Senatsverwaltung Berlin erkennt Verpflegungsgeld an
Neue Nachrichten an der Front der zusätzlichen Arbeitsentgelte für ehemaligen Polizisten der DDR. Der Polizeipräsidentin Berlin hat mitgeteilt, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport der Landes Berlin das Verpflegungsgeld als zusätzliches Arbeitsentgelt für Polizisten der DDR anerkannt hat. Und zwar mit einem Schreiben vom 04.09.2018.
Die Senatsverwaltung Berlin erkennt Verpflegungsgeld an. So ist es aus einem Schreiben vom 04.09.2018 der Senatsverwaltung Inneres und Sport Berlin bekanntgegeben worden. Damit wird die Lücke der Verweigerer der anzuerkennenden zusätzlichen Arbeitseinkommen immer kleiner.
Senatsverwaltung Berlin erkennt Verpflegungsgeld an: Verpflegungsgeld VSO-MDI
Das Verpflegungsgeld als zusätzliches Arbeitseinkommen war und ist Stein des Anstoßes des Streites vieles Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit Überprüfungsanträgen für Renten.
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Polizisten aus der ehemaligen DDR haben Anspruch auf Zeiten der Sonderversorgung MDI-VSO DDR nach dem Anspruchs-und Anwartsschaftsüberleitungsgesetz (AAÜG). In diesem Sonderversorgungssystem, welches in der Anlage 2 zum AAÜG zu finden ist, werden Polizisten, Feuerwehrleute, Zivilangestellte und Mitarbeiter der ehemaligen DDR-Gefängnisse als Anspruchsberechtigte erfasst. Meist sind die Nachweise für die Tätigkeit in der ehemaligen DDR in den alten Sozialversicherungsausweisen der DDR (SVA-DDR) zu finden. Diese Nachweise genügen, um ein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X in Gang zu setzen.
In jahrelangen gerichtlichen Verfahren wurde gestritten, ob die zusätzlichen Verdienste, wie Verpflegungsgeld, Bekleidungsgeld und Wohngeld, Bestandteile der nach §§ 6,8 AAÜG anzuerkennenden Arbeitsentgelte sind. Nach § 8 AAÜG wird in einem der Kontenklärung nach § 149 SGB VI ähnlich gelagerten Vormerkungsverfahren der Anspruch auf die rentenrechtlich relevanten Entgelte festgestellt. Viele Instanzgerichte im Osten der BRD haben zum heutigen Stand (16.11.2018) das Verpflegungsgeld im Bereich Polizei-DDR als vorzumerkendes Arbeitsentgelt anerkannt. So hat das Landessozialgericht in Sachsen-Anhalt 2017 hierzu bindend Recht gesprochen. Das Land SA erkennt nunmehr diese Ansprüche auch an.
Beim Bekleidungsgeld sind die Verfahren teilweise noch offen. Dabei ist anzumerken, dass das kalendertägliche Verpflegungsgeld den größeren Teil der Ansprüche darstellen.
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Senatsverwaltung Berlin erkennt Verpflegungsgeld an: Zoll und Verpflegungsgeld
Anders sieht es beim Zoll der DDR aus. Hier verweigern die Bundesländer immer noch die Anerkennung. Deshalb sind Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht anhängig. So unter dem Aktenzeichen: B 5 RS 3/18 R als anhängige Revision vom 30.Oktober 2018.
Die Rechtsfrage, die zu entscheiden ist, lautet:
„Ist Verpflegungsgeld, das ein Bediensteter der Zollverwaltung im Beitrittsgebiet während der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung erhalten hat, als tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 AAÜG festzustellen?“.
Fazit:
Eine wichtige Entscheidung der Berliner Senatsverwaltung. Nunmehr können alle ehemaligen Polizisten, die dem Land Berlin zugeordnet sind, ihr Verpflegungsgeld als zusätzliches Einkommen für die Rente beantragen. Aber nicht ohne vorher die genaue Rechtslage durch die versierten Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de geprüft zu haben.
Ja, ich möchte wissen, ob ich ein Anspruch auf Verpflegungsgeld oder eine I-Rente habe!
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Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.