Kommen am 20. März die Zahlen zur Rentenerhöhung 2020
Wie nahezu jedes Jahr im Frühjahr warten Millionen Rentnerinnen und Rentner auf die neuen Zahlen zur Rentenanpassung 2020. Zum Vergleich: Im vorigen Jahr am 20.03.2019 teilte Hubertus Heil die Zahlen und Daten für die Rentenerhöhung zum 01.07.2019 mit. Die Rentenanpassung wird mit einer Rentenwertbestimmungsverordnung nach § 69 Absatz 1 SGB VI auf den Weg der Gesetzgebung gebracht. Bald werden die neuen Zahlen für die Rentenanpassung 2020 bekannt gegeben. Wir sind gespannt! Sie auch?
Kommen am 20. März die Zahlen zur Rentenerhöhung 2020 für den 01.07.2020. Die neuen Daten und Fakten zur Rentenerhöhung 2020 kommen bald. Im Jahr 2019 war es der 20.03.2019, als der Bundesminister für Arbeit und Soziales die neuen Rentenwerte für West und Ost verkündete. Damals waren es im Westen 3,18 Prozent und im Osten 3,91 Prozent mehr Rente. Beginnend ab dem 01.07.2019.
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Die Rentenanpassung wird laut § 69 Absatz 1 SGB VI ausschließlich durch die Bundesregierung festgelegt. Die Verordnung der Bundesregierung zur Rentenanpassung 2020 bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Dies ist eine reine Formalität. Zuerst verkündet der Bundesminister für Arbeit und Soziales die neuen Fakten zur kommenden Rentenerhöhung 2020. Danach wird es im April 2020 den entscheidenden Beschluss der Bundesregierung zum Entwurf der neuen Rentenwertverordnung geben. Danach geht es in das Zustimmungsverfahren zum Bundesrat. Damit pünktlich zum 01.07.2020 der Startschuss gesetzt ist. Dann kommen wieder Millionen neue Rentenbescheide. Dann werden wir wieder eine Rentenbescheids-Aktion starten, damit Sie Ihre Rentenbescheide von den Rentenberatern vom Team www.rentenbescheid24.de prüfen lassen können.
Ja, am 20.März wurde die neue Rentenerhöhung 2020 bekanntgegeben!
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Kommen am 20.März die Zahlen zur Rentenerhöhung 2020: Faktoren für die Rentenerhöhung
Für die Rentenerhöhung, Anpassung oder Dynamisierung sind im Wesentlichen drei Faktoren verantwortlich, § 68 SGB VI:
- die Veränderungen der Bruttolohnentwicklung,
- die Veränderungen des Nachhaltigkeitsfaktor und
- die Veränderungen des Beitragssatzes.
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Kommen am 20.März die Zahlen zur Rentenerhöhung 2020:Lohnentwicklung und Dämpfungsfaktor
Die Lohnentwicklung im Jahr 2017, 2018 und 2019 war sehr gut. Für das Jahr 2020 geht es um die Zahlen, welche das Statische Bundesamt bekannt gibt. Dann geht es um die Veränderung der Lohnsteigerung im Vergleich zu den Vorjahren (ohne Arbeitsgelegenheiten 1 Euro Jobs) und den Zahlen der Arbeitsmarktentwicklung. Damit auch die Frage der Nachhaltigkeit seinen Eingang in den neuen Rentenwert findet.
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„Der Faktor für die Veränderungen der Bruttolöhne je Arbeitnehmer wird ermittelt, in dem deren Wert für das vergangene Kalenderjahr durch den Wert für das vorangegangene Kalenderjahr geteilt wird. Dabei ist der Wert für das vorangegangene Kalenderjahr an die Entwicklung der Einnahmen der GRV angepasst, in dem er mit dem Faktor vervielfältigt wird, der sich aus dem Verhältnis der Veränderungen der Bruttolöhne je Arbeitnehmer im vorangegangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr und der Veränderung der aus der Versichertenstatistik der DRV ermittelten beitragspflichtigen Bruttolohnsumme je durchschnittlichen beschäftigten Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich Bezieher von ALG-1 im vorangegangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr ergibt“, § 68 Absatz 2 SGB VI.
Ein sperriger Satz, der verdeutlicht, wie kompliziert die Berechnung der Veränderungen der Löhne und Gehälter sind. Es spielen also Veränderungen der Lohnentwicklung aus dem Jahr 2019 im Vergleich auch zum Jahr 2018 eine Rolle und sogar noch weiter zurückliegend.
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Der Nachhaltigkeitsfaktor bestimmt Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern. Steigt die Zahl der Beitragszahler gegenüber der Zahl der Rentenbezieher wirkt sich dies positiv auf den Dämpfungsfaktor aus (eigentlich in diesem Fall der falsche Begriff). Im Jahr 2019 erhöhte der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassung um 0,64 Prozent.
Wenn aber hingegen mehr Menschen eine Rente beziehen, als Beitragszahler vorhanden sind, würde sich dies auf den Rentenanstieg dämpfend auswirken (Erhöhung fällt niedriger aus oder = null).
So betrug die Änderung der Lohnentwicklung für die Rentenanpassung 2019 im Westen 2,39 Prozentpunkte und im Osten 2,99 Prozentpunkte. Maßgebend ist auch der Beitragssatzfaktor.
Maßgebend ist die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. In 2018 lag der Beitragssatz bei 18,6 Prozent und in 2019 auch bei 18,6 Prozent, so dass der Beitragssatzfaktor wahrscheinlich 1,0000 beträgt und den Rentenwert deswegen nicht zusätzlich erhöhen wird.
Kommen am 20.März die Zahlen zur Rentenerhöhung 2020:Rentenversicherungsbericht 2019 gibt eine erste Richtung der Anpassungsentwicklung vor
Die Schätzung der DRV im Rentenversicherungsbericht 2019 zur kommenden Rentenerhöhung kam für 2020 auf im Westen 3,15 Prozent und im Osten auf 3,92 Rentenanpassung am 01.07.2020. Sollten diese Werte eintreffen, so wäre dies wieder eine Punktladung. Genauso wie es die Deutsche Rentenversicherung im Rentenversicherungsbericht 2018 für die Rentenerhöhung 2019 vorher sagte.
Fazit
Große Spannung, wie die Rentenanpassung 2020 zum 01.07.2020 aussehen wird. Die Rechtsanwälte und Rentenberater von rentenbescheid24.de werden aktuell über die Rentenerhöhung 2020 berichten. Und wann wird dies sein? Wenn sich der Bundesminister Heil an die Tradition der letzten Jahre hält: am 20. März 2020! Einem Freitag!
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente richtig ist!
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