Die Rente nach der Rente
Die eigene Rente planen! Diese Aufgabe ist nicht einfach! Die Planung der Rente beginnt eigentlich schon am ersten Tag der Berufsausbildung! Wann endet diese Rentenplanung? Mit dem Renteneintritt oder erst später! Was ist, wenn ich noch nach der Rente weiter arbeiten will. Für meine bestehende Rente weiter arbeiten möchte? Die Rente nach der Rente sozusagen? Dabei sind verschiedene Aspekte zu betrachten und zu planen. Zum einen wieviel Zeit ich in meine Arbeit neben der Rente investieren möchte, welche Auswirkungen mein Verdienst auf zukünftige Rentenansprüche hat und wie ich meine Rechte in anderen Sozialleistungssystemen für mich absichere! Fragen auf die die Rentenberater von rentenbescheid24.de hier antworten!
Die Rente nach der Rente! Den Ruhestand planen. Dies ist eines der wichtigsten Voraussetzungen für einen gelungenen Start in das Leben nach der Arbeit! Reisen, Hobbies, Familie – einfach ausspannen und das Leben genießen. Und das am Besten schon mit 63 oder früher! Eine Vorstellung, die sich aber oft mit der eigenen Lebenswirklichkeit nicht vereinbaren lässt! Der ein oder andere Versicherte kann oder will nicht aufhören mit arbeiten. Oft geht es um finanzielle Aspekte im Alter oder einfach nur, dass das Arbeiten Spaß macht und die Anerkennung und das Dabeisein wichtiges Lebenselexier ist.
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Rente planen nach der Rente: Nehmen Sie doch einfach die 46.060€ Verdienst als zweites Einkommen neben der Rente mit
Seit 2020 ist ein groß angelegter Feldversuch im Gange! Coronabedingt hebte die damalige Bundesregierung unter Federführung des Ministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten an.
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de sagen: Aus unserer Sicht ein voller Erfolg! Für viele unserer Kunden war und ist die höhere Hinzuverdienstgrenze (2022 bei 46.060€) „der Jackpot“. Rente und anrechnungsfreier Hinzuverdienst! Zwei Einkommen parallel nebeneinander. Zusätzlich auch noch weitere Entgeltpunkte für eine höhere Rente einsammeln, eine echte Win-Win Situation für viele Beteiligten: Der arbeitende Rentner, die Sozialleistungsträger, der Staat der mehr Steuern einnimmt und auch Arbeitgeber, die Menschen nicht als wertvolle Arbeitskräfte verlieren!
Ob es im Jahr 2023 auch eine Hinzuverdienstgrenze in gleicher oder ähnlicher Großenordnung wie im Jahr 2022 bei vorgezogenen Altersrenten gibt, ist nach Stand 08.Juni 2022 offen. Nach aktueller Rechtslage ist erst einmal davon auszugehen, dass die Hinzuverdienstgrenze wieder auf 6.300€ sinkt. Die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ ist bis zum 31.12.2022 befristet!
Rente planen nach der Rente: Rentenpunkte bei Verdienst vor der Regelaltersgrenze
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Oft eine Frage, die ich in meiner täglichen Beratungspraxis erhalte. Wieviel Entgeltpunkte bekomme ich noch zusätzlich zu meiner bestehenden Rente, wenn ich neben der Rente weiter arbeite?
Bevor ich diese Frage beantworte, eines zur Klarstellung für Sie. Wenn Sie eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen und weiter eine Beschäftigung oder selbstständige rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, dann ist das hieraus bezogene Einkommen (außer versicherungsfreier Minijob) grundsätzlich weiter rentenversicherungspflichtig. Aus Ihrem Verdienst oder Einkommen werden dann ganz normal Beiträge zur Rentenversicherung, Kranken-und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Für Arbeitsentgelte aus einer rentenversicherten Tätigkeit gibt es Extra- Zuschläge an Entgeltpunkte. Diese zusätzlichen Entgeltpunkte berechnen sich so, wie als wenn Verdienst aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit in Entgeltpunkte umgerechnet wird.
Beispielsrechnung!
Susi bezieht seit dem 01.05.2022 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Ihr Jahresverdienst aus der abhängigen Beschäftigung neben der Rente beträgt ab dem 01.05.2022 bis zum 31.12.2022 = mtl. 3000€ Brutto. Damit für 8 Monate = 24.000€ Brutto. Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2022 beträgt 38.901€.
Das versicherte Bruttoeinkommen wird durch das vorläufige Durchschnittsentgelt geteilt. Das Ergebnis sind die Entgeltpunkte für diesen Verdienst, gerundet auf vier Stellen hinter dem Komma.
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- 24.000€ ./. 38.901€ = 0,6169
- 0,6169 Entgeltpunkte
Zuwachs an Rente pro Monat
Der Rentenwert beträgt 36,02€ ( Stand 01.07.22).
0,6169 Entgeltpunkte bedeuten für Susi monatlich eine Rentenerhöhung von 22,22€ Brutto (0,6196 x 36,02€)!
Aber erst ab Beginn des Kalendermonat der dem Kalendermonat folgt, in welchem Susi iher Regelaltersgrenze vollendet hat.
Extra-Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit neben einer vorgezogenen Rente gibt es erst auf die Rente gutgeschrieben, wenn Sie Ihr Lebensalter für die eigene Regelaltersgrenze vollendet/ erreicht haben. Damit erhalten Sie diese zusätzlichen Entgeltpunkte immer ohne Abschlag, auch wenn Ihre Altersrente einen Abschlag hat.
Rente planen nach der Rente: Rentenpunkte nach der Regelaltersgrenze: wie geht das?
Die Regelaltersgrenze ist ein wichtiger Schnittpunkt! Beantrage ich erst dann meine Altersrente, dann wird diese (wenn Sie es nicht anders bestimmen) als Regelaltersrente bewilligt und bezahlt.
Und es passiert noch etwas ganz entscheidendes, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen oder vollenden.
Das dürfen Sie in der Planung Ihrer Rente nach der Rente nicht vergessen! Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihre eigene Regelaltersgrenze vollenden, werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Damit werden ab dem Folgemonat aus Ihrem Verdienst neben der Rente keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr fällig (Arbeitnehmeranteil). Oder bei selbstständigen Tätigen werden keine Beiträge mehr fällig. Damit erhöht sich Ihre Rente nicht mehr, obwohl Sie weiter arbeiten.
Knöppels Rententrick!
Damit Sie weiter zusätzliche Entgeltpunkte aus dem Verdienst neben der Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze erwirtschaften können, verzichten Sie einfach auf Ihre Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rente! Schriftlich und zwar gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Dann führt dieser ganz normal weiter die Beiträge in die Rentenkasse ab. Und Sie erhalten weiter Entgeltpunkte gutgeschrieben!
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Ob sich das ganze aber für Sie lohnt, ist eine andere Sache. Oftmals macht die Versicherungspflicht nach der Regelaltersgrenze wirtschaftlich keinen Sinn. Wenn ich versicherungsfrei werde, erhalte ich ein höheres Netto. Denn mein Anteil an den Rentenversicherungsbeiträgen wird nicht mehr aus dem Brutto abgeführt. Andererseits könnte man aber auch sagen, na ja die Beiträge zur Rentenversicherung kann ich steuerlich absetzen, dass bringt mir auch was. Und noch eine ganze andere Sichtweise. Ich will, dass mein Ehepartner für den Fall meines Todes eine möglichst hohe Hinterbliebenenrente bekommt. Das Leben ist teuer und wird sicher in der Zukunft nicht billiger! Aspekte, die man in der Rentenplanung miteinander abwägen sollte.
Rente planen nach der Rente: Vollzeitjob, Teilzeitjob, Minijob, was lohnt sich für mich?
Zeit ist Leben! Dieser Grundsatz gilt auch für Rentner*innen. Jeder entscheidet für sich selbst ( aus welchen Gründen auch immer), ob er oder sie neben der Rente noch arbeiten will. Wenn ich mich für eine Beschäftigung entschieden habe, dann stellt sich oft die Frage, wieviel Zeit soll ich aufwenden. Denn meine Lebensuhr läuft ja irgendwie ab. Eine Antwort hierauf zu finden, ist schwierig. Oft geht es um finanzielle Aspekte, die einen Menschen zwingen nach der Rente noch weiter zu arbeiten.
Oder einfach getreu dem Motto: dabei sein ist alles! Anerkennung, dass Gefühl der Zugehörigkeit, der schöpferischen Tätigkeit! Oder manchmal auch die blanke wirtschaftliche oder existenzielle Not. Gehe ich Vollzeit arbeiten, in Teilzeit neben der Rente oder mache ich nur einen Minijob. Viel hängt von einer Entscheidung auch ab, ob und wie hoch die zusätzlichen finanziellen Belastungen aus einer Tätigkeit neben der Rente sind. Zu denken ist an die Beitragslast aus dem Verdienst neben der Rente!
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Und dem Wissen, dass ich aus den eingezahlten Beiträgen oftmals keine Leistungen durch andere Sozialleistungsträger zu erwarten habe. Wenn ich nicht Knöppels ultimativen 99% Teilrententrick kenne, um mir Leistungen wie Krankengeld oder Kurzarbeitergeld zu sichern. Aber auch die Frage der Steuern wegen dem Zusatzverdienst spielt eine extrem große Rolle!
Viele Sachverhalte und Fragen, die Sie gegeneinander abwägen müssen!!! Meistens hilft dann: Aufschreiben und und Rechnen!
Rente planen nach der Rente: Ich pflege auch für eine höhere Rente!
Ein Job, den sich sicher keiner wünscht. Der Ehegatte, Familienangehörige oder auch Kinder sind krank und müssen gepflegt werden. Wer eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze bezieht, kann sich für seine Arbeit/ Tätigkeit noch zusätzliche Entgeltpunkte für seine Familienpflege von der Pflegekasse des Ehegatten den Sie pflegen, auf seinem Rentenkonto gutschreiben lassen. Das geht relativ einfach. Sie müssen nur nachweisen, dass die Pflegeperson mindestens den Pflegegrad 2 hat und Sie mindestens 10 Stunden in Woche pflegerische Tätigkeiten ausüben. Dafür reicht eine reine Betreuungspflege, wie Einkaufen, gemeinsame Arztbesuche, Essen kochen usw. aus. Sie müssen nicht nachweisen, dass Sie ihren Familienangehörigen waschen, anziehen oder anderweitige Körperpflege betreiben.
Aufpassen! Die Versicherungspflicht wegen der Pflege eines Familienangehörigen endet in der gesetzlichen Rente bei Bezug einer vollen Altersrente mit Ablauf des Kalendermonats in dem Sie Ihre Regelaltersgrenze / Lebensalter erreicht oder vollendet haben. Damit es weiter in Ihrem Portemanaise klingelt, müssen Sie ab der Regelaltersgrenze aus der Vollrente eine 99% oder 99,99% Teilrente machen/ beantragen. Nur bei einer Teilrente- wie vorgeschlagen, bleibt die Versicherungspflicht bei Pflege eines Familienangehörigen nach der Regelaltersgrenze bestehen. Und Sie erhalten weiter zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Ihre Rente erhöht. Aber auch hier gilt wie immer das Prinzip: Rechnen und prüfen, ob sich die Umwandlung der Vollrente in eine 99% Teilrente auch tatsächlich lohnt. Diese Rechnung ist abhängig von der Höhe des Pflegegrades. In vielen Fällen lohnt sich die Umwandlung einer Vollrente in Teilrente 99% bei einem Pflegegrad 2 nicht, weil der 1 Prozent-Rentenverlust höher ist, als der Euro-Gegenwert an zusätzlichen Rentenpunkten aus der Pflege. Oft ist dies bei hohen Altersrenten der Fall! Daher rechnen und prüfen!
Rente planen nach der Rente: Rente und Krankengeld: Der 99% Teilrententrick
Wer nach der Rente weiter beschäftigt ist, bezahlt aus seinem Brutto-Verdienst Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. In der Erwartung, dass der Rentenbezieher im Krankheitsfall von seiner Krankenkasse das Krankengeld erhält. Oft mit einer bösen Überraschung! Die Krankenkasse wird das Krankengeld nicht zahlen!
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Denn bei Bezug einer vollen Altersrente ruht der Krankengeldanspruch! Damit verlieren Rentenbezieher viel Geld. Und das, obwohl sie in den Beitragstopf der gKV eingezahlt haben.
Dagegen lässt sich was machen. Beantragen Sie bei Beginn Ihrer Altersrente gleich die 99% Teilrente. Und zwar solange, solange Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Knöppels Teilrententrick sichert Krankengeld
Im Falle der 99-Prozent Teilrente wird das Krankengeld ohne Anrechnung der Rente gezahlt, aber nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Krankengeld die Teilrente aus eigenem Wahlrecht beantragt war/ ist.
Mit dem 99% Teilrententrick können Sie sich also viel Geld sichern! Und dieser Trick wirkt sogar auch dann, wenn Sie die Regelaltersgrenze überschritten haben!
Rente planen nach der Rente: Rente und Kurzarbeitergeld: Der 99% Teilrententrick
Kein Job ist jemals wirklich sicher. Auch als Rentenbezieher kann es passieren, dass der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet. Alters-Vollrentner vor der Regelaltersgrenze haben dann das Nachsehen. Sie schauen beim Kurzarbeitergeld in die Röhre.
Knöppels Teilrententrick sichert Kurzarbeitergeld
Damit Sie nicht in Röhre schauen, beantragen Sie einfach bei Rentenbeginn der vorzeitigen Altersrente die 99% Teilrente oder gerne auch die 99,99% Teilrente! Dann sichern Sie sich anrechnungsfrei neben Ihrer Teilrente noch das Kurzarbeitergeld! So sagt es uns ein Umkehrschluss aus dem § 107 Absatz 2 SGB III. Das Kurzarbeitergeld ruht nur, wenn es mit einer Vollrente wegen Altersrente zusammentrifft.
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Da sich die Regelung des § 107 Absatz 2 SGB III nur auf die Vollrente bezieht, ist im Umkehrschluss das Kurzarbeitergeld bei Ihrer Wunsch-Teilrente zu zahlen.
Kurzarbeitergeld und Teilrente geht aber nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze! Danach werden Versicherte in der gesetzlichen Arbeitsförderung versicherungsfrei und dann gibt es Kraft Gesetzes keine Leistungen mehr!
Rente planen nach der Rente!
Rente planen mit Kopf! Nehmen Sie sich Zeit und bedenken Sie die Details! Das Für und das Wider! Manchmal hilft oft nur rechnen und vergleichen. Wem es zu komplex wird oder einfach keine Lust auf die eigene Planung für seine Rente hat, sollte sich Rat und Hilfe vom Rentenprofi suchen. Gerichtliche zugelassene Rentenberater oder fachlich versierte Rechtsanwälte können Anlaufstellen sein! Erwarten Sie bitte nicht, dass Ihre Rentenversicherung Ihre Fragen zur Rente und Rentenbeginn in dieser Breite und Tiefe beantworten kann oder wird!
Ja, ich will die Rente mit dem Sorglos-Paket Heute schon für morgen sorgen, planen!
Wechsel PKV in die GKV - unter 55
Erfahren Sie, ob und wie der Wechsel bzw. Übergang in die GKV möglich ist
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