Tausende Rentner erhalten keine Grundrente Dank Einkommensanrechnung
Kein Grundrentenzuschlag für tausende Rentner: Grundrente ein Rohrkrepierer oder doch nur eine Frage der Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI.
Tausende Rentner erhalten keine Grundrente Dank Einkommensanrechnung. In den letzten Tagen des Jahres 2022 informierte die DRV darüber, dass sie für rund 1,3 Mio. Rentner die Grundrentenbescheide fertig stellen will und diese versenden wird. Viele Rentnerinnen und Rentner werden sich sicher gefreut haben über die Rentenerhöhung und die Nachzahlung seit 2021.
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Manche von Ihnen – wir reden hier von tausenden Rentnerinnen und Rentnern- sind aber sauer. Sie erhalten die Grundrente- oder genauer gesagt den Zuschlag an Entgeltpunkte aus langjähriger Versicherung nicht ausgezahlt. Und jetzt hören Sie bitte genau hin: OBWOHL der Zuschlag als solcher durch die zuständige Rentenversicherung berechnet und auch zuerkannt wurde. Sie werden sicher noch wissen, dass die Grundrente seit dem 01.01.2021 Gesetzeskraft hat.
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Tausende Rentner erhalten keine Grundrente Dank Einkommensanrechnung: Grundrentenzuschlag wurde berechnet
Für alle Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente vor 2021 beziehen, musste erst noch in einem technisch und personell sehr aufwendigen Verfahren der Grundrentenzuschlag ermittelt werden. Viele Millionen Bescheide mussten geprüft werden. Die Datenabgleiche mit den Finanzbehörden mussten hergestellt werden. Das ganze Verfahren für Bestandsrentner sollte nach dem Willen des Gesetzgebers bis zum 31.12.2022 abgeschlossen werden.
Und genau für diese Rentner, deren Renten ab 2021 begonnen haben oder deren Renten schon davor begonnen haben und im Jahr 2021 / 2022 und in der Zukunft weiterlaufen, kann es ein kleines Problem geben.
Tausende Rentner erhalten keine Grundrente Dank Einkommensanrechnung: Zwei Bedingungen für die Zahlung der Grundrente
Der Anspruch auf die Zahlung der Grundrente ist an zwei wesentliche Bedingungen geknüpft. Zum einen muss rechnerisch feststehen, dass der oder die Betroffene einen Zuschlag an Entgeltpunkten aus langjähriger Versicherung (Grundrente) erhält. In einem zweiten Schritt wird dann noch das Einkommen angerechnet, wenn es denn zu versteuerndes Einkommen gibt. Und genau wegen diesem zweiten Schritt kommt es für viele tausende Rentnerinnen und Rentner für die Jahre 2021 und 2022 nicht zur Auszahlung des Zuschlags.
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Tausende Rentner erhalten keine Grundrente Dank Einkommensanrechnung: zu versteuerndes Einkommen aus dem vorvergangenen Jahr wird angerechnet
Für die Einkommensanrechnung gilt immer im ersten Schritt das zu versteuernde Einkommen aus dem vorvergangenen Jahr. Für das Grundrentenjahr 2021 das zu versteuernde Einkommen aus 2019. Fortlaufend für das Grundrentenjahr 2022, dass zu versteuernde Einkommen aus 2020.
Und genau hier liegt der Knackpunkt, warum viele tausende betroffene Rentner, die seit 2 Jahren auf den Grundrentenbescheid warten, das Geld nicht gezahlt bekommen. Obwohl sie eigentlich den Zuschlag an zusätzlichen Entgeltpunkten rechnerisch haben.
Viele Rentnerinnen und Rentner, deren Renten ab 2021 begonnen haben, sind in den Jahren 2019 und 2020 noch arbeiten gegangen. Genauso deren Ehegatten deren Einkommen an den Grundrentenzuschlag angerechnet wird.
Wenn Sie also im Jahr 2019 und 2020 noch ein hohes zu versteuerndes Einkommen hatten, weil Sie vor der Rente noch berufstätig waren, werden genau diese Jahre als zu versteuernde Einkommen an den Grundrentenzuschlag angerechnet. Oft im Ergebnis so, dass die Zuschläge an Grundrente einfach nicht gezahlt werden, wie die ersten Bescheide zeigen.
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Tausende Rentner erhalten keine Grundrente Dank Einkommensanrechnung
Wenn aber dann ab dem Jahr 2021 nur noch Renteneinkünfte bestehen und das zu versteuernde Einkommen deshalb sinkt, dürfte es für viele von den Betroffenen erst ab 2023 (vorvergangenes Jahr ist 2021) zur Zahlung des Grundrentenzuschlages kommen. Auf dieses sehr ungerechte Ergebnis hatten wir in einem Beitrag aus dem Jahr 2021 nach Beginn der Grundrente hingewiesen.
Tausende Rentner erhalten keine Grundrente Dank Einkommensanrechnung
Viele tausende Rentner, deren Renten ab dem 01.01.2021 begonnen haben, werden wahrscheinlich erst später den Grundrentenzuschlag gezahlt bekommen, weil Einkommen aus vorvergangenen Jahren an das jeweiligen Grundrentenjahr angerechnet wird und dieses Einkommen oft über den Grundrentenfreigrenzen liegt. Wenn die Steuerbescheide vorliegen und dort erhebliche Abweichungen im zu versteuernden Einkommen vorliegen, weil deutlich geringer als in dem Bescheid für das betreffende Jahr ausgewiesen ist, sollten Sie dies der Rentenversicherung melden. Bevor Sie dies aber tun, sollten Sie die ganze Angelegenheit zur Prüfung einem gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf dem Tisch legen, damit ihr Überprüfungsantrag nicht ein Schuss nach Hinten wird.
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