Zählt Kurzarbeitergeld als Grundrentenzeit
Ich gehe arbeiten und beziehe noch keine eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. Wegen Corona musste ich 12 Kalendermonate Kurzarbeit machen. Erst mit 60 Prozent, dann später zum Glück mit 80 %. Ich habe gerechnet. Für die Grundrente würde es noch nicht reichen, weil ich die Jahre noch nicht voll habe. Ich stelle mir die Frage, ob die 12 Monate Kurzarbeitergeld als Grundrentenzeit für die 33 Jahre mitgerechnet wird. Oder wie beim Arbeitslosengeld einfach ausgeschlossen ist. Hier die Antwort auf die Frage! Hier können Sie nachlesen, was Sie tun können, wenn Ihnen Grundrentenzeiten fehlen!
Zählt Kurzarbeitergeld als Grundrentenzeit oder nicht! Eine Frage, die sich sicherlich viele Betroffene stellen, die wegen Corona nicht mehr arbeiten konnten und Kurzarbeitergeld bezogen haben. Das Kurzarbeitergeld kommt als Entgeltersatzleistung aus dem SGB III- dem Recht der Arbeitsförderung. Ähnlich wie Arbeitslosengeld 1 hat es Lohnersatzfunktion. Ist aber kein Arbeitslosengeld.
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Zählt Kurzarbeitergeld als Grundrentenzeit: Klare Antwort nein
Vom gesetzlichen Ausschluss als Grundrentenzeiten werden nur Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Arbeitslosengeld , Arbeitslosengeld 2 und Arbeitslosenhilfe erfasst. Diese Zeiten zählen nicht als Grundrentenzeiten. Welche Zeiten noch nicht als Grundrentenzeiten zählen, können Sie hier nachlesen!
Andere Leistungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit wie:
- Kurzarbeitergeld,
- Insolvenzgeld,
- Schlechtwettergeld und Eingliederungsgeld
werden von der Ausschlussregelung des § 76g Absatz 2 SGB VI nicht erfasst.
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Peter Knöppel sagt: Kurzarbeitergeld zählt zur Grundrente dazu!
In diesem Kurzbeitrag können Sie nachlesen, was alles an rentenrechtlichen Zeiten als Grundrentenzeit zählt! Hier zum Nachlesen!
Zählt Kurzarbeitergeld als Grundrentenzeit
Kurzarbeitergeld zählt somit als Grundrentenzeit. Besser gesagt, die Kalendermonate in denen Sie oder andere Betroffene vor Rentenbeginn Kurzarbeitergeld bezogen haben, zählen als Grundrentenzeiten. Und üblicherweise auch als Grundrentenbewertungszeiten!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente haben kann!
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