Bundeszuschuss zur Rente steigt!
Nein, dies ist kein Witz oder Zynismus, sondern ernst gemeint. Ein Dankeschön an die Steuerzahler, damit die gesetzliche Rente ausgezahlt werden kann. Der Bundeszuschuss zur Rente steigt und wird bald die 100 Milliarden Euro-Grenze durchbrechen. Ohne den Bundeszuschuss würde die gesetzliche Rentenkasse die Renten nicht zahlen können. Wir klären auf, was hinter dem Bundeszuschuss steckt.
Der Bundeszuschuss zur Rente steigt auf über 100 Milliarden Euro an. So eine Prognose der Bundesregierung aus diesem Jahr. Er wird aus Steuermitteln finanziert.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rente allein reichen schon lange nicht mehr aus, um die Renten zu zahlen. Der Staat, oder besser das Finanzministerium, überweist der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2017 insgesamt 91 Milliarden Euro. Damit ca. 4 Milliarden mehr als 2016. Dieser Geldbetrag entspricht ca. 30 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes und etwa 65 % des Budgets des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Also über zwei Drittel der Ausgaben des Sozialbudgets gehen für die Rente drauf.
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100 Milliardengrenze ab 2020
Im Jahr 2020 werden es 100 Milliarden Euro Zuschuss zur Rente sein, die der Staat zur Sicherung der Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung jährlich überweisen muss. Ein Jahr später sind es schon 3,5 Milliarden Euro mehr. Wenn man diese Zahlen sieht, wird einem schwindlig. Diese Zahlen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern gehen aus den Finanzplanungen der Bundesregierung aus dem März dieses Jahres hervor.
Realität ist aber, dass die 91 Milliarden Euro dieses Jahr überwiesen werden.
Hat die Rentenkasse einen Anspruch auf den Bundeszuschuss?
Ja, so kann man es allgemein sagen. Im deutschen Rentenrecht geht nichts ohne Rechtsgrundlage.
So steht im § 213 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Nr. 6: „Der Bund leistet zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung Zuschüsse“.
Damit ist klar gestellt, dass der Bundeszuschuss zur Rente keine Fiktion ist, sondern auf realen gesetzlichen Grundlagen beruht.
Bundeszuschuss zur Rente steigt: was wird bezahlt?
Der sogenannte Bundeszuschuss (eigentlich nur Zuschuss genannt) setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Da wären:
- der klassische Bundeszuschuss von 44 Milliarden Euro, als grundsätzliche Unterstützung vom Fiskus,
- zusätzlicher Bundeszuschuss, steht in § 213 Absatz 3 SGB VI, 24 Milliarden Euro, der der pauschalen Bezahlung versicherungsfremder Leistungen dient.
Der klassische Bundeszuschuss verändert sich jährlich. Er wird entsprechend den Lohnänderungen und der Beitragssatzänderung angepasst, so steht es in § 213 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 6.
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Der Zusatzzuschuss wird jährlich an die Steigerung des Mehrwertsteueraufkommens angepasst.
Da fehlt noch ein Rest?
Die Summe aus Hauptzuschuss und Zusatzbundeszuschuss beträgt ca. 68 Milliarden Euro. Für 2017 werden 91 Milliarden Euro an die Rentenkasse überwiesen. Fehlen also noch 23 Milliarden.
Woher kommt dieses Geld? Diese Finanzmittel, die die Rentenkasse benötigt, kommen aus Beitragszuschüssen des Bundes für Pflichtbeitragszeiten nach Bundesrecht. Wissenswertes zu den Beitragszeiten nach Bundesrecht hier zum Nachlesen!
Für diese Beitragszeiten zahlt der Bund die Beiträge zur Rentenversicherung. So zum Beispiel die Rentenerhöhung durch die sogenannte Mütterrente kostet dem Staat 2017 ca. 13 Milliarden Euro. Näheres zum Thema der Mütterrente können Sie hier nachlesen. Daneben fließen noch gut 3 Milliarden Euro wegen der abschlagsfreien Rente mit 63 in die Rentenkasse und für nochmal 5 Milliarden Euro an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Der Bundeszuschuss zur Rente steigt und steigt…..
Wenn es nach den Wünschen der SPD geht kommt noch ein sogenannter Demografiezuschuss und weitere Rentenerhöhungen. Dann werden aus den beiden eigentlichen Bundeszuschüssen von zurzeit 68 Milliarden Euro mal locker 108 Milliarden Euro und dies ab 2030.
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Nach dem Willen der SPD und dem Rentenkonzept des Kanzlerkandidaten M. Schulz soll der Demografiezuschuss dazu dienen, dass die Beitragssätze zur Rentenversicherung halbwegs stabil bleiben und nicht „expotential“ ansteigen. Bei diesen prognostizierten Zahlen und Ausgaben zur Rente ist aber kaum zu glauben, dass die Beitragssätze bei der sogenannten zweiten Haltelinie der Frau Nahles von 22 Prozent stehen bleiben.
Geht es nach den Wünschen der SPD-Führung, wird doch noch die Solidarrente eingeführt werden. Diese Rente kostet auch noch zusätzliches Geld des Steuerzahlers.
Der Bundeszuschuss zur Rente steigt: Der Steuerzahler zahlt mit!
Wer ist eigentlich der Steuerzahler? Natürlich wir alle, aber auch ein Teil der Menschen in Deutschland, die aus ihren Löhnen und Gehältern schon Beiträge zur Rente bezahlen, gleichsam den Unternehmen, bei den sie angestellt sind.
Wer soll das noch bezahlen?
Der Beitragszahler in die gesetzliche Rente finanziert die heutige Rentnergeneration. Dies besagt der Generationenvertrag. Der Beitragszahler will aber auch seine Rente bekommen, für die er Beiträge gezahlt hat. So erwartet er es. Wenn er die oben genannten Zahlen liest, wird ihm Angst und Bange. Er stellt sich dann die Frage, ist meine Rente noch sicher, wenn immer mehr in die Rentenkasse gezahlt werden muss. Wem nützen die Ausgabenorgien zur Deutschen Rentenversicherung? Dem gesetzlichen Rentensystem sicher nicht!
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Unser Fazit!
Deshalb müssen Rentenkonzepte und Reformen her, die wirklich den Namen taugen und zur Stabilität und Sicherung der gesetzlichen Rente dienen. Für alle Versicherten und Rentner.
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich meine Rente beantragen kann!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.