieht seit dem 01.05.2017 eine Altersrente. Seine höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre vor Beginn der Rente ( 30.4.2017 – 30.04.2002) waren 1 Entgeltpunkt. So kann man es aus der Rentenberechnung im Rentenbescheid herausnehmen.
Die Bezugsgröße 2017 ist 2975€. Somit beträgt der Deckel für Hugo 2975€.
Die monatliche Bezugsgröße wird aus dem § 18 SGB IV ermittelt. Sie ist seit dem 01. Juli 2017 bundeseinheitlich. Die erste Altersrente vor Beginn des 15 Jahreszeitraumes kann nur eine Altersrente nach deutschem Recht sein. Eine ausländische Altersrente ist keine erste Rente nach dem § 34 Absatz 3 SGB VI.
Es gelten nur die Entgeltpunkte der ersten Altersrente vor dem 15 Jahreszeitraum. Wieviel Entgeltpunkte bei einer nachfolgenden Altersrente erzielt worden ist unbeachtlich.
Nicht zu den Entgeltpunkten zählt dazu, § 66 Absatz 1 SGB :
Es gibt eine Mindestgrenze, die für alle Versicherten anzuwenden ist. Das ist der Mindesthinzuverdienstdeckel.
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Dieser berechnet sich wie folgt:
1/12 aus 6300€ plus der Monatsbetrag der Vollrente.
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