Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022
Am 21. Januar 2022 schlug die Nachricht wie eine Bombe ein. Der Mindestlohn wird am 01.10.2022 auf 12 € die Stunde steigen. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hat den Gesetzesentwurf zur Abstimmung zu den anderen Ressort-Minister übersandt. Damit wird das Gesetzgebungsverfahren zum Mindestlohn 12 Euro in Gang gesetzt. Über 6 Millionen Menschen dürfen sich ab dem 01.10.2022 über mehr Geld freuen. Wir sagen: Hubertus Heil hält mit seinen Ankündigungen aus dem Dezember 2021 Wort!
Das Gesetzgebungsverfahren zur Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022 ist seit dem 21.01.2022 in Gang gesetzt worden. Hubertus Heil will den Mindestlohn von aktuell 9,82€ über den 01.07.2022 auf 10,45€ ab dem 01.10.2022 auf 12€ pro Stunde Brutto anheben.
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Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022: Mindestlohn ab dem 01.01.2022
Der gesetzliche Mindestlohn für eine Stunde Arbeit liegt seit dem 01. Januar 2022 bei 9,82€. Er wird ab dem 01.Juli 2022 auf 10,45 Euro Brutto pro Stunde steigen.
Hubertus Heil von der SPD macht Nägel mit Köpfen. Er hatte Ende 2021 angekündigt, dass er im Januar 2022 einen Gesetzesentwurf zur Anhebung des Mindestlohnes auf 12 € auf dem Weg bringen wird. Er hat sein Versprechen eingehalten.
Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022: Auswirkung der Mindestlohnanhebung auf 12 Euro
Ca. 6 Millionen Menschen werden, so Hubertus Heil, von der Mindestlohnerhöhung unmmitelbar profitieren. Deren Einkommen wird steigen. Wenn wir von einer 40 Stunden-Woche ausgehen, wird der oder die Arbeitnehmerin ab dem 01.10.2022 ein durchschnittliches Monatsbrutto bei 12 Euro Mindestlohn von 1.920€ haben. Wenn wir von 180 Monats-Stunden Arbeit ausgehen, liegen wir bei 2.160€. Diese Brutto-MOnatsverdienste liegen trotz Mindestlohnerhöhung auf 12€ immer deutlich unter der sogenannten Geringverdiener-Grenze von 2.284€ Brutto im Monat. Wir haben hierüber berichtet! Hier zum Nachlesen!
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Klar dürfte auch sein, dass die Kranken-und Rentenkassen sich über höhere Beitragseinnahmen ab dem 01.10.2022 freuen dürfen.
Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022: Mindestlohn-Rente ist Armutsrente
Bei aller Freude über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12€. Klar dürfte sein, dass bei solchem Verdienst eine spätere Rente gering ausfallen wird. Eine armutsfeste Rente wird es auch mit 12 € Mindestlohn nicht geben. Wir hatten schon im Jahr 2019 mal gerechnet. Bei 12 Euro Mindestlohn kamen wir mit unserer damaligen Berechnung und damals geltenden Rentenwert 33,05€ auf sage und schreibe ruind 880€ Brutto-Rente bei 45 Jahren Arbeit bei Mindestlohn 12€. Hier zum Nachlesen! Besser dürfte es auch mit den aktuellen Rentenwerten nicht aussehen.
Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022!
Der Arbeitgeberverband hat schon Widerstand gegen die Erhöhung des Mindestlohnes zum 01.10.2022 auf 12€ mit einer Verfassungsklage angekündigt. Ob im Einklang der Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022 auch der Minijob sich auf 520€ erhöht und die Hinzuverdienstgrenze bei der vollen EM-Rente angehoben werden, können wir zum aktuellen Zeitpunkt den 22.01.2022 noch nicht sagen. Wir warten die Entwicklung ab.
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