BSG hat entschieden: Wegeunfall durch Bahnsurfen
Starke Entscheidung des Bundessozialgerichts aus Kassel: Unfall durch Bahnsurfen eines 16-Jähriger Gymnasiasten ist gesetzlich unfallversichert! Gute Noten auf dem Zeugnis schützen vor Dummheit nicht! Bahnsurfen zum Nachahmen nicht geeignet.
BSG hat entschieden: Wegeunfall durch Bahnsurfen ist gesetzlich unfallversichert.
BSG hat entschieden: Wegeunfall durch Bahnsurfen: Bahnsurfen ist nicht cool
Eines vorab: Bahnsurfen ist nicht cool und auch nicht lässig, es ist auch nicht beeindruckend, es ist einfach nur dumm und lebensgefährlich!
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BSG hat entschieden: Wegeunfall durch Bahnsurfen: Was ist passiert?
Der Kläger erlitt 2015 einen Unfall. Er war damals knapp 16 Jahre und Gymnasiast. Der Kläger ist 2015 in einen Regionalzug eingestiegen. Er kletterte auf die zugschiebende Lok mit Starkstromanschluss, erlitt dabei einen Stromschlag und stürzte von der Lok. Hintergrund dieser Aktion war wohl, dass der Kläger sich gegenüber seinen Mitschülern beweisen wollte. Und dies nicht zum ersten mal. Der Schüler erlitt starke Verbrennungen auf rund 35 % seiner Körperoberfläche und überlebte auf wundersame Weise den Sturz und sein Bahnsurfabenteuer.
BSG hat entschieden: Wegeunfall durch Bahnsurfen: Bahnsurfen kann unfallversichert sein
Der Kläger hat einen versicherten Wegeunfall erlitten, so die Kasseler Richter in einem Urteil am 30.03.23.
Bei Schülern besteht Unfallversicherungsschutz auch für spielerische Betätigungen im Rahmen schülergruppendynamischer Prozesse. Der Kläger wollte bei seiner wiederholten Surfaktionen cool gegenüber seinen Mitschülern sein.
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Die von ihm selbst geschaffene Gefahr schließt den Unfallversicherungsschutz nicht aus. Mit seinen erfolgreichen Surfaktionen in der Vergangenheit hat der Kläger vielmehr eine Sorglosigkeit erworben, die zu einer massiven alterstypischen Selbstüberschätzung führte und ihn darauf vertrauen ließ, es werde weiterhin alles gut gehen, so dass BSG ( Aktenzeichen des Verfahrens: B 2 U 3/21 R).
Entgegen der Vorinstanz bieten gute Schulzeugnisse insoweit auch bei hohem Risiko keinen Schutz vor alterstypischer Selbstüberschätzung.
BSG hat entschieden: Wegeunfall durch Bahnsurfen!
Ich finde cool sein ganz anders: Wenn Ihr mal wieder Bock auf cool sein habt, dann helft lieber alten Omas oder Opas in der Straßenbahn oder im Zug oder beim Einkaufen oder pumpt einfach mal einhundert Liegestütze! Dass ist stark und lässig! Hoffentlich hilft dieser Beitrag allen die über Bahnsurfen nachdenken, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Oftmals enden solchen sinnlosen Aktionen tödlich oder mit schweren Verletzungen. Und nicht in jedem Fall liegt dann gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vor.
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