Was alles bei einer Rentenantragstellung passieren kann
Ein Fall aus der Praxis der Rentenberatungskanzlei von rentenbescheid24.de. Nichts kurioses! Warum die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de einem Mandanten empfahlen, seinen Rentenantrag später zu stellen. Auch wenn es für unseren Kunden nicht so geplant war und er mit diesem Ergebnis nicht rechnete. Aber mit einem guten Ausgang für ihn.
Was alles bei einer Rentenantragstellung passieren kann, zeigt der nachfolgende Fall aus der Beratungspraxis von rentenbescheid24.de.
Rentenantragstellung – Die Tücken mit den Vorversicherungszeiten
Was alles bei einer Rentenantragstellung passieren kann: Ausgangslage
Unser Kunde buchte bei den Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de eine Dienstleistung rund um die Rente. Ein Sorglos-Paket. Der Versicherte erreicht im November 2018 das 63. Lebensjahr und hat mehr als 35 Jahre körperlich hart gearbeitet. Zum 31.12.2018 sollte dann Schluss sein und die vorzeitige Rente zum 01.01.2019 beginnen. Nach den ersten Prüfungen kein Problem, so war der erste Eindruck. Uns war aber aufgefallen, dass im Versicherungsverlauf der aktuellen Rentenauskunft Zeiten der Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur Rentenkasse vermerkt waren (BEVO). Nun ging es an die Vorbereitungen zum Rentenantrag. Papiere, Unterlagen und Informationen des Mandanten mussten gesichtet und ausgewertet werden. Wir hatten unseren Mandanten darauf hingewiesen, dass er bestenfalls nach Rentenantragstellung, wenn also alles klar geht, zu seinem Arbeitgeber geht und die Auflösung seines bestehenden Arbeitsverhältnisses bespricht.
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Was alles bei einer Rentenantragstellung passieren kann: Problemfall KVdR
Der Rentenantrag sollte durch die Rentenberater auftragsgemäß zum 01.07.2017 bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Mehrere Antragsformulare (R 100 und R 810) waren auszufüllen. Wir stellten unter anderem unserem Kunden die Frage, ob er in der gesetzlichen KV oder auch in der privaten Krankenversicherung war. Und genau da kam das „Übel“ heraus, was dazu führt, dass wir unserem Mandanten nur raten konnten, seinen Rentenantrag später zu stellen. Wir Eingangs schon erwähnt, hatte unser Mandant Mitte der 90er Jahre bis Anfang 2000 Zeiten im Versicherungsverlauf gespeichert, in denen er offensichtlich selbstständig tätig war. Davor und danach war er wieder als Arbeitnehmer versichert und auch in der gesetzlichen KV versichert.
Wird der Rentenantrag gestellt, prüft die gesetzliche Krankenkasse im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner!
Was alles bei einer Rentenantragstellung passieren kann: Vorversicherungszeit nicht erfüllt!
Nach dem unser Kunde uns mitteilte, dass er tatsächlich eine Zeitlang privat krankenversichert war, hatte wir erhebliche Zweifel, ob er zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt. Wir berechneten die Vorversicherungszeit. Diese Berechnung beginnt mit der Feststellung der Rahmenfrist (Beginn der versicherungspflichtigen Tätigkeit bis Tag der Rentenantragstellung). Es fehlten genau 190 Tage für die Vorversicherungszeit bei unserem Mandanten. Und zwar ab Rentenantrag zum 01.07.2018. Sein Kind hatten wir mit den Neuregelungen zum 01.08.2018 mit eingerechnet!
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Was alles bei einer Rentenantragstellung passieren kann: Ungeahnte wirtschaftliche Folgen!
Hätten wir für unseren Mandanten am 01.07.2018 den Rentenantrag gestellt, wäre er nicht Mitglied in der günstigen Krankenversicherung der Rentner geworden, sondern hätte als freiwilliges Mitglied in seiner Krankenkasse seine Beiträge zur Krankenversicherung selbst zahlen müssen. Zwar hätte er in diesem Falle einen Beitragszuschuss beantragen können, aber dennoch hätte er im Gegensatz zur Pflichtversicherung der Rentner in der Krankenkasse erheblich mehr eigenes Geld für die Beitragszahlung aufwenden müssen. Wir informierten unseren Mandanten sofort und teilten im mit, dass wir ihn nicht raten können, zum 01.01.2019 in Rente zu gehen. Denn wir haben selbstverständlich verschiedene Varianten der Rentenantragstellung durch gerechnet. Selbst wenn er zum 01.12.2018 seinen Rentenantrag für den 01.01.2019 gestellt hätte, hätte die Vorversicherungszeit immer noch nicht gereicht.
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Für einen sicheren Einstieg und Pflichtmitgliedschaft in die KVdR reicht es für unseren Mandanten mit Rentenantrag zum 01.7.2019 mit Rentenbeginn zum 01.07.2019. Unser Mandant war froh, dass er nicht in diese Falle gelaufen ist und beauftragte uns nunmehr mit der Rentenantragstellung zum späteren Termin.
Fazit
Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens privat krankenversichert war, muss vor Rentenantrag genau prüfen, ob er die Voraussetzungen für den Beitritt in die günstige KVdR erreicht. Der Tag des Rentenantrages ist das Ende der Rahmenfrist. Manchmal lohnt es sich deshalb, erst später den Rentenantrag zu stellen. Für unseren Mandanten lohnt es sich in zweierlei Hinsicht. Er kommt in die günstige KVdR und sein Abschlag für die Rente ist niedriger, bei höherer Rente, wegen mehr Pflichtbeitragszeiten! Die versierten Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de prüfen die Voraussetzungen für die Vorversicherungszeit, damit es mit der KVdR klappen kann!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Mitglied in der KVdR werden kann!
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