Kann die unbefristete EM-Rente entzogen werden
Erwerbsminderungsrenten sind Versichertenrenten! Sie sind an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Unter anderem muss feststehen, dass der Anspruchsteller oder die Anspruchstellerin wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, unter üblichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine verwertbare Erwerbstätigkeit von mehr als 6 Stunden einzusetzen. Wenn also weniger als 6 Stunden nur noch wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, ist im Sinne des § 43 SGB VI erwerbsgemindert. Wird dann die EM-Rente bewilligt, stellt sich oft die Frage, ob die Rentenversicherung die EM-Rente auch wieder aberkennen kann! Kann die unbefristete EM-Rente entzogen werden? Hier die Antwort auf die spannende Frage.
Kann die unbefristete EM-Rente entzogen werden oder behalte ich diese ein Leben lang?
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Kann die unbefristete EM-Rente entzogen werden: sinngemäßer Sachverhalt der Frage!
Sehr geehrter Herr Knöppel, ich habe ein Thema was mich aktuell belastet. Ich bin 59 Jahre alt und habe letzte Woche nach nur 6 Monaten Bearbeitungszeit und ohne Termin beim Gutachter durch die Rentenbehörde meinen Rentenbescheid für eine unbefristete volle EMR erhalten. Die Freude über den Bescheid ist natürlich sehr groß. Der Rentenbescheid enthält jedoch auf Seite 7 einen Passus, der mir Sorge macht, er lautet wörtlich wie folgt:
„Wird meine Erwerbsminderung in Zukunft überprüft? Der Anspruch auf Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegt diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für Renten ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand“.
Meine Frage:
„Muss ich jederzeit damit rechnen zu einem Gutachter zitiert zu werden und dass mir dann meine EMR entzogen wird? Was bedeutet eigentlich unbefristet, wenn sie doch entzogen werden kann? Ist das eine Befristung durch die Hintertür?“. Wenn ich einen Minijob mache, ist das für mich günstig oder wird die DRV dann extra auf mich aufmerksam?
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Kann die unbefristete EM-Rente entzogen werden: Antwort auf die Frage
In Deutschland gibt es rund 1,7 Millionen Versicherte, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Nicht jeder dieser Versicherten kann und wird durch die Rentenversicherung bei Bezug einer Dauerrente geprüft, ob denn tatsächlich noch die Voraussetzungen für die EM-Rente vorliegen. Bei Befristungen ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Rentenversicherung während der Befristung prüft, ob den tatsächlich eine Erwerbsminderung wegen Krankheit vorliegt.
Im Grundsatz wird aber die Rentenversicherung, wenn neue Anhaltspunkte oder Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr oder nicht mehr im vollem Umfang vorliegt, prüfen.
Solche neuen Tatsachen können zum Beispiel die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sein oder die Rentenversicherung erhält Hinweise von Dritten, dass der Versicherte trotz Rente munter arbeitet. Rentenunschädlich ist ein Minijob! Vorsicht ist aber bei Minijobs geboten, wenn diese genau in der Tätigkeit ausgeübt werden, in der der Versicherte im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr erwerbstätig ist. Aber ansonsten ist der Minijob grundsätzlich für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung kein Problem!
Aus unserer Erfahrung heraus wird die Rentenversicherung nicht ins Blaue hinein irgendwelche Überprüfungen anstellen, aber in geeigneten Fällen schon!
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Kann die unbefristete EM-Rente entzogen werden!
Ja, in geeigneten Fällen, dies sind aber Einzelfälle, kann die unbefristete EM-Rente wieder entzogen werden. Aus unserer Erfahrung heraus meistens in den Fällen, in denen die Rentenversicherung vom Umständen erfährt, die darauf schließen lassen können, dass der Versicherte nicht mehr erwerbsgemindert ist! Dann ist auch eine erneute gutachterliche (Über)-Prüfung der bestehenden Erwerbsminderung möglich. Eine flächendeckende Prüfung kann die DRV aber nicht vornehmen, weil diese Prüfungen immer einzelfallbezogen sind!
Ja, ich möchte mit rentenbescheid24.de auf eine Begutachtung vorbereiten!
Coaching medizinische Begutachtung/Reha
- Sicher und ohne Angst zur Begutachtung oder Reha
- intensive Vorbereitung und Begleitung
- 100 % praxisnah
- verstehen, wissen, sofort anwenden