Zusätzliche Ver­sor­gung der Päda­gogen

Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de veröffentlichen in lockerer Folge in ihrem Renten-ABC Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen aus der Rente. Unter anderem auch aus dem Rentensystem der ehemaligen DDR. Dort gab es für verschiedene Personengruppen einen Zugang zu verschiedenen Zusatz-und Sonderversorgungssystemen oder aber auch zur freiwilligen Zusatzversorgung. Unter anderem auch für die Lehrer und Pädagogen der ehemaligen DDR.. Wir berichten kurz über das Zusatzversorgungssystem der pädagogischen Intelligenz.

Die Verordnung über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen wird VersO-Päd genannt.

Der Ministerrat der ehemaligen DDR beschloss am  27.05.1976 dass für die Lehrer, Erzieher und Kindergärtnerinnen die Einführung zusätzliche Altersversorgung der Pädagogen. Damit sollte diesem Personenkreis für ihre Tätigkeit eine zusätzliche Versorgung im Alter und bei Invalidität zugesichert werden.


Rentenberatung: Zusatz- und Sonder­versorgungs­rente DDR – Intelligenz­rente Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie als Ingenieur, Ingenieurökonom, als Arzt, als Lehrer und Erzieher, als Mitarbeiter im Staatsapparat, Mitarbeiter gesellschaftliche Organisationen, Betriebsangehöriger von Carl-Zeiss oder Angehöriger der NVA, der Polizei der DDR, des Zoll oder des ehemaligen Minsiteriums für Staatssicherheit zusätzliche Rentenansprüche geltend machen können?Renten der DDR - Intelligenzrente

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Zusätzliche Versorgung der Pädagogen:Geltungsbereich

Die Bestimmungen der Zusatzversorgung der Pädagogen gelten für:

  1. Lehrer, Erzieher, Kindergärtnerinnen und Pionierleiter in den Einrichtungen der Volksbildung, sowie für Lehrer und Erzieher in den Einrichtungen der Berufsbildung,
  2. für Mitarbeiter die als Pädagogen in den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Volksbildung oder der Berufsbildung ausüben,

Voraussetzung war, dass sie eine abgeschlossene staatlich anerkannte pädagogische Ausbildung besitzen. Und mindestens zwei Jahre beruflich in der Volksbildung tätig waren.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Sonderregelungen für den volkseigenen Verlag Volk und Wissen

Für leitendes Kader und wissenschaftliche Mitarbeiter im volkseigenen Verlag Volk und Wissen sowie für deren Fachredakteure für berufsbildende Literatur in den Fachverlagen gelten die Regelungen der Versorgung-Päd. ebenfalls.

Rentenpaket Zusatz- und Sonder­­versorgungs­­rente DDR: Zugangs­­voraus­setzungen /Verwaltungs­­verfahren / Antrag auf die Zusatz­­ver­sorgungs­­rente oder Sonder­­versorgungs­­rente DDR und zusätzliche Arbeits­­entgelte Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie als Ingenieur, Ingenieurökonom, als Arzt, als Lehrer und Erzieher, als Mitarbeiter im Staatsapparat, Mitarbeiter gesellschaftliche Organisationen, Betriebsangehöriger von Carl-Zeiss oder Angehöriger der NVA, der Polizei der DDR, des Zoll oder des ehemaligen Minsiteriums für Staatssicherheit zusätzliche Rentenansprüche geltend machen können? Gehen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für die Sonderversorgungsrente oder Zusatzversorgungsrente erfüllen! Rentenexperten übernehmen für Sie das Verwaltungsverfahren! Und stellen für Sie den Antrag auf Zusatzversorgungsrente oder Sonderversorgungsrente der DDR! Lehnen Sie sich zurück und profitieren Sie von einem Plus für Ihre Rente. Versorgung Pädagogen gilt nicht für die praktische Berufsausbildung

Die Bestimmungen der Zusatzversorgung der Pädagogen gelten nicht für leitende Kader und Lehrkräfte des Aufgabenbereichs Praktische Berufsausbildung.

Zusätzliche Versorgung der Pädagogen:Umfang der Versorgung und Gewährung von Leistungen

Die Verordnung regelte die Gewährung und Berechnung von Versorgungen:


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Zusätzliche Versorgung der Pädagogen: Zusätzliche  Altersversorgung

Anspruch auf die Zusatzrente bestand für den im Geltungsbereich der Verordnung aufgeführten Personenkreis mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.

Für die Höhe der Rente aus der Zusatzversorgung wurde der Bruttomonatsverdienst der zehn günstigsten zusammenhängenden Jahre der Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher vor Erreichen des Rentenalters herangezogen.

Wenn es für den Lehrer oder Erzieher günstiger ist, wird der Berechnung der zusätzlichen Altersversorgung durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst der letzten 12 Monate vor Erreichen des Rentenalters zugrunde gelegt.


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Die zusätzliche Altersversorgung beträgt 60 % des Bruttoverdienstes, höchstens jedoch 800 M monatlich. Die zusätzliche Altersversorgung und die gleichartige Rente der Sozialversicherung dürfen zusammen 90 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoverdienstes nicht übersteigen.

Zusätzliche Versorgung der Pädagogen: Invalidenversorgung und volle und teilweise Berufsunfähigkeit

Liegt beim Pädagogen Invalidität vor, so hat dieser im Geltungsbereich der Zusatzversorgung Anspruch auf eine Zusatzinvalidenrente. Für die Berechnung der Zusatzinvalidenrente galten die Bestimmungen wie unter der Berechnung der zusätzlichen  Altersvorsorge.

Volle oder teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder sonstige geistige oder körperliche Schädigung die hauptberufliche Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher nicht mehr ausgeübt werden konnte. Über das Vorliegen der vollen oder teilweise Berufsunfähigkeit entschied eine (Ärzte)-Kommission. Lag reine Berufsunfähigkeit vor, bestand ein Anspruch auf eine Zusatz-Versorgung wegen BU.

Die Versorgung wegen Berufsunfähigkeit betrug 90 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoverdienstes, höchstens jedoch 800 Mark- DDR monatlich. Damit war die Zusatzrente wegen Berufsunfähigkeit der Höhe nach begrenzt.

Wird neben der Berufsunfähigkeit noch eine teilweise Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher ausgeübt, hat die Kommission über eine eine anteilige Versorgung entschieden. Details zu diesen Regelungen sind in § 8 der VersO-Päd benannt.

Zusätzliche Versorgung der Pädagogen: Hinterbliebenenversorgung

Anspruch auf zusätzliche Hinterbliebenenversorgung nach der VersO-Päd haben:

  • die Witwe bzw. der Witwer
  • die Voll- bzw. Halbwaisen.

Die zusätzliche Hinterbliebenenversorgung beträgt für

  1. die Witwe bzw. den Witwer 50 Prozent,
  2. die Vollwaise 40 Prozent bzw.
  3. die Halbwaise 30Prozent der zusätzlichen Invaliden- oder Altersversorgung, welche der Verstorbene bezog.

Die Gesamtsumme der Hinterbliebenenversorgung durfte, wie oben genannt, die Höhe der Versorgung des Verstorbenen nicht übersteigen.

Anspruch auf die Waisenrente bestand bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Waise oder bei Ausbildung darüber  hinaus bis zur Beendigung der Ausbildung. Ähnliche Regelungen finden wir im Waisenrentenrecht des Sozialgesetzbuch Nr.6


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Zusätzliche Versorgung der Pädagogen: Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Anspruchsberechtigte nach der Vero-Päd haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeldleistungen wie Werktätige, die der freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR)angehören.

Allgemeine und besondere Bestimmungen

Die Aufnahme in die zusätzliche Versorgung der Pädagogen erfolgte durch Aushändigung einer Urkunde. Diese Urkunde wurde auf Antrag durch die staatliche Versicherung der DDR ausgestellt. Diese Urkunde nennt man im Volksmund I-Schein. Der Antrag auf Zahlung der zusätzlichen Versorgung war vom Anspruchs­berechtigten schriftlich bei der staatlichen Versicherung der DDR zu stellen. Über den Antrag entscheidete die StaatsV der DDR durch Aushändigung des Versorgungs­bescheides. Wurde die beantragte Versorgung abgelehnt, müsste die Ablehnung begründet werden. Für Lehrer und Erzieher, die nach einer mindestens 20-jährigen hauptamtlichen Tätigkeit übergeordneter Leiter und der Zustimmung deren Leiter ausscheiden, haben weiterhin Anspruch auf die Versorgung nach dieser Ordnung. Für Empfänger einer Altersversorgung der pädagogischen Intelligenz, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits die Versorgung erhalten haben galten die gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung vom 12.07.1951 über die Alters­versorgung der Intelligenz – AVVO – Int.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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