Früher in Rente gehen – ohne Abschläge
Früher in Rente gehen, wenn es geht ohne Abschläge! Mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Traum vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie es geht? In diesem Beitrag lesen! Die Vorteile der jahrelangen Erfahrungen der Rentenberater von rentenbescheid24.de nutzen und abschlagsfrei in Rente gehen.
Früher in Rente gehen: ohne Abschläge mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Die neuesten Zahlen belegen es. Immer mehr Menschen in Deutschland wollen ohne Abschläge in Rente gehen und nehmen dafür sogar ein längeres Renteneintrittsalter in Kauf.
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de sagen Ihnen, um was es bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte geht! Und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in den Genuss dieser Rente zu kommen.
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Früher in Rente gehen: ohne Abschläge: Vier Altersrenten
Das Rentenrecht kennt in Deutschland vier Altersrente ( knappschaftliche Altersrente mal ausgeschlossen). Davon können Sie zwei Altersrente immer nur regulär erreichen:
Die Regelaltersrente ist ab dem Geburtsjahrgang 1964 nur noch mit Vollendung des 67. Lebensjahres möglich.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ein vorzeitiger Rentenbeginn möglich, dann aber mit Abschlag. Also Rentenverlust für den früheren Beginn bei diesen beiden Renten, als zum regulären Rentenbeginn.
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Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.
Früher in Rente gehen: ohne Abschläge: Rentenbeginn nach dem Geburtsjahrgang 1963 immer erst mit 65 Jahren
Für die Geburtsjahrgänge nach dem 31.12.1963 gilt folgende Faustregel:
Geburtsjahrgang 1964: erstmaliger Rentenbeginn immer zwei Jahr vor Vollendung der Regelaltersgrenze! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann der oder die Versicherte nicht vorzeitig in Anspruch nehmen! Es gibt immer nur einen regulären und keinen vorzeitigen dieser Altersrente! Sie ist immer ohne Abschlag!
Früher in Rente gehen: ohne Abschläge: Rentenbeginn vor dem Geburtsjahrgang 1964
Wenn Sie vor dem 01.01.1964 geboren sind, können Sie noch früher als mit dem 65. Geburtstag diese Rente in Anspruch nehmen. Diese Rechtslage gilt seit dem 01.07.2014. Wer erstmals am 01.07.2014 das 63. Lebensjahr vollendete, konnte glatt mit Vollendung des 63. Lebensjahres in die abschlagsfreie Altersrente mit 45 Jahren Wartezeit gehen!
Wenn Sie am 15.01.1958 geboren sind, können Sie am 01.02.2022 diese Rente in Anspruch nehmen. Sie vollenden am 14.01.2022 das 64. Lebensjahr und könnten erstmals zum 01.02.2022 diese Rente beziehen. Wer 1959 geboren ist, kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, erst mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonate für sich erstmals beanspruchen.
In dieser Tabelle können Sie nachlesen, wann der Rentenbeginn in Abhängigkeit zum Geburtsdatum für Sie ist:
Tabelle zum Rentenbeginn Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Früher in Rente gehen: ohne Abschläge: 45 Jahre Wartezeit müssen vor dem Rentenbeginn vorhanden sein
Die sicher wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf die Altersrente ohne Abschläge ist, dass der Versicherte mindestens 45 Jahre Wartezeit erreicht haben muss. Sie ist eine Mindestbedingung. Die Wartezeit muss, wenn der Versicherte zum erstmaligen Beginn die Rente für sich beanspruchen will, genau zu diesem Zeitpunkt erreicht sein. Jeder Kalendermonat zählt. Ein Tag im Monat mit einen der in der Tabelle aufgeführten Zeiten zählt als voller Monat!
Tabelle für die anrechenbaren Zeiten auf die 45 Jahre
Früher in Rente gehen: ohne Abschläge: Checkliste für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Folgende Checkliste sollten Sie kennen! Anhand dieser Checkliste prüfen Sie, ob Sie die abschlagsfreie vorzeitige Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen können! Sie sind sich unsicher, schreiben Sie den versierten Rentenberatern von rentenbescheid24.de. Wir sagen Ihnen, ob und wann Sie abschlagsfrei in Rente gehen können? Checkliste herunterladen!
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