Rente berechnen: Reicht die Rente für das Alter
Einfach und Schnell die Rente berechnen. Ein Traum für viele Menschen, die sich Sorgen um die Finanzen im Alter machen. Auf vielen Informationsportalen im Internet werden Rentenrechner als Informationsquelle angeboten, damit man sich einen Überblick über die Rentenhöhe im Alter machen kann. Mit unserem Rentenrechner können Sie einfach und schnell Ihre zukünftige Altersrente schätzen. Eine genaue Berechnung ist es nicht!
Rente berechnen: Reicht die Rente für das Alter ist ein kostenfreier Service von dem Internetportal rentenbescheid24.de.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
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- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Rente berechnen: Reicht die Rente für das Alter: Altersrentenrechner
Unser Altersrentenrechner schätzt im groben Ihre Rente im Alter.
Sie geben verschiedene Daten in den Rechner ein. Ohne diese geht es nicht. Ihr Geburtsdatum ist zum Beispiel wichtig, damit der Rentenbeginn berechnet werden kann. Im Sozialgesetzbuch Nr. 6 finden sich verschiedene Tabellen wieder, aus denen man auch den Rentenbeginn korrekt anhand des Geburtsdatums bestimmen kann.
Der Altersrentenrechner schätzt grob die Rentenhöhe. Er erfasst keine Lücken, Berufsausbildungszeiten oder beitragsfreie Zeiten. Er unterstellt in der Schätzung der Rente, dass Sie mit Beginn der Tätigkeit bis zur Rente arbeiten und Beiträge in die Rentenkasse einzahlen.
Rente berechnen: Reicht die Rente für das Alter: Das Ergebnis
Je nach den Eingaben von Ihnen errechnet der Altersrentenrechner den Rentenbeginn und die Rentenhöhe für:
- Die Regelaltersrente,
- Die frühestmögliche Rente ohne Abschlag,
- Die frühestmögliche Rente mit Abschlag,
- Bei einer Schwerbehinderung die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen
- Oder bei Tätigkeit im Bergbau eine Altersrente aus dem Bergbau.
Er gibt auch bezogen auf die Verdienste und den frühestmöglichen Renteneintritt den Abschlag wieder, den Sie in der Rente erwarten können. Aber als Schätzung. Der Rechner dient für Sie der groben Orientierung.
Rente berechnen: Reicht die Rente für das Alter: Die Berechnung im Detail
Die Rente wird nach Entgeltpunkten berechnet. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die Rente unter anderem nach dem Durchschnittsverdienst. Dieser ergibt sich aus der Anlage 1 zum Sozialgesetzbuch Nr.6. Die Durchschnittsverdienste werden jedes Jahr angepasst!
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Für einen Jahresverdienst 2018 in Höhe von 37.873€ erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Dies macht monatlich eine Rente von 32,03 € aus (Stand 01.07.2018). Auf Grund der Eingaben im Rentenschätzer werden Ihre Entgeltpunkte für ein Jahr errechnet und dann auf den jeweiligen Rentenbeginn hochgerechnet.
Wenn Sie also ein Jahreseinkommen von 50.000€ haben, errechnet der Rentenrechner für 2018 für Sie diese Entgeltpunkte: 1.3202 Entgeltpunkte. Diese Entgeltpunkte werden bis zum Renteneintritt mit Kalenderjahren vervielfältigt. Macht bei einem Regelaltersrenteneintritt zum 67. Lebensjahr ca. 2045€ monatliche Rente in unserem Beispiel mit den 50.000€ Jahreseinkommen aus.
4 Stellen hinter dem Komma!
Entgeltpunkte werden immer mit 4 Stellen hinter dem Komma ausgewiesen. Eine Rundung hinter der ersten Stelle des Kommas ist nur in mathematisch denkbaren Konstellationen möglich. Daher sind Angaben falsch, die eine Rundung nach oben oder nach unter einfach so vorsehen!
Eine jährliche Anpassung der Renten ist in unserem Rentenschätzer nicht vorgesehen.
Hörbotschaft zum Artikel
– Rente berechnen: Unser Angebot auf rentenbescheid24.de –
Rente berechnen: Reicht die Rente für das Alter: Abzug der Krankenkassenbeiträge und eventuell Steuern
Von der geschätzten Altersrente werden noch Krankenkassen-und Pflegebeiträge abgezogen.
Folgendes wird unterschieden:
- Pflichtbeiträge aus der Mitgliedschaft in der KVdR,
- Freiwillige Beiträge in einer gesetzlichen Krankenkasse,
- Monatliche Prämien aus einer privaten Versicherung.
Der Abzug der Beiträge erfolgt nur in der Variante mit der Mitgliedschaft in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) automatisch von der monatlichen Bruttorente (siehe Rentenbescheid).
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In den beiden anderen Fällen bekommt der Rentner auf die Rente noch einen monatlichen Beitragszuschuss, der den Auszahlungsbetrag der Rente erhöht. Dennoch muss der Rentner in der freiwilligen gesetzlichen und privaten Krankenkasse seine Beiträge auch noch zahlen und deshalb werden diese defacto auch von der Rente abgezogen.
Daneben fallen aber auch noch Steuern auf die Rente an, wenn der Rentner eine bestimmte Jahresrente erreicht. Diese Steuerpflicht ist im Einzelfall zu berechnen. Allgemeine Angaben wann eine Rente zu besteuern ist, sind daher sehr vage und haben oft mit dem Einzelfall nichts zu tun.
Aufgepasst!
Der Altersrentenrechner von rentenbescheid24.de schätzt grob die Altersrente. Die Ergebnisse dieser überschlägigen Berechnung können zum Teil erheblich von den Zahlen und Daten im Rentenbescheid/Rentenauskunft abweichen. Deshalb ist der Rentenrechner nur eine grobe Orientierung im Bedarfsfall!
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Unser Tipp
Nutzen Sie unseren Altersrentenrechner als erste Orientierung. Er stellt grob eine erste Schätzung Ihrer möglichen Rente dar. Damit erfahren Sie auch, ob Sie bezogen auf Ihr Nettoeinkommen eventuell zur ausgerechneten Rente Einkommenslücken haben. Diese können Sie durch anderweitige Absicherung für das Alter schließen. Wenn Sie es genau wissen wollen, dann nutzen Sie die professionelle Rentenberechnung der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de. Wir berechnen Ihre Rente anhand der Daten im Versicherungsverlauf zur Rentenauskunft und machen eine Hochrechnung anhand der letzten Jahreseinkommen. Unsere Rentenberechnung erfasst beitragsfreie Zeiten und Brüche im Erwerbsleben. Somit viel genauer und konkreter als unser Rentenschätzer. Gerne berechnen wir Ihre Rente mit Hochrechnung aus Verdienst oder Ihre Teilrente mit Hinzuverdienst neben der Rente!
Ja, ich möchte wissen, wie hoch meine Rente im Alter sein wird.
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