Rentner im Ausland Lebensbescheinigung 2023 nicht vergessen
Deutsche Rentner, die im Ausland leben oder Menschen mit Wohnsitz im Ausland, die eine deutsche Rente beziehen, haben jedes Jahr ein Problem: Die Lebensbescheinigung! Die gesetzlichen Rententräger in Deutschland wollen wissen, ob Sie noch berechtigt sind die Rentenzahlungen zu erhalten oder nicht. Sie sollen nachweisen, dass Sie noch leben! Wenn Sie diesen Nachweis nicht erbringen, droht die Einstellung der Rentenzahlung ab Ende November 2023. Wir sagen Ihnen was hinter der Lebensbescheinigung für das Jahr 2023 steckt und wer eine solche Lebensbescheinigung nachweisen muss und wer nicht!
Rentner im Ausland Lebensbescheinigung 2023 nicht vergessen, ansonsten droht die Einstellung der Rentenzahlung! Wer als rentenberechtigte Person im Ausland lebt und eine deutschen Rentenleistung gezahlt bekommt, erhält jährlich eine Lebensbescheinigung, welche ab Juni eines Jahres versandt wird. Diese Lebensbescheinigung wird von Ihnen unterschrieben, danach von einer amtlichen Stelle bestätigt und im Original an die Deutsche Post AG Renten Service nach Leipzig zurückgesandt. Das ist die allgemeine Rechtslage!
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Rentner im Ausland Lebensbescheinigung 2023 nicht vergessen: Ausnahmen von der Lebensbescheinigung
Es gibt, wie immer Ausnahmen von der Regel, dass Sie eine Lebensbescheinigung nachweisen müssen.
a)
Wenn Sie eine Rentenanpassungsmitteilung erhalten in dem das Formblatt der Lebensbescheinigung nicht enthalten ist, ist im Grundsatz eine Lebensbescheinigung nicht erforderlich. Sie brauchen dann nichts weiter zu unternehmen.
So teilt es der Postrentenservice als Versender der Rentenanpassungsmitteilungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenerhöhungen auf seiner Internetseite mit.
b)
Keine Lebensbescheinigung notwendig, wenn Sie in einem Land leben, mit dem Deutschland einen elektronischen Sterbeabgleich vereinbart hat.
Wenn ein Rentenbezieher einer deutschen Rente in einem Land lebt, mit dem ein elektronischer Sterbe-Abgleich durchgeführt wird, dann erhält dieser nicht mehr regelmäßig eine Lebensbescheinigung.
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Rentner im Ausland Lebensbescheinigung 2023 nicht vergessen: Was ist die Lebensbescheinigung?
Die Lebensbescheinigung ist eine Erklärung des Rentenbeziehers einer deutschen Rente, der dauerhaft seinen Wohnsitz im Ausland hat, dass er für ein bestimmtes Jahr den Nachweis erbringt, dass er am Leben ist.
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Diese Erklärung wird durch ein amtlicher Vordruck der aus einem Teil A und B besteht, nachgewiesen. Der Teil A des Vordruckes ist durch den Rentenbezieher selbst auszufüllen, soweit dieser nicht schon Angaben durch den Postrentenservice besitzt.
Lebensbescheinigung ist ein amtlicher Vordruck, bestehend aus zwei Teilen: Teil A persönliche Angaben, bitte selbst ausfüllen und unterschreiben, Teil B ist der amtliche Bestätigungsvordruck, den die entsprechenden Ämter vor Ort oder Notare in dem jeweiligen Wohnsitzland ausfüllen und mit Siegel bestätigen.
Dann reicht es aus, dass Sie den Teil A überprüfen und dann unterschreiben. Ansonsten füllen Sie den Teil A selbst aus- Bitte richtige Rentenversicherungsnummer eintragen- und lassen den Teil A in Ihrem Wohnsitzland amtlich bestätigen. Danach senden Sie beide Teile als Original zum Postrentenservice nach Leipzig -Germany. Bitte versenden Sie die Lebensbescheinigung so, dass Sie auch einen sicheren Nachweis des Posteinganges in Deutschland haben.
Machen Sie sich unbedingt von dem Original eine Kopie. Oft versenden die Deutschen konsularischen Büro die Originale mit der Botschaftspost nach Deutschland oder senden diese elektronisch ab.
Rentner im Ausland Lebensbescheinigung 2023 nicht vergessen: Lebensbescheinigung ist mit Post zugegangen
Ist die Lebensbescheinigung Ihnen per Post zugegangen, dann überprüfen Sie bitte die Angaben im Teil A. Dort finden Sie alle Informationen, die der Rentenversicherung über Ihnen bekannt sind.
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Sind diese Angaben zutreffend, dann unterschreiben Sie bitte die Lebensbescheinigung im Teil A eigenhändig, lassen diese durch eine amtliche Stelle bestätigen (Teil B) und senden diese an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig zurück.
Lebensbescheinigung muss bis 14.Oktober 2023 an den Renten-Service verschickt werden. Wenn keine Bescheinigung dort eintrifft, obwohl Sie diese erhalten haben,droht ab Ende November 2023 die Einstellung der Rentenzahlung! Wenn die Rentenanpassungsmitteilung und das Formular der Lebensbescheinigung nicht bis Mitte August 2023 an Ihrer Wohnsitzadresse oder Postfach ins Ausland zugestellt ist, müssen Sie selbst handeln! Laden Sie sich bitte aus dem Downloadcenter des Renten-Service der Deutschen Post das entsprechende Formular herunter und senden es bitte ebenfalls bis zum 14. Oktober 2023 zum Rentenservice nach Leipzig-Germany
Sollte Ihre Lebensbescheinigung nicht bis spätestens 14. Oktober 2023 beim Post-Rentenservice vorliegen, wird Ihre Rentenzahlung angehalten!
Rentner im Ausland Lebensbescheinigung 2023 nicht vergessen: Wo steht geschrieben, dass ich die Lebensbescheinigung nachweisen muss?
Der Lebensnachweis ist Teil der gesetzlichen Mitwirkungspflicht. Die Mitwirkung an dem Lebensnachweis ist in dem § 60 Sozialgesetzbuch Nummer 1 geregelt. Und zwar genau in § 60 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 1 Sozialgesetzbuch Nummer 1.
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Sie sind auf Verlangen des Rentenversicherungsträgers verpflichtet, alle Angaben die für die Zahlung der Rente notwendig sind, anzugeben. Dazu sollen die amtlichen Vordrucke benutzt werden, § 60 Absatz 2 SGB I. Dass der Postrentenservice diese Angaben im Auftrag der Rentenversicherung von Ihnen abfordern darf, steht in der Verordnungsermächtigung des § 119 SGB VI geschrieben. In § 25 der Rentenserviceverordnung ist diese Aufgabe dem Rentenservice ausdrücklich zugewiesen.
Rentner im Ausland Lebensbescheinigung 2023 nicht vergessen!
Bitte senden Sie die Lebensbescheinigung an den Renten Service der Deutschen Post. Kontakt: Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig – Germany, Telefon: +49 221 56 92-777, Telefax: +49 69 6530 1510 865 oder Mail: LB2022@deutschepost.de.
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