Minijob soll auf 520 € angehoben werden
Das Sondierungspapier der SPD-FDP und Grünen vom 15.10.2021 offenbart es: Die Verdienstgrenze beim Minijob soll auf 520 € bei 10 Wochenstunden angehoben werden. Eine der sozialpolitischen Maßnahmen, die die mögliche neue Regierungskoalition vereinbart hat. Aber noch ist es nicht in den trockenen Tüchern, weil ab dem 16. Oktober 2021 erst die Kolalitionsgespräche anfangen sollen. Das Sondierungspapier ist nur der Leitfaden für viele Positionen die noch im Detail besprochen werden. Eines dürfte aber klar sein, das große sozialpolitische Modell der Bürgerversicherung ist vom Tisch. Denn die FDP wollte sie nicht, gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Eine Entwicklung die schlimme Folgen haben kann.
Der Minijob soll auf 520€ angehoben werden, so die aktuellen Informationen aus dem Sondierungspapier der FDP-SPD und Grünen vom 15.10.2021.
Bevor wir auf in diesem Beitrag auf die neuesten Entwicklungen eingehen, hier ein kleiner Überblick über die gängigen Varianten des Minijob- der geringfügigen Beschäftigung.
Unter dem Minijob versteht man die geringfügige Beschäftigung. Diese ist im Gesetz in drei Varianten vorgesehen. Von einem Minijob oder besser geringfügige Beschäftigung spricht man, wenn der Beschäftigte entweder:
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- ein regelmäßiges Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung von nicht mehr als 450€ monatlich erhält oder
- die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist oder im voraus vertraglich begrenzt ist (Stichwort Saisonarbeitskräfte) oder
- die geringfügige Beschäftigung in privaten Haushalten nach § 8a SGB IV.
SPD-FDP und die Grünen planen die Anhebung Minijob auf 520€ im Monat!
Die neuesten Zahlen belegen es, viele Rentnerinnen und Rentner gehen noch auf Geringfügigkeitsbasis arbeiten. Es wird sie sicher freuen, wenn sie zukünftig statt 450 € monatlich nunmehr 520€ steuerfrei dazuverdienen dürfen.
Verdienstgrenze Minijob soll auf 520€ angehoben: Was steht konkret im Sondierungspapier vom 15.10.2021
Im Sondierungspapier vom 15.10.2021 der möglichen neuen Koalitionäre steht folgendes geschrieben:
„Bei den Mini- und Midi-Jobs werden wir Verbesserungen vornehmen: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, wollen wir abbauen. Wir erhöhen die Midijob-Grenze auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.“, vgl. Seite 4 und 5 des Sondierungspapiers vom 14.10.2021!
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Verdienstgrenze Minijob soll auf 520€ angehoben: Fazit
Der Minijob oder die geringfügige Beschäftigung ist für viele Rentenbezieher in Deutschland eine wichtige Einnahmequelle. Ob aus finanzieller Not wegen niedriger Renten oder einfach um beschäftigt zu sein. Die betroffenen Rentner werden sich sicher freuen können, wenn sie statt 450 € monatlich dann 520 € steuerfrei dazuverdienen können. Natürlich nur, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben zum Minijob nach §§ 8, 8a SGB IV einhalten.
Ja, ich möchte wissen, ob und wie sich mein Minijob auf meine spätere Rente auswirkt!
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