Das Rentenüberleitungsgesetz überführte DDR-Rentenrecht in das Sozialgesetzbuch Nr.6 und als Sonderregelung für die Zusatz-und Sonderversorgungssysteme der DDR in das AAÜG.
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Das Altersversorgungssystem der DDR bestand aus folgenden drei Bereichen:
Zum 01.03. 1971 wurde zusätzlich zur allgemeinen Rentenabsicherung in der SV noch die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) geschaffen. Der FZR konnten Versicherten beitreten, wenn sie ein Bruttoentgelt von mehr als 600 Mark-DDR erzielten. Mit dieser freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge bestand die Möglichkeit, Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zu versichern.
Die Angehörigen von Zusatzversorgungssystemen waren gleichzeitig auch Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das betraf unter anderem die Angehörigen der Intelligenz, der technischen Intelligenz, den Beschäftigten der staatlichen Organe/ Staatsapparat, Ärzte, Pädagogen, Mitarbeiter der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen und einem weiteren in Gesetzen festgelegtem Personenkreis. Diese Zusatzversorgung ergänzte die Rente aus der Sozialversicherung der ehemaligen DDR.
Der Bereich der Sonderversorgungssysteme erfasste im wesentlichen vier Bereiche:
Die in den Zusatz-und Sonderversorgungssysteme erworbenen Ansprüche und Anwartschaften wurden durch das RÜG in die Rentenversicherung der BRD überführt. Und zwar als Artikelgesetz mit der Maßgabe, dass die Überführung durch das sogenannte AAÜG zu erfolgen hatte.
Renten der DDR - Intelligenzrente
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund- damals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wurde als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme eingesetzt. Heute heißt der Rententräger: Deutsche Rentenversicherung Bund, Träger der Zusatz-und Sonderversorgungssysteme mit Sitz in der Hirschberger Straße in Berlin.
Im Einigungsvertrag vom 31.08.1990 wurden die im Staatsvertrag vom 18.05.1990 aufgestellten Grundsätze zur Schließung und Überführung der Versorgungssysteme bestätigt. Die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz-und Sonderversorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung wurde dem gesamtdeutschen Gesetzgeber. Die Ansprüche aus den Zusatz-und Sonderversorgungsystemen haben über Jahrzehnte für zum Teil erheblichen Streit bei den Sozialgerichten gesorgt. Mit unter war auch von einem Rentenstrafrecht die Rede! Viele der heute noch lebenden Diplom-Chemiker aus der DDR empfinden es als ungerecht, dass sie keine I-Rente aus der technischen Intelligenz bekommen, wohl aber der Ingenieur, der mit ihnen gemeinsam zum Beispiel in Buna oder in Leuna die Anlage zu Produktion von Benzin oder Carbid betrieben hat. Ein interessanter Fall aus der Praxis hier zum Nachlesen!
Renten der DDR
- Prüfen der Erfolgsaussichten und Verwaltungsverfahren
- Antragstellung Zusatz-Sonderversorgungsrente
- Durchsetzen - und Prüfen