Rentenangleichung in 7 Schritten, sollte es gelingen?
Die große Koalition hat sich auf 7 Schritte zur Rentenangleichung der ostdeutschen Renten an den Rentenwert West geeinigt. Die Renteneinheit soll am 31.06.2024 vollendet sein.
Rentenangleichung: 7 Schritte
Das Rentenkonzept der Frau Nahles liegt auf dem Tisch. Eines der Säulen des Konzeptes ist die geplante Rentenangleichung. Wir hatten heute in unserem Beitrag berichtet.
Jetzt stellt sich die Frage, wie sich Frau Nahles dies im Detail vorstellt.
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Hier die Regelungen:
Der Rentenwert Ost liegt zurzeit bei 94,1% des Rentenwertes West.
Niemand kann aktuell sagen, wann die Angleichung tatsächlich kommt, wenn es mit den Rentenanhebungen so weiter geht. Daher sind 30 Jahre Rentenungleichheit genug. Am 01.07.2018 soll der erste Schritt folgen. Danach folgen 6 weitere.
Der Rentenwert Ost wird unabhängig von der Lohnentwicklung angehoben:
- zum 01.07.2018 auf 95,8% des Rentenwert West
- die weiteren Jahre bis 2025 jeweils jährlich um 0,7% bis die 100% Rentenwert West erreicht sind.
Nicht berücksichtigt sind in dieser Rechnung die allgemeinen Rentenanhebungen, wenn sie kommen. Für den 01.07.2017 ist eine Rentenerhöhung vorgesehen. Wie hoch es werden wird, muss abgewartet werden.
Hörbotschaft zum Artikel
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Folge der ganzen Maßnahme ist:
Der Hochwertungsfaktor wird abgeschmolzen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Bezugsgröße Ost erfolgt ebenfalls in 7 Teilschritten. Diese Änderungen treten zum 01.01. eines jeden Jahres in Kraft. Ab 01.01.2025 entfällt die Hochwertung der ostdeutschen Verdienste. Ab dem Tag gibt es eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze.
Die Kosten der Angleichung
Pro Jahr bis 2025 sind fast 4 Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten für die Angleichung geplant. Gezahlt werden diese aus dem Steueraufkommen. Die Rentenangleichung ist ein Projekt der Deutschen Einheit.
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Unser Fazit:
Klare Zahlen und klare Regelungen. Jetzt liegen die Karten auf den Tisch und die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik können sich auf die 28 freuen.
Es konnte keiner mehr verstehen, warum nach 30 Jahren Deutsche Einheit die Angleichung der Rente nicht kommt. Vielleicht haben Sie es nicht vergessen: Die Rentenangleichung sollte schon zum 31.12.1996 kommen. Dieses Ziel wurde mit dem Rentenüberleitungsgesetz 1992 gesteckt. Es wurde bis zum heutigen Tage deutlich verfehlt.
Ihr Team von rentenbescheid24.de