Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung 2017
Privat krankenversichert im Alter ist mit enormen finanziellen Belastungen verbunden. Viele Rentenbezieher können die monatlichen Prämienzahlungen der privaten Krankenkasse nicht zahlen. Sie gehen daher in den Notlagentarif und haben im Alter nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung. Daher stellt sich die Frage, wie komme ich aus der privaten Krankenversicherung im Alter heraus? Einen Weg bietet das neue Heil-und Hilfsmittelgesetz, welches am 01.08.2017 in Kraft tritt.
Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung 2017 ist für viele Frauen ein Traum, die privat krankenversichert sind. Zum 01.08.2017 wird die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für viele Betroffene möglich. Sie können dann, über die Krankenversicherung der Rentner, von dem günstigen Tarif in der gesetzlichen Krankenkasse profitieren. Kurz ein paar Details zur Kranken-versicherung der Rentner (KVdR)!
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Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung 2017: was ist die KVdR?
Die Krankenversicherung der Rentner ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner. Jeder, der die sogenannte Vorversicherungszeit in einer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen kann, wird in die KVdR aufgenommen. Träger der Krankenversicherung der Rentner ist die Deutsche Rentenversicherung. Wie in einem Arbeitsverhältnis zahlt die Rentenkasse an Ihre Krankenkasse die Hälfte des zurzeit geltenden KV-Beitrags von 14,6 Prozent. Die andere Hälfte wird von Ihrer Brutto-Rente abgezogen.
Diesen Abzug können Sie auf der ersten Seite Ihres Rentenbescheides oder der Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07.2017 nachvollziehen. Das Was und Wie der Rentenanpassungsmitteilung hier zum Nachlesen!
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In der Krankenversicherung der Rentner können Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen und unter gesetzlichen Bestimmungen auch wechseln. Weitere Details zum Thema der KVdR können Sie hier nachlesen.
Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung
Viele privat krankenversicherte Menschen konnten schon vor dem Renteneintritt die Prämien für ihre Krankenversicherung nicht zahlen. Sie gerieten in einen Strudel der Schuldenfalle. Da aber ein Versicherungszwang in Deutschland in der Krankenversicherung (ob gesetzlich oder privat) besteht, konnten die meisten Menschen ihre bestehenden Schulden in ihrer privaten Krankenkasse nicht zurückzahlen und gleichzeitig die weiterlaufenden Prämien zahlen.
Über einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung wurde leider oftmals nicht nachgedacht, obwohl dies auch für Menschen im Alter möglich ist. Der Gesetzgeber hatte die Situation erkannt und einen sogenannten Notlagentarif für säumige Beitragsschuldner entwickelt.
Dazu wurde zum 01.08.2013 § 12 h VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) geschaffen, der den Notlagentarif gesetzlich regelt. Das hierzu erlassene Gesetz hieß:„ Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“.
In einem ersten Schritt wurden dem Beitragsschuldner die angefallenen Beitragsschulden erlassen. In der gesetzlichen KV wurden Säumniszuschläge eingeführt und für die private Krankenversicherung der Notlagentarif.
Versicherte im Notlagentarif erhalten keinen vollwertigen Versicherungsschutz, sondern nur Notleistungen!
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Dieser Notlagentarif ist aber kein Ausweg aus der Schuldenfalle. Oftmals ist es so, dass betroffene Versicherte im Alter trotz Notlagentarif die Schulden nicht abzahlen können. Den eines darf nicht vergessen werden, der Notlagentarif kostet auch Geld, welches der Rentner aufbringen muss.
Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung 2017 im Rentenalter?
Es wird leider oft behauptet, dass ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse 2017 für Menschen über dem 55. Lebensjahr oder sogar im Rentenalter unmöglich sei. Allein die Tatsache, dass mit dem Heil-und Hilfsmittelgesetz im SGB V (Krankenversicherungsrecht) ein Paragraf geändert wird, der den Zugang zur gesetzlichen Pflichtversicherung der Rentner in der Krankenkasse schafft, zeigt, dass diese Meinung, so nicht richtig sein kann.
In der Praxis von rentenbescheid24.de häufen sich Krankenversicherung die Anfragen von Kunden zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung 2017. Schon jetzt haben wir bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kundin, die Prüfung der Vorversicherungszeiten für die KVdR beantragt. Diese Krankenkasse war die gesetzliche Kasse vor dem Wechsel unserer Kundin in die private Krankenversicherung. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Krankenversicherung mit den Wirkungen der neuen Rechtslage leider noch nicht umgehen können. Daher werden wir in geeigneten Fällen beim Bundesversicherungsamt Aufsichtsbeschwerde, wenn Krankenkassen die Rechtslage nicht umsetzen.
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Um was geht es?
Wer Kinder geboren und erzogen hat und somit der Berechtigte der Kindererziehungszeiten ist, bekommt für jedes Kind egal wann es geboren und erzogen wurde, pauschal in der Vorversicherungszeit 3 Jahre angerechnet. Bei Mütter, die allein schon 3 oder 4 Kinder geboren haben, sind das bis zu 12 Jahre Zeiten, die ab dem 01.08.2017 anerkannt werden müssen. Details und Hintergründe zur Gesetzesänderung können Sie hier nachlesen!
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Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung 2017 auf anderen Wegen?
Wissenswertes zu diesen Fragen finden Sie in diesem Beitrag auf www.anwaltsofort-halle.de.
Für über 55-Jährige und Rentner gibt es legale Möglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Für Selbstständige die über 55 Jahre alt sind, ist oft nur die Alternative, dass sie sich für mindestens einen Monat familienversichern und ihre selbstständige Tätigkeit dann auch aufgeben, oder nicht mehr als das Regeleinkommen der Familienversicherung beziehen. § 188 Absatz 4 SGB V macht es möglich. Für Rentner ist die Rückkehr in die GKV auch möglich, aber deutlich schwieriger, weil ein Wechsel durch den Gesetzgeber so schwer wie möglich gemacht werden soll.
Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung 2017 ist Planungsarbeit!
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung im Rentenalter ist keine einfache Sache. Sie mit komplexen Planungsarbeiten und Klärung schwieriger juristischer Fragen verbunden. Daher ist die fachliche Expertise eines Spezialisten notwendig. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de analysieren Ihre Wechselwünsche. Ist die Rückkehr machbar, begleiten wir Sie zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung 2017.
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Aufgepasst!
Nicht immer funktioniert die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse. Oftmals hilft auch schon ein Tarifwechsel in der PKV. Auch hier können wir Ihnen helfen!
Ja, ich möchte mich zum Thema zurück zur gesetzlichen Krankenkasse 2017 rechtlich beraten lassen!