Rentenminderung ausgleichen wird im Jahr 2024 deutlich teurer
Wer vorzeitig in Rente gehen will, muss manchmal mit Abschlägen rechnen oder diese in Kauf nehmen. Es gibt gesetzlich die Möglichkeit, dass der Versicherte diese Abschläge durch zusätzliche Beitragsleistungen entweder teilweise oder voll ausgleichen kann. Die Höhe der zusätzlichen Beitragsleistungen hängen unter anderem davon ab, wie hoch der allgemeine Beitragssatz in der Rente und das vorläufige Durchschnittsentgelt / Durchschnittsentgelt ist. Man kann allgemein sagen, je höher das Durchschnittsentgelt ist, um so teurer wird der Rückkauf der Rentenminderung! Für 2024 wird eine neue Preisrunde eingeleitet.
Die Rentenminderung ausgleichen wird im Jahr 2024 deutlich teurer. Denn das vorläufige Durchschnittsentgelt steigt auf 45.358€. Damit kostet die Beitragsleistung für den Ausgleich einer Rentenminderung im Jahr 2024 = 8.436€ statt 8.024€ im Jahr 2023. Diese Zahlen sind Richtwerte und entsprechen einer Faustregel, die man sich merken kann. Später im Beitrag dargestellt.
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Rentenminderung ausgleichen wird im Jahr 2024 deutlich teurer: Anstieg des vorläufigen Durchschnittsentgeltes
Vorläufige Durchschnittsentgelt steigt im Jahr 2024:
- von 43.142 € im Jahr 2023
- auf 45.358€
Faustregel grob: Für die Berechnung des Ausgleiches von einem Entgeltpunkt Rentenminderung für einer vorgezogene Altersrente kann man wie folgt rechnen: 18,6 % Beitragssatz aus der gesetzlichen Rente vom vorläufigen Durchschnittsentgelt.
Rentenminderung ausgleichen wird im Jahr 2024 deutlich teurer: Beitragswert für das Jahr 2023 für einen Entgeltpunkt Ausgleich Rentenminderung
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Wer im Jahr 2023 für eine später zu erwartende Rentenminderung zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen will, muss 8.024 € für einen Entgeltpunkt Minderung als Ausgleich zahlen. Diese Rechnung ergibt sich aus der oben genannten Faustregel mit einem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 43.142€
- 43.142€ x 18, 6% = 8.024€
Rentenminderung ausgleichen wird im Jahr 2024 deutlich teurer: Beitragswert für das Jahr 2024 für einen Entgeltpunkt Ausgleich Rentenminderung
Wer im Jahr 2024 für eine später zu erwartende Rentenminderung zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen will, muss 8.024 € für einen Entgeltpunkt Minderung als Ausgleich zahlen. Diese Rechnung ergibt sich aus der oben genannten Faustregel mit einem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 45.358€
- 45.358€ x 18,6%= 8.436€
Rentenminderung ausgleichen wird im Jahr 2024 deutlich teurer!
Wer kann und will, sollte noch im Jahr 2023 die Rentenminderung mit den Werten aus 2023 ausgleichen und die besondere Rentenauskunft noch vor dem 31.12.2023 beantragen. Wer die besondere Rentenauskunft erst nach dem 31.12.2023 beantragt, muss den schlechteren Werten aus 2024 rechnen.
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