Neues zur Rente und Hinzuverdienst
Gut 5 Jahre ist es her, dass die sogenannte Flexi Rente eingeführt wurde. Mit dem 8. SGB 4 Änderungsgesetz vom 20. Dezember 2022 wurden erneut weitreichende Änderungen im Hinzuverdienstrecht bei der Altersrente und der Erwerbsminderungsrente umgesetzt. Bereits in den Jahren 2020 bis 2022 galten Corona bedingt Sonderregelungen zum Hinzuverdienst bei Altersrenten. Diese haben dazu geführt, dass die aktuelle Bundesregierung zum 1. Januar 2023 die Regelungen zum Hinzuverdienst bei Altersrenten komplett neu gesetzlich geregelt hat. In diesem Kurzratgeber geht es nochmals um die wichtigsten Änderungen, die seit dem 1.1. 2023 in Kraft sind. Für Sie als Orientierung.
Neues zur Rente und Hinzuverdienst. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten mehr. Nach der Gesetzesbegründung soll die damit einhergehende Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand dazu beitragen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen. Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen wird das gesetzliche Rentenrecht entbürokratisiert und die gesetzliche Rentenversicherung und deren Mitarbeiter entlastet.
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Neues zur Rente und Hinzuverdienst: Neue dynamische Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten
Bei Renten wegen Erwerbsminderung wurden zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenzen dynamisiert und deutlich angehoben. Bezieher einer EM Rente soll es somit im Rahmen des Restleistungsvermögens möglich sein, einen höheren Verdienst als bisher zu erzielen. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass es EM-Rentenbezieher einfacher möglich sein soll einfacher in den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzukehren. Hinzu kommt die neue Regelung zum 1. Januar 2024, die es Erwerbsminderungsrentnern für mindestens 6 Monate ermöglicht, mehr als das Restleistungsvermögen zu arbeiten, um dann zu sehen, ob sie in den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückfinden.
Neues zur Rente und Hinzuverdienst: die Teilrente 99,99%
Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten setzte die Deutsche Rentenversicherung ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. September 2021 und weiterer andere Urteile um, in dem die höchstmögliche Teilrente 99,99% beträgt statt früher nur 99%. Die technische Umsetzung hat viel Zeit in Anspruch genommen, bis die Rentenversicherung Rentenbescheide unter Maßgabe einer 99,99% Teilrente umsetzen konnte.
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Neues zur Rente und Hinzuverdienst
Aus historischer Sicht sind diese drei Änderungen wegweisend. Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten und die Dynamisierung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sollen dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Die Einführung der 99,99% Teilrente erleichtert es Arbeitnehmern nach dem Rentenbezug noch weiter zu arbeiten, weil sie mit dieser Teilrente ihren Krankengeldanspruch (vorausgesetzt sie sind gesetzlich versichert) absichern können. Wie die gesamte Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung aussehen wird, können wir heute nicht vorhersagen.
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