Erfolgreich zur GKV gewechselt
Seit 01.08.2017 gibt es eine Neuregelung im Krankenversicherungsrecht, die es ermöglicht, dass privat oder freiwillig Versicherte erleichtert in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, dies auch im Rentenalter. Für Hinterbliebene gibt es aber schon seit Jahren eine Regelung, die ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Krankenversicherung der Rentner möglich macht. Für eine Mandantin von den Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de war diese Regelung der Glücksfall. Unsere Kundin konnte mit unserer Hilfe erfolgreich zur GKV wechseln und viel Geld sparen.
Erfolgreich zur GKV gewechselt, so das Ergebnis eines Auftrages der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei von rentenbescheid24.de. Am 28.09.2017 kam das Schreiben der IKK mit der Aufnahmebestätigung in der GKV für unsere Mandantin. Wir klären auf, was passiert ist.
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Erfolgreich zur GKV gewechselt: die Witwenrente war der Anfang!
Unsere Kundin, über 64 Jahre alt und als Lehrerin privat krankenversichert, beauftragte uns im Frühjahr dieses Jahres mit der Beantragung einer Witwenrente. Ihr Ehemann war verstorben. Er selbst war beim Tode Altersrentner. Neben dem Sterbevierteljahr ging es vor allem um die Frage der Höhe der Hinterbliebenenrente, da unsere Mandantin noch eigenes Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis als Lehrerin hat. Nach dem wir die Witwenrente beantragt und berechnet hatten (wichtig war auch die Prüfung der Altersrente des Verstorbenen) konnten wir den Auftrag für unsere Mandantin zu ihrer vollsten Zufriedenheit erledigen. Sie hatte einfach Zeit zum Trauern und musste sich nicht mit dem lästigen Behördenkram „herumschlagen“.
Erfolgreich zur GKV gewechselt: Vorversicherungszeit des Verstorbenen zählt!
Mit der Prüfung der Altersrente des Verstorbenen stellten wir fest, dass dieser Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) war. Er selbst hatte die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist die Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in die gesetzliche Pflichtversicherung der Rentner, als Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Damit konnte er von dem sehr günstigen Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 7,3 % aus seiner Bruttorente profitieren.
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Erfolgreich zur GKV gewechselt: Witwe wechselt in die GKV
Unsere Mandantin ist seit vielen Jahren privat krankenversichert. Da sie noch arbeiten geht, zahlt ihr Arbeitgeber und sie jeweils die Hälfte der monatlichen Versicherungsprämie. Im Rentenalter wäre diese Prämie durch unsere Kundin allein zu zahlen gewesen. Mit der Folge, dass die monatlichen Belastungen extrem hoch werden. Um dies zu verhindern, haben wir bei der Krankenkasse des Verstorbenen einen Antrag auf Aufnahme der Witwe in die GKV (gesetzliche Krankenkasse) über die Vorversicherungszeit des Verstorbenen gestellt. Am 17.02.2016 berichteten wir auf unserer Partnerseite www.anwaltsofort-halle.de von einem ähnlichen Fall. Hier konnten wir ebenfalls erfolgreich unseren Mandanten im „hohen“ Rentenalter aus einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zurückholen.
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Erfolgreich zur GKV gewechselt: § 5 Absatz 2 Satz 2 SGB V
Im Gesetz steht es geschrieben:
„Bei Personen, die ihren Rentenanspruch aus der Versicherung einer anderen Person ableiten, gelten die Voraussetzungen des Absatz 1 Nr. 11 oder 12 als erfüllt, wenn die andere Person diese Voraussetzungen erfüllt hatte“, vgl. § 5 Absatz 2 Satz 2 SGB V.
Übersetzt heißt es, dass die Witwen und Witwer aus der Versicherung des Verstorbenen die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllen können. Erfüllte der Verstorbene alle Voraussetzungen für die Aufnahme in die KVdR, so kann die Witwe oder Witwer bei einem Antrag auf eine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des Verstorbenen Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden. Auch der Tatbestand des § 6 Abs. 3a SGB V ist zu prüfen.
Unsere Mandantin hat sich sehr gefreut. Mit dem Wechsel in die GKV wird sie im Rentenalter mehrere hundert Euro an Prämie für eine private Krankenversicherung sparen. So profitiert sie von der Rente ihres verstorbenen Mannes.
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Aufgepasst!
Automatisch geht der Wechsel nicht. Alle Witwen-und Witwer, die eine Witwenrente beantragt haben und selbst privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind, sollten unbedingt prüfen, ob sie nicht aus den teuren Krankenversicherungen wechseln können oder wollen. Krankenkasse und Rentenversicherung sind nicht verpflichtet auf die Wechselmöglichkeit hinzuweisen. Vor einem Wechsel sollten alle Fragen sorgfältig geprüft und beantwortet werden. Die versierten Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de helfen Ihnen dabei.
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Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.