1866 Euro Beamtenrente für 5 Jahre Arbeit – ist das gerecht
Wer verbeamtet ist, hat nach 5 Jahren Tätigkeit als Beamter Anspruch auf eine amtsunabhängige Mindestversorgung, wenn er später einmal das Pensionsalter erreicht hat. Die Höhe der Mindestversorgung beträgt bei Bundesbeamten im Jahr 2021 sage und schreibe 1.866€ Brutto-Pensionsmindestanspruch. Hingegen ein gesetzlich Versicherter für 1.866€ Altersrente 40 und mehr Jahre arbeiten muss! Nur keine Neiddebatte Herr Knöppel oder was steckt wirklich dahinter?
1866 Euro Beamtenrente für 5 Jahre Arbeit ist das gerecht? Eine Frage, die wir immer wieder beleuchten werden. Und zwar solange, bis alle Beamten, Richter, Selbstständigen und Abgeordnete des Bundestages und der Landtage in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Viele Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen, staunen nicht schlecht, dass ein Beamter 1.866€ Mindestrente bezieht, wenn er in Pension geht. Der gesetzlich Versicherte aber dafür viel länger arbeiten muss, um überhaupt eine solche Rentenhöhe zu erreichen.
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1866€ Beamtenrente für nur 5 Jahre Arbeit: ist das Gerecht: nur keine Neidebatte Herr Knöppel
Nur keine Neiddebatte Herr Rechtsanwalt Knöppel. Warum Sie immer wieder auf uns Beamte heraumhacken wegen der Alterspension, können wir nicht verstehen? Sie spielen uns gegen die gesetzlich Versicherten aus. So oder so ähnlich lauteten die Kommentare und Mails, die ich erhalte, wenn ich mich zum Thema Beamtenpension usw. äußere. Vor allem weil ich kritisiere, das Bundesbeamte (bei Landesbeamten sind die Zahlen unterschiedlich hoch) nach nur 5 Jahren Tätigkeit als Beamte Anspruch auf eine amtsunabhängige Alterspension in Höhe von sage und schreibe 1.866€ Brutto haben.
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Neiddebatte, ist mir zu billig! Im Kern geht es um ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Die Abschaffung der Beamtenpensionierung als zweites Alterssicherungsystem mit erheblichen Kosten im Milliarden-Bereich jedes Jahr für die Allgemeinheit!
Viele Menschen die fleißig 35 0der 45 Jahre arbeiten, erreichen eine solche Altersrente nicht. Sie hören richtig, die gesetzlich Versicherten müssen 35, 40 oder 45 Jahre arbeiten um eine Altersrente zu haben, die vielleicht mal in eine Region von 1866€ kommt.
1866€ Beamtenrente für nur 5 Jahre Arbeit: ist das Gerecht: 5 Jahre Arbeit für eine Super-Rente
Ein Beamter muss nur 5 Jahre arbeiten, um dann einen Anspruch auf eine Amtsunabhängige Pension zu haben! Ich kann die Menschen sehr gut verstehen, die als Beamte arbeiten und die Vorzüge der Pensionen und Krankenabsicherung später genießen. Wir leisten uns in Deutschland für richtig viel Geld zwei Altersysteme. Das gesetzliche Rentensystem und das Pensionssystem für Beamte. Die Pensionen der Beamten werden ausschließlich aus dem Steueraufkommen gezahlt. Der Bund und die Länder finanzieren die Altersgelder der Beamten. Im Jahr 2021 wurde hierfür rund 77 Milliarden Euro aufgewendet. Im Gegensatz zu den gesetzlich Rentenversicherten zahlt der Beamte in seiner aktiven Dienstzeit keinen Cent in das Alterssicherungssystem der Pensionen ein.
1866€ Beamtenrente für nur 5 Jahre Arbeit: ist das Gerecht?
Es ist einfach ungerecht, dass ein Angestellter/ Arbeiter der gesetzliche rentenversichert ist viel längfer arbeiten muss und dann oftmals eine geringere Rente bekommt, als ein Beamter bei gleichartiger Tätigkeit. Er kann und darf nach den geltenden gesetzlichen Regelungen eine Pension im Alter erwarten, für die er keine Gegenleistung erbracht hat. Der durchschnittliche Pensionsbetrag im Jahr 2021 betrug für Bundesbeamte bei 3.198€, im jahr 2022 sind es schon 3.255€. Die Mindestversorgung eines Bundesbeamten liegt bei 1.866€. Die Eckrente eines Menschen der in Deutschland 45 Jahre arbeiten geht liegt in der GRV bei 1.538€.
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1866€ Beamtenrente für nur 5 Jahre Arbeit: ist das Gerecht? BSG-Präsident Schlegel fordert Abschaffung der Beamtenpensionen
Die Diskussion über den Bestand der Beamtenpensionen hört nicht auf. Sie nimmt auch wieder gehörig fahrt auf. Der Präsident des Bundessozialgerichts Schlegel – selbst eine pensionsberechtiger höchtes Bundesrichter- teilte auf dem bayerischen Soziualgerichtstag mit, dass es mit dem zweigeteilten Alterssischerungsystemen nicht mehr so weiter gehen kann. Er fordert radikales Umdenken und Änderungen. Schlegel plädiert für eine Rentenversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen. Beamte, Richter Abgeordnete und auch Selbstständige müssen umgehend einheitlich in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Dieser Reformbedarf und auch Wunsch in der Bevölkerung besteht schon lange. Nur sitzt die jetztige Regierung dieses problem wieder aus. Eine Rente aus einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung läger deutlich über dem Grundsicherungsniveau, was die Allgemeinheit entlasten würde. Ähnlich wie in Österreich. Nach 40 Jahren Arbeit soll man gut von seiner Rente leben können, so Schlegel.
Wir sagen: Richtig so Herr Schlegel!
1866€ Beamtenrente für nur 5 Jahre Arbeit: ist das Gerecht?
Wieso bekommen Beamte nach 5 Jahren Arbeit eine die jetzt schon höher ist als die Eckrente für 45 Jahre Arbeit? Warum muss es überhaupt noch zwei solche Versorgungssysteme geben, wobei die Beamten deutlich bevorzugt werden. Diese Art der Begünstigung für Beamte gegenüber gesetzlich Versicherten ist ungerecht und letztlich auch nicht mehr bezahlbar. Wir stehen für eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung und Abschaffung der Beamten-Pensionen! Letztendlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und keine Neiddebatte.
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