Die Rentenangleichung ist beschlossen
Die Rentenangleichung ist beschlossen. Der Bundesrat hat am Freitag, dem 07.07.2017, das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) in seiner 959.Sitzung durchgewunken. Der Bundesrat stellte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz klar, dass er die Rentenangleichung begrüßt. Aber auch Forderungen an den Bundesgesetzgeber stellt. Wir klären auf, was sich hinter dem Vorgang verbirgt.
Die Rentenangleichung ist beschlossen, viele ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner werden sich freuen. 2018 gibt es neben der „normalen“ Rentenerhöhung (z.Z.geschätzt bei 2,5%) noch den ersten Zuschlag für die gesetzliche Rentenangleichung. Wissenswertes zum Thema Rentenerhöhung 2017 können Sie hier nachlesen.
Der Bundesrat verzichtet ausdrücklich auf die Einberufung eines Ausschusses zu Beratung des Bundesgesetzes, Art. 77 Absatz 2 Grundgesetz.
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Die Rentenangleichung ist beschlossen: 7 Schritte bis zum einheitlichen Rentenwert
In sieben Schritten wird es gehen. Ab dem 01.07.2018 wird der Rentenwert Ost auf 95,8 Prozent des Wertes West angehoben. In den darauffolgenden Jahren bis zum 31.12.2024 um weitere 0,7 Prozent.
Weitere Details zur Rentenangleichung können Sie hier erfahren!
Die anfallenden Kosten der Rentenangleichung von geschätzten 15,7 Milliarden Euro zahlt der erst einmal der Beitragszahler selbst. Ab 2022 beteiligt sich der Bund mit einem Bundeszuschuss an den Kosten. Was der Bundeszuschuss ist, können Sie hier nachlesen!
Umwertungsfaktor fällt weg!
Gleichsam wie die Renten angeglichen werden, wird der Umwertungsfaktor Ost abgeschmolzen. Hinter diesem Faktor verbirgt sich die Hochwertung der Einkommen in Ostdeutschland für die Rentenberechnung. Der ostdeutsche Hochwertungsfaktor war nach der Wende eingeführt worden, um die damals im Vergleich zum Westen sehr niedrigen DDR-Verdienste nach oben zu bewerten. Ansonsten hätten die ostdeutschen Versicherten sehr niedrige Renten bekommen. Es ist sozusagen Teil der deutschen Einheit.
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Mit diesem Faktor entstand aber auch ein zweitgeteiltes Rentensystem im geltenden Rentenrecht.
Die Höherbewertung der Verdienste im Osten Deutschlands wird ebenfalls im Jahr 2025 Geschichte sein.
Alle Versicherte aus Ostdeutschland, die jetzt Renten beziehen oder ab 2025 Renten erhalten, werden ihre Entgeltpunkte nach dem bis zum 31.12.2024 geltenden System erhalten. Sie sind besitzgeschützt.
Rentenangleichung ist beschlossen: Lohnanhebung ist wichtig!
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.07.2017 folgende Entschließung zum Gesetz getroffen (sie ist eine politische Willensäußerung und für den Bundesgesetzgeber nicht bindend):
Der Bundesrat begrüsst die Rentenangleichung. Nach 30 Jahren Einheit müsse ein einheitliches Rentenrecht hergestellt werden (Das RÜG 1992 forderte dies auch schon, eigentlich sollte nach dem RÜG 1992 die Renteneinheit zum 31.12.1996 hergestellt sein).
Die Rentnerinnen und Rentner im Osten sollen nicht hinter den realen Lohn-und Gehaltsentwicklungen in Ostdeutschland zurückbleiben. Daher kann die Rentenangleichung auch schon früher eintreten, als im Rentenabschlussgesetz vorgesehen ist.
Mit dem schrittweisen Wegfall des Umwertungsfaktors bis 2025 haben die Wirtschaft und die Tarifparteien Zeit um den Niedriglohnsektor einzudämmen und im Osten höhere Löhne durchzusetzen. Nur durch höhere Löhne könne der Verlust des Umwertungsfaktors für die kommenden Rentnergenerationen ausgeglichen werden- „Egual-Pay Grundsatz“-.
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Deshalb wird der Anpassungszeitraum bis zum 31.12.2024 gestreckt.
Rentenangleichung ist beschlossen: § 255a Absatz 2 SGB Nr. 6 regelt es!
In dem neuen § 255a Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 6 steht geschrieben, dass die Rentenerhöhungen ab 2018 bis 2023 mindestens der aktuellen Lohnentwicklung in den ostdeutschen Bundesländern folgt, wenn dieser höher sind, als die Rentenanpassungen in den 7 Schritten mit den festgelegten Prozenten.
Damit kann es sein, dass die Rentenangleichung schneller fertig ist, als geplant!
Die Rentenangleichung ist beschlossen: der Bundeszuschuss wird erhöht
Der Bundeszuschuss zur Rentenangleichung wird im Jahr 2022 um 200 Millionen Euro aufgestockt und von 2023 bis 2025 jährlich um weitere 600 Millionen.
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Erhöhung der Freibeträge für Witwen-Witwer und Erziehungsrenten
Wie schon zum 01.07.2017 (ein neuer Beitrag folgt dazu) werden bei den jeweiligen Rentenanpassungsschritten die Freibeträge zur Einkommensanrechnung an die Hinterbliebenenrenten in Ostdeutschland auch erhöht. Die neuen Rentenwerte dynamisieren sozusagen die Freibeträge 7 Jahre lang.
Gleiche Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen
Mit der Renteneinheit kommt es auch zu gleichen Beitragsbemessungsgrenzen und einheitlichen Rechengrößen in der gesetzlichen Rente.
Die Rentenangleichung erfasst auch die Renten und das Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Rentenangleichung ist beschlossen!
Es wurde auch Zeit. Das im Einigungsvertrag festgelegte Gesetz zur Rentenangleichung wird nach fast 30 Jahren endlich umgesetzt. Am 07.07.2017 ist die letzte Hürde genommen worden. Nun muß nur noch der Bundespräsident Steinmeier das Gesetz unterschreiben. Danach wird es im Bundesanzeiger veröffentlich. Dann tritt es in Kraft. Eine reine Formalie, so ist zu hoffen.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente stimmt!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.