EM-Rente: DRV beauftragt keine medizinischen Gutachten mehr
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt, muss oft mit langen Bearbeitungszeiten durch die Deutsche Rentenversicherung rechnen. Ein halbes Jahr und länger ist keine Seltenheit. Kommt ein Widerspruchs-oder Klageverfahren dazu, kann es Jahre dauern. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat entschieden, dass sie auf Grund der Corona-Pandemie und dem hartem Lockdown keine Gutachten mehr beauftragen wird. Erwerbsminderungsrentenverfahren werden somit auf Eis gelegt! Mit fatalen Folgen für die Antragsteller! Für viele Versicherte droht ein sozialer Abstieg, weil nach dem Arbeitslosengeld 1 nur noch Hartz-IV oder Grundsicherung droht. Nachfragen ist zwecklos. Die Deutsche Rentenversicherung gibt zu dem Stand des Verfahrens keine Auskunft mehr. Diese Erklärung ist ein Skandal!
EM-Rente: DRV beauftragt keine medizinischen Gutachten mehr
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sind durch eine Kundin beauftragt ein Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung einer beantragten Erwerbsminderungsrente zuführen. Nach einer umfassenden Widerspruchsbegründung sollte eigentlich eine neurologische Begutachtung stattfinden. Der Lockdown wegen der Corona-Pandemie zwingt das öffentliche Leben zum Herunterfahren! In einem Schreiben an unser Büro vom 29.12.2020 erklärte die DRV, dass sie derzeit keine Gutachten mehr beauftragen werde. Mit fatalen Folgen für unsere Mandantin.
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EM-Rente: DRV beauftragt keine medizinischen Gutachten mehr: Der Wortlaut der Erklärung der DRV Bund
“ Auf Grund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie, geben wir aktuell keine Gutachten mehr in Auftrag. Unser Haus hat sich zu dieser Maßnahme entschieden, damit keine zusätzliche Gefährdung für Sie entsteht. Wir bitten Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen Abstand zu nehmen, wir kommen unaufgefordert auf den Widerspruch zurück“.
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EM-Rente: DRV beauftragt keine medizinischen Gutachten mehr: Hartz-IV und Verarmung droht
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Die DRV-Bund gibt keine Gutachten mehr für Erwerbsminderungsverfahren oder Widerspruchsverfahren in Auftrag. Damit will sie ihren Versicherten vor Gefahren schützen. Die sehr unangenehme Folge für die betroffenen Antragsteller kann sein, dass sie wegen Auslaufen ALg-1 oder Krankengeld in die Armut rutschen, Hartz-IV beantragen müssen oder vom Erspartem leben müssen. Und sich im letzteren Falle sogar noch freiwillig gesetzlich krankenversichern müssen. Wir hoffen, dass die DRV Bund diese Konsequenzen auch im Blick hat. Warum eine Begutachtung im einem entsprechenden vorgehenden Corona-Test und FFP-2 Maske nicht möglich sein soll, können wir nicht nachvollziehen.
Frank Weise sagt: Hartz-IV und Verarmung droht! Widerspruchsverfahren dauern schon jetzt immer länger. 1 Jahr ist keine Seltenheit! DRV Bund muss weiter Gutachten beauftragen, auch in Zeiten von Corona ist dies möglich! Natürlich nur dann, wenn vor ein negativer Test da ist und eine Maske bei der Begutachtung getragen wird. Wer erkältet ist oder Krankheitssymptome zeigt, sollte diese vorher der DRV oder dem Gutachter mitteilen.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben kann!
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