Hunderttausende Rentner im Jahr 2024 nicht mehr steuerpflichtig
Sehr gute Nachrichten für Hunderttausend Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2024. Fast eine Viertel Million Rentenempfänger müssen im Jahr 2024 keine Einkommenssteuern mehr zahlen. Der Grund dafür liegt am angehobenen Grundfreibetrag, der laut Angaben des Bundesfinanzministeriums die Inflation ausgleichen sollte. Es gibt aber auch rund 114.000 Rentnerinnen und Rentner die ab dem 1.7.2024 aufgrund der Rentenerhöhung steuerpflichtig werden.
Hunderttausende Rentner im Jahr 2024 nicht mehr steuerpflichtig, so eine Nachricht, welche zum Beispiel über das Nachrichtenportal der ARD vom 15.4.2024 veröffentlicht wurde. Rund 244.000 Rentnerinnen und Rentner fallen im Jahr 2024 aus der Einkommensteuerpflicht, denn sie profitieren von der Erhöhung des Grundfreibetrages. Diese erfreulich hohe Zahl bestätigte ein Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen. Gleichzeitig müssen aber ab dem 1.7.2024 rund 114.000 Rentnerinnen und Rentner in den sauren Apfel beißen und eine erstmals Steuererklärung abgeben und eventuell Einkommenssteuern zahlen.
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Hunderttausende Rentner im Jahr 2024 nicht mehr steuerpflichtig: Anstieg des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag ist der Betrag bis wohin Steuerpflichtige in Deutschland auf ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen keine Einkommenssteuern zahlen müssen. Im Jahr 2024 gilt ein Grundfreibetrag für ledige Personen in Höhe von 11.604€. Da zum 1. Juli 2024 die Renten um 4,57% steigen, werden leider rund 114.000 Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig werden. Von circa 21 Millionen Rentenempfängern in Deutschland sind 6,3 Millionen Steuerpflichtige mit Renteneinkünften. Das Bundesfinanzministerium plant für das Jahr 2024 nochmals eine Erhöhung des Grundfreibetrages, weil das Bürgergeld so hoch angestiegen ist und deshalb eine Änderung des schon erhöhten Grundfreibetrages nochmals notwendig wird. Ob die FDP sich mit diesem Vorschlag durchsetzen kann, ist offen.
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Hunderttausende Rentner im Jahr 2024 nicht mehr steuerpflichtig!
Im Grundsatz ist das eine gute Nachricht. Dennoch vergessen leider viele Rentnerinnen und Rentner zu überprüfen oder generell prüfen zu lassen, ob sie mit ihren Einkünften (Alterseinkünften, Rente, Mieteinnahmen, zweite Rente) auch im Hinblick auf die letzten Rentenerhöhungen steuerpflichtig geworden sind. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erleben es häufig, das betroffene Rentner vom Finanzamt aufgefordert werden, rückwirkend für einige Jahre eine Steuererklärung abzugeben. Viele Rentnerinnen und Rentner denken leider so: „Ach es wird mich schon nicht treffen oder ich hab doch ein Leben lang Steuern gezahlt, wieso soll ich jetzt auf die Rente auch noch Steuern zahlen.“ Diese Denkweise, auch wenn sie nachvollziehbar ist, kann nach hinten losgehen. Das Finanzamt prüft genau. Im Zweifel sollten Sie die Frage der Besteuerung Ihrer Rente nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ansonsten kann es teuer werden.
Ja, ich möchte im Jahr 2024 in Rente gehen.
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