2021 ohne Abschläge früher in Rente gehen
Das Jahr 2021 wird ein spannendes Rentenjahr! Die Grundrente startet am 01.01.2021. Die Hinzuverdienstgrenze ist bei vorgezogenen Altersrenten bis zum 31. Dezember 2021 auf 46.060€ angehoben worden. Auf Grund der Corona-Pandemie werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die gesetzliche Rente gehen. Dabei keine Abschläge in Kauf nehmen, weil sie die 45 Jahre Wartezeit und das entsprechende Lebensalter erreicht haben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die Altersrente, die nach der Regelaltersrente am meisten beantragt und bewilligt wird. Sie können im Jahr 2021 ohne Abschläge früher in Rente gehen!
2021 ohne Abschläge früher in Rente gehen, mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte
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2021 ohne Abschläge früher in Rente gehen: Ausgangslage
Viele hunderttausend Rentenversicherte werden im Jahr 2021 wieder in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen. Sie ist neben der Regelaltersrente die beliebteste Altersrentenart. Diese Altersrente ist eine vorgezogene Altersrente, vor der regulären Rente, der Regelaltersrente. Weil sich die Hinzuverdienstgrenze auf 46.060€ erhöht hat und die Corona-Pandemie im Jahr 2021 weiter im Gang ist, werden viele Menschen den Weg aus der Arbeit in die Rente wählen. Hier die beiden wichtigsten Voraussetzungen für diese Rente. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es grundsätzlich nur ohne Abschlag!
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2021 ohne Abschläge früher in Rente gehen: Voraussetzung für den abschlagsfreien Rentenanspruch
Wer die Altersrente nutzen möchte muss zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllen:
- das erforderliche Lebensalter muss vollendet sein
- seit dem 01.07.2014 gilt die Regel, der Rentenbeginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres für Geburtsjahrgänge vor 1953, wer nach 1952 geboren ist, kann erst mit jeweils 2 Kalendermonaten später in Rente gehen, pro späteren Geburtsjahrgang.
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Wer am 01.03.1957 geboren ist, kann am 01.01.2021 mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 KM diese Rente in Anspruch nehmen.
- und der Versicherte muss vor Rentenbeginn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
45 Jahre sind = 540 Kalendermonate.
Dazu zählen Pflichtbeitrasgzeiten aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, KEZ, wehrdienst, Sozialleistungsbezug als Pflichtbeitragszeiten, versicherter Minijob, Kalendermonate aus nicht versicherungspflichtigen Minijob, ALg-1 Zeiten, soweit nicht 2 Jahre vor Rentenbeginn, Freiwillige Beitragszeiten wenn mindestens 18 Jahre Pflichtzeiten nachgewiesen ist, Ersatzzeiten , Berücksichtigungszeiten
Zur Wartezeit der 45 Jahre zählen nicht Schul-Fachschul und Hochschulzeiten, Anrechnungszeiten, Hartz-IV , Arbeitslosenhilfe Rentenbezugszeiten, Zurechungszeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und Rentensplitting usw.
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2021 ohne Abschläge früher in Rente gehen: Vorteile für die Versicherten die diese Rente 2021 nutzen wollen:
Hier die wichtigsten Vorteile für Sie, wenn Sie diese Altersrentenart im Jahr 2021 für sich nutzen wollen:
- die Altersrente ist ohne Rentenabschlag,
- im Normall fall sind Sie ab Rentenbeginn kostengünstig in der Krankenversicherung der Rentner versichert,
- wegen der neuen Hinzuverdienstgrenze 46.060€,die ab dem 01.01.2021 für alle Altersrenten vor der Regelaltersgrenze gelten,
- wer ab Rentenbeginn nicht mehr als 46.060 € im Jahr Brutto verdient, kann also defacto 2 Einkommen im Monat haben, volle anrechnungsfreie Rente und den Hinzuverdienst
- Hinzuverdienst neben der Rente bringt weitere Entgeltpunkte ab der späteren Regelaltersrente
Wer also zum Beispiel im Jahr 2021 = 41.541 € Brutto neben der Rente dazuverdient erhält im Gegenwert von 1 Entgeltpunkte bei Erreichen seiner Regelaltersgrenze monatlich 34,19€ mehr Rente und dies ein lebenlang und zwar abschlagsfrei
2021 ohne Abschläge früher in Rente gehen
Wenn Sie diese abschlagsfreie Altersrente für sich nutzen wollen, das eines nicht vergessen! Der Rentenbeginn beendet in der Regel bei einer vorgezogenen Altersrente nicht das Arbeitsverhältnis! Im Normalfall endet das Arbeitsverhältnis immer erst mit einer Kündigung! Daher bitte immer die Kündigungsfristen Ihres Arbeitsverhältnisses prüfen! Oder mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag sprechen, wenn das Ende der Arbeit vorhersehbar ist!
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