Witwe muss Versorgungsausgleich an verstorbene EX-Frau zahlen
Verwitwete Rentnerin muss Versorgungsausgleich an verstorbene Ex-Frau ihres gestorbenen Ehegatten aus zweiter Ehe zahlen – ist das zu glauben?
Witwe muss Versorgungsausgleich an verstorbene EX-Frau zahlen. Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine Rentnerin und Witwe, die seit Monaten einen teuren Versorgungsausgleich zahlen muss – und zwar an die verstorbene Ex-Frau ihres ebenfalls verstorbenen Mannes. Ihr Ehemann war, bevor er die Witwe heiratete, in erster Ehe mit einer anderen Frau verheiratet. Bei der Scheidung dieser ersten Ehe wurde ein Versorgungsausgleich vereinbart. Danach heirate der Mann wieder, diesmal die Witwe. Ihr Mann verstarb und hinterließ der verrenteten Witwe ein Erbe, welches auch leider den Versorgungsausgleich umfasste. Denn die Witwe muss an die EX-Frau ihres verstorbenen Mannes monatlich 137€ zahlen. Dumm ist nur, dass die EX auch schon verstorben ist.
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Witwe muss Versorgungsausgleich an verstorbene EX-Frau zahlen Was ist der Versorgungsausgleich?
In der Ehezeit werden durch die Ehegatten in der gesetzlichen Rente, in der Beamtenpension oder bei privaten Renten und Betriebsrenten Anrechte erworben. Und diese Anrechte werden im Versorgungsausgleich unter den Eheleuten aufgeteilt. Im Falle der Scheidung werden die während der Ehe erbrachten – und gemeinsamen – Lebensleistungen beider Partner „gerecht“ aufgeteilt.
Hat ein Ehepartner wegen Kindererziehung weniger gearbeitet als der andere und deswegen weniger in die Rentenkasse eingezahlt, so soll der Versorgungsausgleich für Gerechtigkeit sorgen. Bei einer Scheidung würde der Ehepartner der nur wenig für seine Altersversorgung tun konnte, finanziell benachteiligt, dem soll der Versorgungsausgleich entgegenwirken.
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Witwe muss Versorgungsausgleich an verstorbene EX-Frau zahlen: Ehegatte musste Versorgungsausgleich zahlen
Ihr verstorbener Ehegatte musste als Ausgleich für entgangene Rentenansprüche seiner EX bei seinem Rentenbeginn Zahlungen leisten. Diese Zahlungsansprüche sind nunmehr auf die Witwe übergegangen, so ist die noch nachvollziehbare Rechtslage. Da hat aber die EX des verstorbenen Mannes noch gelebt.
Was dann aber geschah, ist unglaublich!
Die EX starb noch vor dem Tode ihres Mannes, der zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Er stellte erfolgreich den Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleiches. Dann starb er aber auch. Und seine Witwe erbte den Versorgungsausgleich. Sie tat dann, was andere auch tun würden, sie stellte einen Antrag auf Ende des Versorgungsausgleiches, denn die EX war schon tot. Ihr Antrag wurde aber abgewiesen.
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Begründung: Der verstorbene Ehemann vererbte den Versorgungsausgleich an seine Witwe. Er vererbte aber nicht das Recht für die Witwe, dass diese einen Antrag stellen zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches stellen darf. Das Geld, welches die Witwe für die Ex-Frau daher weiterzahlt, erhält im Übrigen der Staat.
Witwe muss Versorgungsausgleich an verstorbene EX-Frau zahlen!
Unglaublich aber wahr. Der Staat hält hier die Hand auf und bedient sich sozusagen an dem Versorgungsausgleich unter Eheleuten, die selbst auch schon verstorben sind. Wir können nur hoffen, dass der Kollege Rentenberater Werling- spezialisierter Rentenberater für Versorgungsausgleichsrecht- der Witwe helfen kann!
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