Rente mit 63 nach vorheriger Arbeitslosigkeit
Das Thema gesetzliche Rente lässt uns nicht los. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erhalten viele Anfragen auf rentenbescheid24.de. Unter anderen die Frage, ob ich in Rente mit 63 nach vorheriger Arbeitslosigkeit gehen kann? Unsere Antwort auf diese Frage, hier zum Nachlesen!
Rente mit 63 nach vorheriger Arbeitslosigkeit. Kann ich mit 63 in Rente gehen, auch wenn ich vorher zwei Jahre arbeitslos war und ALG-1 bezogen haben? Zählt der Bezug von Arbeitslosengeld 1 mit bei der Berechnung der Rente mit dazu. Ich bin am 15.10.1958 geboren und möchte am 01.11.2021 mit 63 in Rente gehen. Ich beziehe bis zum 20.10.2021 Arbeitslosengeld. Zählt das Arbeitslosengeld bei der Berechnung der Rente mit dazu. Ich habe gehört, dass die zwei Jahre ALg-1 Bezug nicht mit zur Rente dazu berechnet werden. Unser Anfragender hatte uns leider nicht mitgeteilt, ob er eine Schwerbehinderung hat. Daher haben wir unsere Antwort etwas umfassender gestaltet.
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Bevor wir aber auf die eigentliche Frage eingehen, kurz nochmals eine Übersicht über die Arten der Rente mit 63.
Rente mit 63 nach vorheriger Arbeitslosigkeit: Rente mit 63
Das Gesetz bietet uns die Möglichkeit mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Viele Versicherte gebrauchen den Begriff Rente mit 63, als eine Art Sammelbegriff für verschiedene Rentenvarianten.
Wir kennen die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Altersrente können Sie erstmals in Anspruch nehmen, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet und 35 Jahre Wartezeit erreicht haben. In die 35 Jahre Wartezeit zählen alle rentenrechtlichen Zeiten, die es in Deutschland gibt. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld 1. Unabhängig davon ob die ALG-1 Zeiten vor Rentenbeginn lagen. Hier ein kompakter Überblick zur Rente für langjährig Versicherte! Daher muss sich unser Fragesteller keine Gedanken machen, die Zeiten des ALG-1 Bezugs zählen in den 35 Jahren definitiv als Wartezeit mit dazu. Entweder als Pflichtbeitragszeit oder als Anrechnungszeit.
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Wer Schwerbehindert ist und 35 Jahre Wartezeit erreicht hat, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen. Die 35 Jahre Wartezeit ist die gleiche, wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte.
Wenn der Versicherte aber die Altersrente für besonders langjährig Versicherte meint, muss er bei Rentenbeginn 45 Jahre Wartezeit nachweisen und er muss bei dem Geburtsjahrgang 1958 das 64. Lebensjahr vollendet haben. Ein vorzeitigen Rentenbeginn gibt es bei dieser Altersrentenart nicht. Der Rentenbeginn ist immer regulär. Ein Abschlag gibt es bei dieser Altersrente nicht. Der Unterschied zur Altersrente für langjährig Versicherte liegt darin, dass der Bezug von Arbeitslosengeld 1 zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht in die Wartezeit der 45 Jahre mit eingerechnet wird. Aber nur in die Wartezeit nicht.
Rente mit 63 nach vorheriger Arbeitslosigkeit: Zeiten der Arbeitslosigkeit wirken sich immer auf die Rentenhöhe aus
Wer aber meint, dass die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 1, welches ist zwei Jahre vor Rentenbeginn bezogen habe, nicht in die Rente mit einberechnet wird, liegt falsch.
ALG-1 Bezug wirkt sich immer auf die Rentenhöhe aus, egal ob es als Wartezeit für die Altersrente anerkannt wird oder nicht!
Die Höhe der Altersrente hat nichts damit zu tun, ob eine bestimmte rentenrechtliche Zeit in der Wartezeit ( Mindestversicherungszeit) der Rente anerkannt wird oder nicht. Wer also die 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreicht hat und vor Rentenbeginn 2 Jahre ALG-1 bezogen hat, muss sich keine Sorgen machen. Die zwei Jahre ALG-1 Bezug werden in die Rentenberechnung immer mit einbezogen.
Vorsicht Irrtum: Der Bezug ALG-1 wird deshalb bei meiner Rente nicht mit berechnet, weil es in den 45 Jahren Wartezeit nicht mit angerechnet wird? Das ist Falsch!
Die Wartezeit der 45 Jahre und die Anrechnung des ALG-1 Bezugs auf diese besondere Wartezeit oder nicht, hat nichts mit der Einbeziehung des ALG-1 in die Berechnung der Entgeltpunkte für die Rente zu tun. Dies sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Die Jahre mit ALG-1 Bezug werden auch bei der Berechnung der Rente für langjährig Versicherte oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit berücksichtigt. Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 wirkt sich dabei in der Regel immer positiv auf die Rentenhöhe aus.
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Rente mit 63 nach vorheriger Arbeitslosigkeit!
Wer mit glatt 63 Jahren in Rente gehen will, wird Abschläge in seiner Rente bekommen. Dies ist die Regel. Aber über eines muss sich unser Versicherter keine Gedanken machen. Das Arbeitslosengeld 1 , was er vor seinem Renteneintritt erhalten hat, zählt zum einen für seine Wartezeit 35 Jahre mit dazu und auch für die Rentenhöhe. Für die Höhe der Altersrente zählt das ALG-1 bei allen Altersrenten, die das SGB VI anbietet, mit dazu. Ausnahmen gibt es nur bei der Anrechnung als Wartezeit der 45 Jahre!
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