Wird Minijob doch nicht auf 520€ angehoben
Der Referentenentwurf des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil vom 21.Januar 2022 mit dem Namen: „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn“ Mindestlohnerhöhungsgesetz zeigt es. Der Mindestlohn soll vom 01.10.2022 auf 12 Euro die Stunde steigen. Von 10,45 € , die ab dem 01.07.2022 gelten sollen. Was ist aber mit dem Minijob. Wird Minijob doch nicht auf 520€ angehoben?
Wird minijob doch nicht auf 520€ angehoben! Eine Antwort auf diese Frage ist im Referentenentwurf zum Mindestlohnerhöhungsgesetz vom 21.01.2022 nicht zu finden. Im Artikel 1 § 1 des Referentenentwurfs steht folgendes geschrieben zur Änderung des Mindestlohngesetzes vom 11.August 2014 in der Fassung vom 10.Juli 2020:
„§ 1 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde.“
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Wird Minijob doch nicht auf 520€ angehoben: Lässt Hubertus Heil Minijobber außen vor?
In dem Referentenentwurf vom 21. Januar 2022 steht aber nicht geschrieben, dass der Minijob mit dem Mindestlohn mitziehen wird. Im Koalitionsvertrag war vereinbart, dass sich sich die Verdienstgrenze Minijob an Mindestlohnbedingungen bei 10 Wochenstunden orientieren wird.
Die Frage, was mit der Minijob-Grenze von 450€ ab dem 01.10.2022 passiert, ist im Zuge der Veröffentlichung des Referentenentwurfs am 21.01.2022 von Koalitionspartner der FDP aufgeworfen worden.
Denn in diesem Entwurf ist keine höhere Verdienstgrenze festgelegt. Dabei hatte die FDP im Koalitionsvertrag die Kopplung des Minijobs an den Mindestlohnes vereinbart.
Ohne eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze beim Minijob dürften Millionen Minijobber leer ausgehen. Sie würden bei einem Anstieg des Mindestlohnes auf 12 Euro dann nur noch 8,6 Stunden in der Woche arbeiten, ohne die Grenze von 450€ zu übersteigen. Und dies in Zeiten der Personalknappheit auch im Niedriglohnsektor!
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Wird Minijob doch nicht auf 520€ angehoben: Dynamisiert sich die Hinzuverdienstgrenze Minijob mit jedem Anstieg des Mindestlohnes
Kommt mit einem anderen Gesetzesentwurf die Kopplung des Minijobs an den Mindestlohn, dann bedeutet dies nichts anderes, als dass sich die Verdienstgrenze automatisch dynamisiert. Die Koalition hat 10 Wochenstunden Minijob an den Mindestlohn gekoppelt. Dies ist genau die Zeitgrenze, die die Minijobber ab dem 01.07.2022 bei 10,45 Euro in der Woche und im gesamten Monat bei rund 43 Stunden zeitlich arbeiten dürften.
- 450€ ./. 10,45 € pro Stunde= 43,06 Stunden
Bei 12 Euro Mindestlohn soll daher die Minijobgrenze auf 520€ steigen, damit ein Minijob bei mindestens 10 Wochenstunden Arbeit möglich ist.
Wird Minijob doch nicht auf 520€ angehoben!
Die FDP erwartet Klarheit vom Bundessozialminister. So die klare Ansage des arbeitsmarktpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de warten die Entwicklung beim Minijob ab! Eines dürfte klar sein: Wenn die Einkommensgrenze Minijob an die Mindestlohnentwicklung gekoppelt wird, bedeutet dies auch, dass die Hinzuverdienstgrenzen bei der vollen EM-Rente sich bald ändern müssen! Denn die Rentenversicherung sieht den Verdienst Minijob als rentenunschädlich an! Bei 520€ pro Monat liegt der Jahresverdienst bei 6.240€ Brutto (12x 520€ Mindestlohn). Steigt der Mindestlohn steigt der Minijob, so die Koalitionsaussage. Dann würde bei der nächsten Mindestlohnerhöhung die Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ bei einer vollen EM-Rente schnell überschritten sein.
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