7,5% EM-Rentenzuschlag auch nach einer Altersrente
Auf rentenbescheid 24.de hat uns mal wieder eine interessante Anfrage erreicht. Sinngemäß geht es um folgendes Problem: Ich beziehe aktuell eine Rente wegen Erwerbsminderung und kann zum 1.9.2024 eine Regelaltersrente erhalten. Also praktisch die Regelaltersrente, die man nahtlos nach dem Auslaufen der EM-Rente bekommt. Ich habe gehört, dass ich zum 1.7.2024 die 7,5 % Zuschlag bekomme. Würde ich die 7,5 % Zuschlag auch dann noch erhalten, wenn ich zwei Monate später meine Regelaltersrente erhalte?
Bekomme ich die 7,5% EM-Rentenzuschlag auch nach einer Altersrente, wenn ich diese erst nach dem 01.07.2024 erhalte. Oder kann ich mit dem Zuschlag erst rechnen, wenn ich vor dem 01. Juli 2024 eine Altersrente nach der Rente wegen Erwerbsminderung erhalte. Eine Frage, die einen Kunden von rentenbescheid24.de beschäftigte. Hier in diesem Beitrag unsere Antwort auf diese spannende Frage!
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7,5% EM-Rentenzuschlag auch nach einer Altersrente: EM-Rentenzuschlag ab 07-2024
Die Ampelkoalition hatte beschlossen, dass EM-Rentenbestandsrentner, deren Renten vor dem 01.01.2019 begonnen haben, bis zu 7,5 % mehr Rente ab dem 01.07.2024 erhalten können. Diese Regelung ist eine pauschalisierte Zuschlagsregelung. Der Zuschlag an Entgeltpunkten erfolgt auf die persönlichen Entgeltpunkte die der EM-Rente oder einer Hinterbliebenenrente zu Grunde liegen.
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Es gibt zwei mögliche Varianten der Zuschläge:
- 7,5 % für EM-Renten mit Beginn nach dem 31.12.2000 bis zum 30.06.2014 oder
- 4,5 % für EM-Renten mit Beginn nach dem 30.06.2014 und vor dem 01.01.2019.
7,5% EM-Rentenzuschlag auch nach einer Altersrente: Antwort auf die Frage
Erhalte ich den Zuschlag dann trotzdem? Ja na klar, im Gesetz welches durch die Ampelkoalition umgesetzt wurde, gibt es keinen Ausschluss dafür. Wenn Sie zum 1.7.2024 die Zuschlagsregelung auf ihre Rente erhalten sollten, dann wird ihnen der Zuschlag nicht weggenommen. Auch nicht, wenn Sie zum 1.9.2014 ihre Regelaltersrente bekommen.
Dieser Zuschlag wird Ihnen auch in der Regelaltersrente weitergezahlt und zwar bis Ihre Rente endet. So ist die Rechtslage. Deshalb müssen Sie sich aus unserer Sicht keine Sorgen machen. Das heißt der Zuschlag wird Ihnen nicht deshalb weggenommen, weil Sie nach der EM-Rente die Altersrente bekommen.
7,5% EM-Rentenzuschlag auch nach einer Altersrente!
Die Rechtslage ist im § 307i SGB VI geregelt. Die Höhe des Zuschlages an persönlichen Entgeltpunkten wird ermittelt, in dem die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am zugrunde liegen, mit dem Faktor 7,5% oder 4,5 vervielfältigt werden.
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