CDU Rentenprogramm ein Schritt an den Abgrund
Wenn es wirklich stimmt, was im Internet über das Rentenprogramm der CDU für die Bundestagswahl 2021 zu lesen ist, kann einem Himmel Angst und Bange werden. Armin Laschet will die Rentenabschläge für Frührentner erhöhen und die Zuschläge für den späteren Rentenbeginn als die Regelaltersgrenze ausweiten. Soll dass das Rentenprogramm- Rentenreform der CDU sein. Wo ist die Rentenrevolution der CDU mit dem 12 -seitigen Arbeitspapier geblieben, wo Teile der CDU die Einbindung von Selbstständigen und Beamten in die gesetzliche Rente vorschlug. Aber so kennen wir die CDU: getreu dem Motto: Was immer gut war, wird es bleiben! Dieses Wahlprogramm ist ein Programm der Ewig-Gestrigen! Leidtragende wären die zukünftigen Rentnergenerationen. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Vorschläge nie umgesetzt werden!
CDU Rentenprogramm ein Schritt in den Abgrund, weil dieses Programm die Ursachen der Altersdemografie nie und nimmer lösen kann. Eine Rentenreform ist es auch nicht, weil es für die meisten Rentnerinnen und Rentner nur Nachteile bringt! Höhere Abschläge und weniger Rente. Wir sagen: Herr Laschet mehr bringen Sie wohl nicht zu Stande?
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CDU Rentenprogramm ein Schritt in den Abgrund: Was plant die CDU mit der Rente?
Wer vor seiner Regelaltersgrenze die gesetzliche Rente in Anspruch nehmen will, soll zukünftig höhere Abschläge in Kauf nehmen. Nach aktueller Rechtslage ist es so, dass Versicherte, die jeweils einen Monat vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen wollen, 0,3 % Abschlag hinnehmen müssen. Wer 1964 geboren ist, kann nur noch mit Vollendung des 67. Lebensjahres in Rente gehen. Wenn also dieser Versicherte im Jahr 2027 mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nimmt, bekommt er sage und schreibe 14,4 % Abschlag.
Und diesen Abschlag will Laschet erhöhen und somit einen Zwang auf die Versicherten auszuüben, nbicht früher in Rente zugehen. Wie dies bei Berufen, wie Krankenschwestern, Bauberufen oder Pflegern usw, funktionieren soll, ist fraglich. Dazu gibt uns der doch so zukunftsorientierte Laschet keine Antwort. Dann werden die betroffenen Versicherten immer mehr auf andere Möglichkeiten wie Krankengeld oder ALG-1 Bezug zur Überbrückung bis zum Rentenbeginn nutzen, um die Abschläge zu drücken.
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Im Gegenzug will Laschet längeres Arbeiten belohnen, in dem er die Zuschläge auf die Rente erhöht, wenn der Versicherte erst später als zu seiner Regelaltersgrenze in Rente geht. Auch soll die Teilrentenprpoblematik bei Pflegepersonen die über die Regelaltersgrenze hinaus pflegen, abgeschafft werden.
CDU Rentenprogramm ein Schritt in den Abgrund: Ist der Laschet Vorschlag eine Reform?
Nein. Dieser Vorschlag offenbart nur das, was Laschet für die gesetzliche Rente will. Durch die Hintertür die Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Alles was hier auf dem Tisch liegt, sind Vorschläge die einen Erschüttern können. Bloß keine Veränderungen, bloß keine wirklichen Reformen und Änderungen im gesamten System. Seine eigenen CDU-Leute hatte eigentlich die Rentenrevolution- vorgeschlagen. Hier zum Nachlesen! Und bitte lesen Sie sich mal durch, was die CDU vor Kurzem noch plante. Einfach das Positionspapier herunterladen!
Laschet plant massive Eingriffe in die gesetzliche Rente, er will nichts anderes als Leistungen kürzen.
CDU Rentenprogramm ein Schritt in den Abgrund!
Laschet macht den Kniefall vor den eigenen Kräften in seiner Partei und der Wirtschaft die Leistungseinschränkungen fordern. Damit öffnet er die Türen für die weitere Privatisierung der Altersvorsorge, die bis aktuell (16.06.2021) kläglich versagt hat. Jeder möge selbst einschätzen, ob die Vorschläge von Laschet echte Erneuerung der Rente bedeuten. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die später in Rente gehen werden, bedeuten die Vorschläge von Laschet nichts Gutes. Hoffen wir, dass sich diese Rentenvorschläge der CDU nicht durchsetzen. Wir warten das Wahlprogramm -schwaz auf weiß- der CDU noch ab und berichten nach der Veröffentlichung ausführlich darüber.
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich in Rente gehen kann!
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