Die Verordnung über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen wird VersO-Päd genannt.
Der Ministerrat der ehemaligen DDR beschloss am 27.05.1976 dass für die Lehrer, Erzieher und Kindergärtnerinnen die Einführung zusätzliche Altersversorgung der Pädagogen. Damit sollte diesem Personenkreis für ihre Tätigkeit eine zusätzliche Versorgung im Alter und bei Invalidität zugesichert werden.
Renten der DDR - Intelligenzrente
Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie z.B. die Intelligenzrente der DDR als zusätzliche Rentenansprüche für Ihre Rente geltend machen können?
Die Bestimmungen der Zusatzversorgung der Pädagogen gelten für:
Voraussetzung war, dass sie eine abgeschlossene staatlich anerkannte pädagogische Ausbildung besitzen. Und mindestens zwei Jahre beruflich in der Volksbildung tätig waren.
Für leitendes Kader und wissenschaftliche Mitarbeiter im volkseigenen Verlag Volk und Wissen sowie für deren Fachredakteure für berufsbildende Literatur in den Fachverlagen gelten die Regelungen der Versorgung-Päd. ebenfalls.
Die Bestimmungen der Zusatzversorgung der Pädagogen gelten nicht für leitende Kader und Lehrkräfte des Aufgabenbereichs Praktische Berufsausbildung.
Die Verordnung regelte die Gewährung und Berechnung von Versorgungen:
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Anspruch auf die Zusatzrente bestand für den im Geltungsbereich der Verordnung aufgeführten Personenkreis mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
Für die Höhe der Rente aus der Zusatzversorgung wurde der Bruttomonatsverdienst der zehn günstigsten zusammenhängenden Jahre der Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher vor Erreichen des Rentenalters herangezogen.
Wenn es für den Lehrer oder Erzieher günstiger ist, wird der Berechnung der zusätzlichen Altersversorgung durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst der letzten 12 Monate vor Erreichen des Rentenalters zugrunde gelegt.
Renten der DDR
- Prüfen der Erfolgsaussichten und Verwaltungsverfahren
- Antragstellung Zusatz-Sonderversorgungsrente
- Durchsetzen - und Prüfen
Die zusätzliche Altersversorgung beträgt 60 % des Bruttoverdienstes, höchstens jedoch 800 M monatlich. Die zusätzliche Altersversorgung und die gleichartige Rente der Sozialversicherung dürfen zusammen 90 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoverdienstes nicht übersteigen.
Liegt beim Pädagogen Invalidität vor, so hat dieser im Geltungsbereich der Zusatzversorgung Anspruch auf eine Zusatzinvalidenrente. Für die Berechnung der Zusatzinvalidenrente galten die Bestimmungen wie unter der Berechnung der zusätzlichen Altersvorsorge.
Volle oder teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder sonstige geistige oder körperliche Schädigung die hauptberufliche Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher nicht mehr ausgeübt werden konnte. Über das Vorliegen der vollen oder teilweise Berufsunfähigkeit entschied eine (Ärzte)-Kommission. Lag reine Berufsunfähigkeit vor, bestand ein Anspruch auf eine Zusatz-Versorgung wegen BU.
Die Versorgung wegen Berufsunfähigkeit betrug 90 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoverdienstes, höchstens jedoch 800 Mark- DDR monatlich. Damit war die Zusatzrente wegen Berufsunfähigkeit der Höhe nach begrenzt.
Wird neben der Berufsunfähigkeit noch eine teilweise Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher ausgeübt, hat die Kommission über eine eine anteilige Versorgung entschieden. Details zu diesen Regelungen sind in § 8 der VersO-Päd benannt.
Anspruch auf zusätzliche Hinterbliebenenversorgung nach der VersO-Päd haben:
Die zusätzliche Hinterbliebenenversorgung beträgt für
Die Gesamtsumme der Hinterbliebenenversorgung durfte, wie oben genannt, die Höhe der Versorgung des Verstorbenen nicht übersteigen.
Anspruch auf die Waisenrente bestand bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Waise oder bei Ausbildung darüber hinaus bis zur Beendigung der Ausbildung. Ähnliche Regelungen finden wir im Waisenrentenrecht des Sozialgesetzbuch Nr.6
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Anspruchsberechtigte nach der Vero-Päd haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeldleistungen wie Werktätige, die der freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR)angehören.
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen