Rentenbescheide ohne Anlage Berechnung Entgeltpunkte rechtswidrig
Im Frühjahr 2018 gab es durch die DRV einen Schildbürgerstreich vom Feinsten! Die deutsche Rentenversicherung erlässt seit Frühjahr 2018 Rentenbescheide ohne die Anlagen Entgeltpunkteberechnung Beitragszeiten und die Anlage beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten. Es kam zu einer Auseinandersetzung mit dem Bundesverband der Deutschen Rentenberater. Im Rentenbescheid wird unter anderem nur noch die Anlage persönlichen Entgeltpunkte mitgeteilt. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen urteilte am 09.03.2021, dass es einen Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 35 SGB X darstellt, wenn der Rentenbescheid ohne die beiden genannten Anlagen an den Versicherten versandt wird. Damit nimmt die Diskussion um die angeblich neuen und nachvollziehbaren Rentenbescheide seit 2018 wieder Fahrt auf. rentenbescheid24.de wird diese Diskussion verfolgen und auch die beiden anhängigen Revisionen vor dem Bundessozialgericht! Das Aktenzeichen des Urteils des LSG NRW lautet L 18 R 306/20.
Millionen Rentenbescheide ohne Anlage Berechnung Entgeltpunkte rechtswidrig! Seit dem Frühjahr 2018 verschickt die deutsche Rentenversicherung Rentenbescheide ohne eine nachvollziehbare Erklärung, wie sich die in der Anlage Berechnung persönliche Entgeltpunkte ermittelten Summe der Entgeltpunkte berechnen. Allein im Jahr 2020 waren es 2 Millionen Rentenbescheide, die DRV verschickte.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Rentenbescheide ohne Anlage Berechnung Entgeltpunkte rechtswidrig: Gerichtlicher Sachverhalt in Kurzfassung
Seit Frühjahr 2018 erteilen die Rentenversicherungsträger Rentenbescheide ohne die erforderlichen Berechnungsanlagen, wie z.B. die Berechnung der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten wie auch aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten. So auch die Rentenbescheide an die Klägerin gerichtet.
Die Klägerin bekam einen Altersrentenbescheid mit der Anlage Berechnung der Rente, Anlage Versicherungsverlauf“ und „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte durch die beklagte Rentenversicherung zugestellt. Gegen den Rentenbescheid legte sie Widerspruch ein. Sie bat um nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen. Nach dem sie diese Unterlagen erhalten hat, hat sie den Widerspruch für erledigt erklärt und beantragte die Erstattung der im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten. Die Beklagte Rentenversicherung lehnte die Erstattung der Kosten ab. Die Beklagte lehnte dies ab, da der Widerspruch nicht erfolgreich gewesen sei und die Bescheide bereits vor der Übersendung der weiteren Anlagen ausreichend begründet gewesen seien. Das Sozialgericht Aachen gab der Klägerin im ersten Rechtszug Recht. Die Beklagte legte Berufung ein.
Rentenbescheide ohne Anlage Berechnung Entgeltpunkte rechtswidrig: Urteilsgründe
Das Landessozialgericht hat die Berufung der Rentenversicherung zurückgewiesen. Die Beklagte habe etwa 2015 begonnen, das Design der Rentenbescheide Bescheide zu verändern. Sie wollte die Bescheide persönlicher und verständlicher formulieren und ansprechender gestalten. Dabei verzichtete die Beklagte bewusst auf den Versand bestimmter Anlagen zugunsten von erläuternden Texten. Dieser Verzicht auf den Versand von wichtigen erklärenden Anlagen findet seine Grenze in der Begründungspflicht nach § 35 Abs. 1 SGB X.
„Es sei nicht möglich, den Text eines Bescheides dadurch zu verschlanken, dass man komplexe, für den Laien kaum verständliche Regelungen auf Kosten der Nachvollziehbarkeit weglasse“, so dass LSG in seinen Urteilsgründen.
Nach Ansicht der LSG-Richter fehle es an einer ausreichenden Begründung. Folgende weitere Anlagen für den Rentenbescheid seien wesentliche Begründungselemente im Rentenbescheid:
- Anlage Berechnung Entgeltpunkte aus Beitragszeiten,
- Anlage Berechnung der Entgeltpunkte aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten und die
- Anlage Versorgungsausgleich.
Ohne diese genannten Anlagen, so das LSG, ist die Ermittlung und Berechnung der Rente für den Versicherten nicht nachvollziehbar und auch nicht verständlich. Insbesondere können die Betroffenen nicht nachvollziehen, auf Grund welcher Berechnungsgrundlage sich die mitgeteilte Rentenhöhe pro Monat ergebe! Weiterhin ist für die Versicherten nicht klar, ob die sich aus dem Versicherungsverlauf ergebenden gespeicherten Einkünfte korrekt in Entgeltpunkte umgerechnet worden sind.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Rentenbescheide ohne Anlage Berechnung Entgeltpunkte rechtswidrig: Widerspruch gegen Rentenbescheid einlegen
Das es soweit kommen musste, hat sich die DRV selbst eingebrockt. Im jahr 2018, als die neuen Rentenbescheide eingeführt worden, begründete die DRV den Wegfall der Anlagen unter anderem damit, dass der Versicherte sowieso nicht verstehe, wie die Entgeltpunkte berechnet werden. Das LSG NRW sieht es aber anders. Wie soll der Rentenbezieher oder der Rentenberater die Rente korrekt nachvollziehen können, wenn er die Berechnungsgrundlagen für die Summe der ermittelten Entgeltpunkte und der persönlichen Entgeltpunkte nicht kennt. Die DRV musste damit rechnen, dass ihr Vorgehen vor Gericht landet. Es sind aktuell zwei Verfahren vor dem höchsten deutschen Sozialgericht als Revision anhängig. Wir können nur jedem Versicherten raten, legen Sie gegen Ihren Rentenbescheid wegen dem eklatanten Begründungsmangel Widerspruch ein und fordern Sie die DRV auf, Ihnen die entsprechenden Unterlagen (Anlagen zuzusenden). Gerne übernehmen wir diese Aufgabe auch für Sie!
Ja, ich möchte gegen meinen Altersrentenbescheid wegen mangelnder Begründung Widerspruch einlegen!
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!