BSG entscheidet am 10.11.22 über längere Zurechnungszeiten
Kommt es am 10.11.22 zu einer Rentenerhöhung für Millionen EM-Bestandsrentner: das Bundesozialgericht entscheidet am 10. November 2022 in drei Revisionsverfahren über eine längere Zurechnungszeit. Für die Rentenempfänger, die vor dem 01.01.2019 oder 01.Januar 2018 eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten haben. Und nach den für sie geltenden Regelungen eine kürzere Zurechnungszeit zuerkannt bekommen, also diejenigen Rentnerinnen und Rentner einer Erwerbsminderung, deren Renten nach dem 31.12.2017 oder 31.Dezember 2018 begonnen haben. Womit sie auch zum Teil deutlich niedrige EM-Renten erhalten.
Das BSG entscheidet am 10.11.22 über längere Zurechnungszeiten! Lange Zeit warten viele Menschen auf diese angekündigte Entscheidung. Das BSG entscheidet darüber, ob Millionen Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf höhere Renten haben. Entweder als Rentner einer Erwerbsminderungsrente oder als Bezieher einer nachfolgenden Altersrente!
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Das BSG entscheidet am 10.11.22 über längere Zurechnungszeiten: Um was geht es?
Millionen Renten-Empfänger einer Rente wegen Erwerbsminderung, die vor 2019 begonnen hat, warten seit langem auf die Entscheidung! Das Bundesozialgericht will voraussichtlich am 10.11.2022 eine Entscheidung treffen. Und zwar in drei anhängigen Revisionsverfahren. So hat es der 5. Senat des Bundessozialgerichtes in seiner Terminsvorschau für die nächsten Verhandlungstermine bekanntgegeben. Im Grundsatz geht es darum, ob EM-Bestandsrentner, deren EM-Rente vor 2019 oder 2018 begonnen hat, Anspruch auf eine längere Zurechnungszeit haben.
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BSG entscheidet am 10.11.22 über längere Zurechnungszeiten: Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Das Gericht wird dabei abwägen, ob der § 59 Sozialgesetzbuch Nummer VI in der jeweiligen Fassung zu Lasten der Kläger gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (allgemeiner Gleichheitssatz) verstößt. EM-Rentner deren EM-Rente nach dem 31.12.2018 begonnen haben, erhalten eine deutlich längere Zurechnungszeit und damit auch eine höhere Rente, als die EM-Rentner in vergleichbaren Fällen, deren Rente vor dem 01.01.2019 begonnen hat.
Länge der Zurechnungszeit? Es kommt immer nur auf den Beginn der Rente an und nicht auf den Beginn des Leistungsfalles. Wessen EM-Rente nach dem 31.12.2018 begonnen hat, also direkt am 01.01.2019, erhält eine um 3 Jahre und 5 Kalendermonate längere Zurechnungszeit, als wenn diese Rente am 01.12.2018 begonnen hätte. Wir reden hier zum Teil von bis zum 100€ oder mehr an Rentenleistung!
BSG entscheidet am 10.11.22 über längere Zurechnungszeiten
Ob das Bundessozialgericht tatsächlich zu Gunsten der Kläger entscheidet, ist offen. Der Gesetzgeber hat, und dies dürften die meisten der betroffenen Rentnerinnen und Rentner wissen, eine gesetzliche Regelung zum Ausgleich des Nachteils getroffen. Und zwar mit der pauschalen abschlagsfreien Zuschlagsregelung, die ab dem 01.07.2024 gilt, bei der es bis zu 7,5 % mehr an Rente für EM-Bestandsrentner geben kann! Lassen wir uns überraschen, wie das BSG entscheiden wird!
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