Rückkauf von Rentenabschlägen 2017
Am 01.07.2017 zündet die 2. Stufe der Flexirente. Nach dem neuen Flexirentengesetz dürfen Versicherte, wenn sie früher in Rente gehen wollen, den zu erwartenden Rentenabschlag zurückkaufen. Und dies zu verbesserten Bedingungen. Die Zeitschrift Okö-Test hat in der Juni Ausgabe sogar berichtet, dass der Rückkauf von Abschlägen ein gutes Geschäft für die Versicherten ist. Und dies im Vergleich zu den Renditeerwartungen privater Versicherungen. Wir klären auf, was am 01.07.2017 losgeht!
Der Rückkauf von Rentenabschlägen 2017 ist heute schon möglich. Nur unter schlechteren Bedingungen, als die neue Regelung zum Flexirentengesetz vorsieht. Wissenswertes zu den Details der neuen Flexirente können Sie hier nachlesen.
Wie funktioniert es mit dem Rückkauf von Rentenabschlägen 2017 bis zum 30.06.2017?
Der Rückkauf von Rentenabschlägen 2017 funktioniert nach dem Gesetz relativ einfach. Wenn der Versicherte weiß, dass er mit 63 Jahren und Rentenabschlägen in seinen vorzeitigen Ruhestand gehen will, kann er für diesen Zeitpunkt einen Einmalbeitrag an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Dann geht er mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente. Andere Versicherte brauchen dies nicht zu tun, wenn sie die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente erfüllen. Details hier in diesem Betrag zum Nachlesen.
Im § 187 a SGB VI steht, dass der Versicherte, wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat, von der Deutschen Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft anfordern kann. In dieser Rentenauskunft steht dann, wie hoch der Abschlag ist, wenn der Versicherte vorzeitig in die Altersrente geht. Weiterhin ist der Geldbetrag ausgewiesen, welchen der Versicherte für den Rückkauf des Rentenabschlag 2017 als besonderen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen kann.
Das Wort heißt kann, nicht müssen! Wenn Sie den Einmalbetrag nicht zahlen, passiert nichts. Sie sind zur Zahlung nicht verpflichtet.
Wieviel Zeit habe ich, um den Beitrag zu zahlen?
Nach der heute noch geltenden Rechtslage sind es 3 Monate, nachdem ich die besondere Rentenauskunft erhalten habe. Zahle ich innerhalb der Frist nicht, ist wie oben geschrieben, nichts passiert.
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Dann können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob Sie eine neue besondere Rentenauskunft beantragen. Dann aber möglicherweise zu schlechteren Bedingungen.
Der Einmalbeitrag ist immer zu den gesetzlichen Bedingungen gebunden, die zum Zeitpunkt des Antrags der besonderen Rentenauskunft gelten. Niemand kann heute vorhersagen, wie sich zum Beispiel der Beitragssatz in der Deutschen Rente entwickeln wird.
Wie wird der Einmalbetrag für den Rückkauf von Rentenabschlägen 2017 berechnet?
Wir reden immer über den Einmalbetrag zum Rückkauf der Rentenbeiträge. Wie wird er berechnet, so die hier entscheidende Frage? Denn auch diese Berechnung muss nachvollziehbar und rechtlich korrekt sein.
Hier unser Beispiel!
Vorangestellt ist, dass es insgesamt 8 Rechenschritte sind, die zum Ausgleichsbetrag führen.
Kurz die Berechnungsschritte:
- Feststellung der zukünftigen Entgeltpunkte
- Ermittlung der Regelaltersgrenze,
- Berechnung des Abschlages,
- Berechnung des Zugangsfaktors,
- Berechnung der verminderten Entgeltpunkte,
- Ermittlung des Rentenverlustes (mit Zahlen),
- Berechnung des Umwertungsfaktors,
- Berechnung Ausgleichsbetrages.
Beispiel aus unserem Flexirentenratgeber!
Ricarda ist 1958 geboren. Sie beantragt 2016 die besondere Rentenauskunft. Sie erklärt, dass sie mit dem 63. Lebensjahr in die 63er Rente mit Abschlägen ( Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit) gehen möchte. Sie möchte wissen, wieviel Geld sie für den Ausgleich zahlen muss.
Es steht geschrieben, dass Ricarda am 63. Geburtstag hochgerechnet 50 Entgeltpunkte erarbeitet hat. Wenn sie in die 63er Rente geht, bekommt sie aber 5,4 Entgeltpunkte weniger. Um diese fehlenden Entgeltpunkte auszugleichen, kann sie 41.056€ als Einmalbetrag in die Rentenkasse einzahlen – Ausgleichsbetrag.
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Ricarda fragt sich jetzt, wie wird der Ausgleichsbetrag überhaupt errechnet.
Schritt 1: Ermittlung Entgeltpunkte
= 50 Entgeltpunkte
Schritt 2: Ermittlung Regelaltersgrenze
= Ricarda kann mit Erreichen des 66.Lebensjahres in die Regelaltersrente gehen
Schritt 3: Berechnung Abschlag
= Da Ricarda mit 66 Jahren in die Regelaltersrente gehen kann, wäre der Abschlag für 3 Jahre zu berechnen. Für jeden Kalendermonat, den sie eher in die Rente geht muss sie einen Abschlag von 0,3% hinnehmen.
- Lebensjahr bis zum 66. Lebensjahr = 36 Kalendermonate
36 x 0,3 = 10,8 % Abschlag
Schritt 4: Berechnung des Zugangsfaktors
Der Zugangsfaktor ist bei einer Altersrente immer 1,0.
Geht man vor der Regelaltersrente in vorzeitige 63er Rente mit Abschlägen, wird dieser Zugangsfaktor um den entsprechenden Verminderungswert gekürzt. Der Verminderungsfaktor beträgt: 10,8% = 0,108.
1,0 – 0,108 = 0,892
Der Zugangsfaktor Altersrente für Ricarda ist 0,892.
Schritt 5: Berechnung der verminderten Entgeltpunkte
Der Zugangsfaktor 0,892 wird mit Ricardas 50 Entgeltpunkten multipliziert = 50 x 0,892 = 44,6 Entgeltpunkte. Daraus ergeben sich 44,6 Entgeltpunkte.
Die 44,6 Entgeltpunkte sind von den 50 Entgeltpunkten abzuziehen und ergeben den Rentenabschlag in Entgeltpunkten, den Ricarda bei frühzeitigem Renteneintritt (63er Rente mit Abschlägen) hinnehmen muss.
= 50,00 – 44,6
= 5,4 Entgeltpunkte
Schritt 6: Rentenverlust für Ricarda mit Zahlen
- Monatsverlust = Rentenwert x Entgeltpunkte des Rentenabschlags = 30,45 x 5,4 =164,43€ Rentenverlust für Ricarda monatlich,
- Rentenverlust bis zum 80. Lebensjahr = 164,43€ x 12 x 17 = 33.543,72 €
Ricardas Rente mindert sich bei frühzeitigem Renteneintritt um monatlich 164,43€. Bis zum 80. Lebensjahr summiert sich der Betrag auf 33.543,72€.
Schritt: 7 Berechnung Umwertungsfaktor
Um den Rentenausgleichsbetrag berechnen zu können, kommt der Umwertungsfaktor ins Spiel. Dieser ist in Westdeutschland und Ostdeutschland unterschiedlich. (Die Einmalzahlung zum Ausgleich des Rentenabschlages für den Rentner im Osten kann ein wahrer Rentenknaller sein.) Warum erfahren Sie in unserem Flexirentenratgeber!
Der Umrechnungsfaktor ist der Jahresbeitrag zur Deutschen Rentenversicherung auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens West (Anlage 1 zum SGB VI). Dieser Wert wird zwingend mit 4 Stellen nach dem Komma ausgewiesen.
Der Beitragswert zur Deutschen Rentenversicherung liegt 2016 bei 18,7%. Das Durchschnittseinkommen West (Stand 2016) wird mit 36.267€ angenommen.
Der Umrechnungsfaktor wird wie folgt berechnet:
Durchschnittseinkommen 2016 x Beitragssatz DRV 2016= Umwertungsfaktor
36.267€ x 18,7 % = 6781,9290
Der Umrechnungsfaktor ist somit 6781,9290 (die 4 Stellen nach dem Komma sind zwingend!)
Schritt 8: Berechnung Ausgleichsbetrag
Der Ausgleichsbetrag für Ricarda berechnet sich wie folgt:
Entgeltpunkte Rentenabschlag x Umwertungsfaktor ./. Zugangsfaktor = Ausgleichsbeitrag
5,4 x 6781,9290 ./. 0,892 = 41.056 €
Wenn Ricarda mit 63 Lebensjahren abschlagsfrei in Rente gehen will, muss sie 41.056€ bezahlen um die 5,4 Entgeltpunkte Verlust auszugleichen.
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Dies nach dem Stand 2016. Würde Ricarda 2017 die besondere Rentenauskunft anfordern, wäre der Einmalbetrag ( 5,4 x 6938.261 ./. 0,982)= 42002,92 €.
Ein Jahr später also schon fast 1000 € mehr, die Ricarda aufbringen müsste, die sie zum Rückkauf von Rentenabschlägen 2017 aufbringen muss.
Die Nachteile der Regelungen bis zum 30.06.2017
Der Einmalbeitrag ist nur für Versicherte möglich, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Es kann nur der Beitrag in einer Summe gezahlt werden. Damit verlieren Sie als Versicherter auch steuerliche Vorteile, die eine solche Geldanlage bringen kann.
Was kommt neu zum 01.07.2017?
Mit der neuen Flexirente 2017 wird dem Versicherten schon mit 50 Jahren die Möglichkeit gegeben, den Rückkauf von Rentenabschlägen 2017 zu beginnen. Und dies mit Ratenzahlungen. Sie können den Rückzahlungsbeitrag auf mehrere Jahre mit festen Raten in die Rentenkasse einzahlen. 2 Jahresraten sind vorgesehen. Monatliche Raten gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung nicht.
Daneben profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen. Sie können die festen Raten jedes Jahr in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen ansetzen.
Wenn Sie also im Jahr 2017 eine Jahresrate von 4000 € an die DRV zahlen, sind hiervon 84 Prozent bei der Steuer absetzbar.
Ein weiterer Vorteil ist, dass sich an dem gesamten Beitrag nichts mehr ändert. Wenn sich also 2019 der Beitragssatz zur Rente erhöht, bleibt der Gesamtbeitrag bei Ihnen gleich.
Sollten sich die Renten weiter in dem Tempo anpassen (im Schnitt im Westen 2 % im Osten 2,5 %) so schlagen sich die Rentenerhöhungen auf Ihre Altersrente voll durch, weil Sie keine Abschläge haben.
Ja, der Rückkauf ist teuer. Aber er ist gut angelegtes Geld. Eine Rendite von 2 bis 2,5 % wird heute auf dem privaten Kapitalmarkt mit Rentenprodukten seriös nicht erzielbar sein.
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Gesetzliche Versicherung versus private Versicherung: Rückkauf von Rentenabschlägen 2017
Ökötest hat in seiner Juni-Ausgabe auch private Rentenversicherungen unter die Lupe genommen. Dabei hat es festgestellt, dass die privaten Versicherer in der Rendite schlechter abschneiden.
Dabei wurde sogar unterstellt, dass der Rentner in der gesetzlichen Rente seine Rente nicht brutto gleich netto bekommt, sondern er ca 10,85 % Abzüge vornehmen muss. Er kauft mit dem Rückkauf der Abschläge auch seine Kranken-und Pflegekassenbeiträge gleich mit, was ja letztlich einen Verlust darstellt. Private Altersvorsorgeanlagen sind nicht beitragspflichtig (nicht so die Betriebsrente).
Dennoch war die Deutsche Rentenversicherung im Testergebnis besser als die privaten Versicherer.
Das Testergebnis im Wortlaut (Auszug): „Der Staat schlägt alle. Auf Basis der garantierten Leistung ist die gesetzliche Rente trotz aller Abzüge nicht zu toppen. Egal, ob Versicherte den Aufwand für den Rentenrückkauf von Abschlägen als Einmalbeitrag leisten oder in Raten abstottern – und egal, ob der Rentner wirklich vorgezogen mit 63 in den Ruhestand geht oder erst mit 67: Die garantierte Mindestleistung der GRV liegt durchweg deutlich höher als die garantierte Rente, die private Versicherer für die gleichen Beträge bieten“, vgl.ÖKO-Test Juni Ausgabe 2017.
Besonders günstig ist der freiwillige Beitrag für privat Krankenversicherte, die in der DRV Rentenansprüche haben. Denn diese Versicherten müssen keine Abzüge für die Kranken-und Pflegeversicherung von der Rente vornehmen.
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So gelingt der frühere Rentenbeginn!
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Besser noch: sie bekommen einen Krankenkassenzuschuss für ihre private Krankenversicherung von der gesetzlichen Rentenkasse gezahlt und zwar jeden Monat des Rentenbezugs.
Muss ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Nein, wenn Sie sich trotz des freiwilligen Beitrages anders entscheiden und später in Rente gehen, profitieren Sie noch mehr von dieser Entscheidung. Die Rentenanpassungen erhöhen die Altersrente.
Habe ich auch Risiken, wenn ich die Beiträge zahle?
Ja, ganz ohne ein Risiko geht es auch bei der Deutschen Rentenversicherung nicht zu.
- Bezahlte Beiträge können nicht zurückgefordert werden,
- Es gibt keine Kündigungsmöglichkeiten,
- Man muss sehr lange eine gesetzliche Rente beziehen, damit sich der finanzielle Aufwand lohnt,
- Niemand kann Ihnen sagen, ob es 2022 auch noch Rentenanpassungen von 2 bis 3 % im Jahr gibt
Vorteile: Rückkauf von Rentenabschlägen 2017 auf einen Blick!
- Flexible Gestaltung des Ruhestandes ohne Abschläge in der Rente
- Ratenzahlung ab dem 01.07.2017 möglich,
- Längere Planbarkeit des Ruhestandes, Beginn der Zahlung mit 50 Lebensjahren,
- Steuerliche Vorteile nutzen (2017: 84% von 23.362 € Vorsorgeaufwendungen absetzbar)
- Günstiger Beitragssatz 18,7% in der Rente,
- Stirbt der Versicherte und ist verheiratet, profitiert die oder der Hinterbliebene von seiner Rente in Form der Witwenrente,
- Zur Zeit gute Renditen bei der Deutschen Rentenversicherung
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Fazit zum Rückkauf von Rentenabschlägen 2017
Zum 01.07.2017 kommen die neuen Regelungen. Wer vorhat, den freiwilligen Zusatzbeitrag zum Rückkauf zahlen zu wollen, sollte vorher genau rechnen und planen. Versierte Rentenberater und Rechtsanwälte geben Ihnen Antworten zu Ihren Fragen und sagen Ihnen, ob es sich für Sie lohnt.
Ihr Team von rentenbescheid24.de
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.