Mütterrente 2 ist in Gefahr
Die Mütterrente 2 ist in Gefahr, so die neuesten Informationen vom 11.08.2018. Im Zweiten Deutschen Fernsehen und in verschiedenen Presseinformationen im Internet wurde verbreitet, dass die Deutsche Rentenversicherung technische Probleme bei der Umsetzung der Mütterrente 2 hat.
Die Mütterrente 2 ist in Gefahr, bedeutet nicht, dass die Mütterrente 2 nicht kommt. Sie kann durch die Deutsche Rentenversicherung technisch nicht zum 31.12.2018 umgestellt werden. Sie muss die neuen Regelungen, in welcher Form auch immer sie kommen mag, technisch so umsetzen, dass sie für die betroffenen Versicherten und die DRV handhabbar sind. Und auch in neuen Rentenbescheiden umgesetzt werden können. Warum das so ist, liegt auf der Hand.
Mütterrente 2 ist in Gefahr: Unklarheit wegen Rechtslage
Nicht Justizia ist auf einem Auge blind. Sondern wir alle wissen noch nicht genau, was zur Mütterrente 2 nach dem Gesetzgebungsverfahren geregelt sein wird.
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Im Referentenentwurf zum RV-Leistungsverbesserungs-und Stabilisierungsgesetz sind die Vorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu lesen. Den Referentenentwurf zur neuen Mütterrente 2 können Sie hier herunterladen!
Unklar ist immer noch, ob die Regelungen wirklich so kommen, wie sie im Referentenentwurf geschrieben stehen. Mit dem Referentenentwurf ist das Gesetzgebungsverfahren im frühestmöglichen Stadium. Es finden zur Zeit die Abstimmungen der einzelnen betroffenen Ministerien untereinander statt. Spannend ist zum Beispiel die Reaktion des Bundesfinanzministers auf den Heilschen Mütterrentenentwurf. Es geht um die Frage der Finanzierung.
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Mütterrente 2 ist in Gefahr: Programmierung ist das Problem
Die Deutsche Rentenversicherung hat wegen der komplexen Vorgaben im Referentenentwurf erhebliche Schwierigkeiten, diese technisch umzusetzen. Es finden aufwendige und schwierige Umprogrammierungen der Software der DRV statt. Diese Software muss alle Vorgaben des neuen geplanten Gesetzes einhalten.
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Daneben Standby sozusagen auch noch die möglichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren mit einkalkulieren. Deshalb wird eine Auszahlung oder der Start der Mütterrente 2 zum 01.01.2019 möglicherweise nicht gelingen.
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Mütterrente 2 ist in Gefahr: Mütterrente 2
Die Mütterrente 2 soll ab dem 01.01.2019 für Mütter und Väter, die mehr als 2 vor 1992 geborene Kinder, erzogen haben, auf weitere 12 Kalendermonate Kindererziehungszeiten (25 KM-36 KM) ausgedehnt werden. Dies würde im Westen ca. 32 € und im Osten ca.30,69€ mehr Rente brutto monatlich ausmachen (Bestandsrentnerregelung -ähnlich wie zur Mütterrente 1 zum 01.07.2014?). Ob die Regelung wirklich nur für diesen Personenkreis kommt ist noch nicht klar. Viele Mütter und Väter, die weniger als 3 Kinder haben, laufen schon Sturm gegen die Neuregelung. Eine Klagewelle ist angedroht. Ca.6 bis 7 Millionen Betroffene wären ausgeschlossen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sagen: Ruhe bewahren und abwarten! Die Deutsche Rentenversicherung kann die neue Mütterrente 2 auch rückwirkend auszahlen!
Ja, ich möchte wissen, was in der neuen Mütterrente 2 für mich geregelt ist!
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
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