Hochrechnung von Sonderzahlungen wie Abfindungen, kann zu fehlerhaften Rentenbescheid führen
Wie Sie sich vor falschen Hochrechnungen Ihrer Sonderzahlungen schützen können.
Checkliste Rentenbescheid: hier herunterladen
Warum eine Hochrechnung der Sonderzahlungen? – es soll schnell gehen mit der Rente!
Will der Rentenantragsteller rechtzeitig in Rente gehen, nimmt die Deutsche Rentenversicherung für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn ein fiktives Einkommen an. Dieses Vorgehen soll sicher stellen, dass der Rentenantragsteller rechtzeitig zum gewünschten Renteneintrittstermin seine Altersrente bekommt.
Doch Probleme bei der Hochrechnung sind vorprogrammiert!
Ein fiktives Beispiel soll es veranschaulichen:
Richard Rentner will am 01.01.2017 in die Regelaltersrente gehen. Er beantragt am 01.10.2016 bei der Deutschen Rentenversicherung die Rente.
Im Antragsformular R 100 macht er unter Punkt 10.4 die Mitteilung, dass er bis zum Rentenbeginn beitragspflichtige Einnahmen erzielt. Er vergisst aber, dass er noch das Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen erhält.
Hochrechnung, wie wird gerechnet :
Die Deutsche Rentenversicherung erstellt nunmehr die Hochrechnung. Für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn werden ein Durchschnittsentgelt und damit auch die Rente errechnet.
Das Durchschnittsentgelt wird aus dem Entgelt, das Richard Rentner in den letzten zwölf Monate vor dem Hochrechnungszeitraum (01.10.2015- 30.09.2016 ) erzielt hat, berechnet. Das errechnete Durchschnittsentgelt wird in Entgeltpunkte umgerechnet und dem Versicherungsverlauf im Rentenbescheid in der Anlage 2 zugeführt. Im Versicherungskonto stehen somit für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn, das errechnete Entgelt und die Bezeichnung Hochrechnung.
Der Fehler ist, dass die erwähnten Sonder-und Zusatzzahlungen, als beitragspflichtige Einnahmen nach Renteneintritt nicht mehr ohne weiteres berücksichtigt werden können.
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Rentenbescheid mit falschen Daten der Hochrechnung erhalten, was tun?
Ist der Rentenbescheid erlassen, muss man Widerspruch einlegen und die beantragte Rente zurücknehmen und erneut beantragen. Ist der Rentenantragsteller bei der Antragstellung der Rente noch in der 3 Monatsfrist, in der die Rückwirkung der Antragstellung fingiert wird, ist alles in Ordnung. In unserem Beispiel kann Richard Rentner noch bis zum 30.04.2017 die Rente rückwirkend zum 01.01.2017 mit den neuen Einkünften beantragen.
Schwieriger wird es, wenn gegen den Rentenbescheid kein Widerspruch mehr eingelegt werden kann. Sollten Sie die Rente in dem Rentenbescheid neufeststellen lassen wollen, gibt es hohe Hürden, die einen Erfolg schwer machen.
Der Rentenversicherungsträger wird die Neufeststellung wegen Fehler in der Hochrechnung ablehnen. Dies ergibt sich aus § 194 und § 70 Abs. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VI -, wonach eine Rente nicht neu berechnet wird, wenn die tatsächlich erzielten beitragspflichten Einnahmen von der durch die Rentenkasse errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen abweichen. Leider hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 12.12.2011, Az. B 13 R 29/11 R diese Rechtslage bestätigt.
Hochrechnung- Beratungsfehler der Deutschen Rentenversicherung ermöglichen Ersatzansprüche
Ist der Versicherte aber bei Rentenantragstellung nicht ordnungsgemäß durch die Rentenversicherung über das Problem mit der Hochrechnung und Zusatzverdienste aufgeklärt worden, können sich Ersatzansprüche im Wege es sogenannten sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruches gegen die Rentenversicherung ergeben.
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Fazit!
Zurück zum Beispiel: Richard Rentner gehen bei der Hochrechnung wertvolle Pflichtbeiträge verloren und seine Rente wird niedriger ausfallen, als mit korrekter Angabe der Einkommen.
Daher ist bei Rentenantragstellung zwingend auf dieses Problem hinzuweisen und die Vor-und Nachteile einer Hochrechnung darzustellen.
Sind Sie sich sicher, dass Sie noch eine Sonderzahlung erwarten, geben Sie dies im Rentenantrag mit an. Oftmals ist es so, dass die Deutsche Rentenversicherung einen Rentenbescheid ausstellt, der die beitragspflichtigen Einnahmen kurz vor die Rente schon erfasst, wenn diese durch den Arbeitgeber gemeldet wurden sind. Erfolgt die Sonderzahlung und weitere Einkünfte werden diese durch den Arbeitgeber weiter gemeldet und eine neue Rentenberechnung erfolgt.
Sollten Sie einen Rentenbescheid erhalten haben und die Sonderzahlung nicht berücksichtigt sein, so wäre über eine Rücknahme des Rentenantrages mit Neuantragsstellung unter bestimmten Voraussetzungen nachzudenken.
Damit die Rente stimmt!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
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- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Eine Rentenbescheidsprüfung lohnt sich. Nicht jeder Fall wird zu einer Rentenerhöhung führen. Unsere Tätigkeit führt aber zur Rechtssicherheit, dass die Hochrechnungen korrekt sind und die Rente in richtiger Höhe ausgezahlt wird.
Gerne übernehmen wir die Prüfung Ihrer Rentenunterlagen.
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Ihr Team von rentenbescheid24.de