Tausende Euro PKV-Prämien zurückfordern
Das Thema private Krankenversicherung lässt viele Menschen nicht mehr los! Vor allem geht es immer wieder um die Frage, wie komme ich aus der privaten Krankenversicherung heraus? Ich habe Angst im Alter die zum teil exorbitanten Beiträge nicht mehr zahlen zu können. Immer wieder gelingt es den Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de privat krankenversicherte Menschen in die gesetzliche Krankenversicherung zu bringen. Oft auch für Versicherte, die über 55 Jahre alt sind und eine Rente beziehen, oder kurz vor der Rente stehen. Erst jüngst haben wir einen privat Krankenversicherten, der hauptberuflich selbstständig tätig war und eine Altersrente bezieht, in die kostenfreie Familienversicherung in der GKV seiner Frau überführen können. Mit dem Ergebnis, dass er ohne Abzug der monatlichen Prämien in der PKV wesentlich mehr Rente zur Verfügung hat, als vorher mit seiner vollen Altersrente! Wer einen Wechsel nicht schaffen kann, kann aber auch andere Wege gehen, um die monatlichen Prämien in der PKV zu senken. Entweder auf dem Wege der Tarifoptimierung oder auch auf dem Gerichtsweg, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln zeigt.
Privat Krankenversicherte können tausende Euro PKV-Prämien zurückfordern! So sagt es ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom 28.01.2020. Möglicherweise kann es in Einzelfällen sogar noch mehr werden, wenn der Versicherte es schafft die 10-Jährige Verjährung zu erreichen.
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Tausende Euro PKV-Prämien zurückfordern: Streitfall Berufung OLG Köln
Ein privat Krankenversicherter hat gegen die AXA geklagt. Er wollte die Rückzahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung von der AXA-Krankenversicherung haben. Es ging um mehrere tausend Euro. Er war der Ansicht, dass die AXA die jährlichen Erhöhungen zur Prämienanpassung der privaten Kranken-und Pflegeversicherung nach § 203 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz nicht ordnungsgemäß begründete. Deshalb seien die Prämienerhöhungen der letzten Jahre der AXA unwirksam.
Tausende Euro PKV-Prämien zurückfordern: Oberlandesgericht Köln gab Kläger Recht
Das OLG Köln gab dem Kläger in der Berufungsinstanz Recht. Das OLG begründete sein Urteil im wesentlichen damit, dass die Versicherten über die Gründe der Beitragsanpassung stets ordnungsgemäß zu informieren seien. Dies heißt im Sinne des § 203 Absatz 5 VVG, dass die Information den gesetzlichen Anforderungen genügen müssen.
Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer die maßgeblichen Gründe für die Beitragsanpassung mitteilen. Als maßgeblichen Grund hat die AXA den Kläger die Ausgabenentwicklung der Leistungen mitgeteilt. Weitere Gründe aber nicht.
Dies reicht nach Ansicht der Kölner Zivilrichter nicht aus. Das OLG Köln hat sich in seiner Urteilbegründung mit den wichtigsten Meinungen und Urteilen in dieser Angelegenheit auseinandergesetzt. So auch mit einer Rechtssprechung des OLG Celle und des OLG Stuttgart.
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Folgende Begründung muss die Versicherung bei Prämienzahlung nach Ansicht der Kölner Richter dem Versicherten mitteilen:
- Benennung der Rechnungsgrundlage welche die Veränderung der Prämienanpassung ausgelöst hat, also Veränderungen der Leistungsausgaben oder der Sterbewahrscheinlichkeit, eine der beiden Veränderungen muss als Voraussetzung für eine Prämienanpassung benannt sein,
- die Benennung der Rechnungsgrundlage muss bezogen auf die konkrete Prämienanpassung erfolgen, Hinweis auf Informationsblätter ist nicht ausreichend,
- es reicht keine allgemeine Information oder Belehrung über das Prämienanpassungsrecht aus, es muss ein Bezug zur konkreten Prämienanpassung hergestellt werden- so sieht es der Begriff „maßgeblich“ im § 203 VVG vor.
Eine Angabe der konkreten Höhe der Veränderungen ist nicht erforderlich. Für die Prämienerhöhung reicht es aus, dass die Veränderung den in den Versicherungsbedingungen oder im Gesetz festgelegten Schwellenwert übersteigt, vgl OLG Celle Urteil vom 20.08.2018, 8 U 57/18.
Tausende Euro PKV-Prämien zurückfordern: Das letzte Wort spricht der Bundesgerichtshof
Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 28.01.2020, 9 U 138/19 ist noch nicht rechtskräftig. Die AXA hat beim Bundesgerichtshof die Revision eingelegt. Wann der BGH entscheidet, ist noch nicht absehbar. Für viele hunderttausende privat Krankenversicherte ein Urteil, dass Hoffnung macht. Deshalb macht es Sinn, seine Prämienerhöhungen- die Schreiben dazu- mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Sollte die Begründung der privaten KV sich nur auf allgemeine Formeln und Erklärungen stützen, so sollten Sie schon aus Gründen der Verjährung Ansprüche auf Prämienrückforderung gegenüber Ihrer PKV stellen. Und gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen auslösen, wie zB. Klagen einreichen oder mit den Versicherern über eine Ruhen des Verfahrens zu verhandeln. Eines dürfte klar sein, auch dieses Jahr 2020 werden die privaten Krankenversicherungen an der Preisschraube drehen und zwar ordentlich. Für viele privat Versicherte ein Unglück, weil sie die Prämien nicht mehr zahlen können. Aber eines sollte allen Versicherten klar sein, das letzte Wort spricht der Bundesgerichtshof.
Ja, ich möchte wissen, wie ich aus der privaten Krankenversicherung herauskommen kann!
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