Rentenerhöhung für EM-Rentner am 01.07.2024
Das Thema der pauschalisierten Zuschlagslösung für EM- & Hinterbliebenenrentner zum 01.07.2024 ist in aller Munde. Das haben wir uns zum Anlass genommen, um alle Renteninteressierten zu diesem Sachverhalt auf einen Stand zu bringen. Denn die Rechtslage ist sehr komplex. Rund 3 Millionen EM-Bestandsrentner, Hinterbliebenenrentner und auch Rentner, die nahtlos an ihre EM-Rente eine Altersrente bekommen haben, können bis zu 7,5 % pauschalisierten abschlagsfreien Zuschlag zum 01.07.2024 erhalten.
Rentenerhöhung für EM-Rentner am 01.07.2024. Bis zu 7,5% Rentenerhöhung für EM-Rentner zum 01.07.2024 wird kommen.
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Rentenerhöhung für EM-Rentner am 01.07.2024: Überblick über die Rechtslage
Die Frage ist, wer hat Anspruch auf die pauschalisierte Rentenerhöhung zum 01.07.2024? Welche Personengruppen sind von dieser speziellen-Extraerhöhung erfasst. Hier der kleine Überblick.
Folgende Personengruppen haben nach dem „Rentenanpassungs-und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz vom 28.06.2022 Anspruch auf die pauschale Zuschlagsrente.
- Erwerbsminderungsrentner, deren EM-Rente nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.01.2019 begonnen hat, haben am 01.07.2024 Anspruch auf den Zuschlag von bis zu 7,5 %, wenn sie die EM-Rente am 30.06.2024 noch beziehen.
- Erwerbsminderungsrentner, die eine Altersrente unmittelbar im Anschluss an ihrer Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, diese Altersrente am 30.06.24 noch beziehen und deren EM-Rente in der Zeit vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2018 begonnen hat und
- Bezieher einer Hinterbliebenenrente, ebenfalls mit Rentenbeginn ab dem 01.01.2001 und bis einschließlich 31.12.2018 können Anspruch auf den Zuschlag von bis 7,5 % haben.
Rentenerhöhung für EM-Rentner am 01.07.2024: Neuer Rentenbescheid entscheidet
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden im Jahr 2024, wer von den rund 3 Millionen genannten Rentenbezieher Anspruch auf den Zuschlag hat. Die Entscheidung wird durch einen neuen Rentenbescheid gefällt. Wir vermuten, dass der neue Rentenbescheid mit der Entscheidung über die Zuschlagsregelung ab Mai 2024 bis Ende August 2024 kommen wird.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Ob der Bescheid dann auch die Rentenerhöhung 2024 beinhaltet, die nichts mit der Zuschlagslösung , die hier beschrieben ist, zu tun hat, können wir nicht sagen. Wir erinnern uns auch, dass die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bei der pauschalisierten Zuschlagsregelung für die Mütterrente 1 und 2 auch Extra-Bescheide erlassen hat.
Rentenerhöhung für EM-Rentner am 01.07.2024: Rechenbeispiel für den pauschalen Zuschlag
Susi erhält seit dem 30.06.2014 eine EM-Rente , die sie auch am 30.06.2024 noch bezieht. Die Monatsrente berechnet sich aus 55,5555 persönlichen Entgeltpunkten, inklusive 10,8 Prozent Abschlag. Susi erhält am 01.07.24 den neuen Rentenbescheid. Ihr wird der pauschale Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent zugesprochen. Der Zuschlag für Susi beträgt genau 7,5 Prozent von 55,5555 persönlichen Entgeltpunkten. Das sind 4,1667 persönliche Entgeltpunkte (55,5555 pEP x 7,5%) mehr und zwar ohne Abschlag. Susi`s EM-Rente erhöht sich um 156,67€ (4,1667 x 37,60€). Die mögliche Rentenanpassung zum 01.07.2024 ist in dieser Rechnung noch nicht erfasst.
Rentenerhöhung für EM-Rentner am 01.07.2024: Die Höhe des pauschalen Zuschlags variiert
Die Zuschlagshöhe kann von Fall zu Fall verschieden sein. Die Höhe gestaltet sich wie folgt:
- EM- und Hinterbliebenenrentner mit Rentenbeginn nach dem 31.12.2000 und vor dem 30.06.2014 erhalten 7,5 % pauschalen Zuschlag.
- EM- und Hinterbliebenenrentner mit Rentenbeginn nach dem 30.06.2014 und vor dem 01.01.2019 erhalten 4,5 % Zuschlag.
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Die gleichen Regeln treffen auch auf die Rentner zu, die nach einer EM-Rente eine Altersrente bezogen haben, die zum 30.06.2024 noch besteht.
Rentenerhöhung für EM-Rentner am 01.07.2024: Unklare Rechtslage
In den folgenden Fällen ist es wiederum nicht sicher bzw. ausgeschlossen, dass Sie den Zuschlag an Entgeltpunkten erhalten:
- Versicherte, die vor 2019 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten haben und dann nach dem 31.12.2018 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten haben. Wir befürchten, dass diese Personen leider keinen Anspruch auf diesen pauschalen Zuschlag haben werden. Der Grund liegt darin, dass in der vollen EM-Rente schon die neuen Zurechnungszeiten gelten, die ab 2019 für höhere Renten sorgen.
- Ähnliches gilt für EM- und Hinterbliebenenrentner mit erstmaligen Rentenbeginn nach dem 31.12.2018. Auch sie bekommen den Zuschlag nicht, weil sie schon die erweiterten Zurechnungszeiten in ihren Renten in Anspruch nehmen.
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Rentenerhöhung für EM-Rentner am 01.07.2024
Ob Sie persönlich von der Zuschlagsregelung für Bestands-EM-Rentner profitieren, können wir Ihnen nicht sagen. Der Anspruch wird durch die Rentenversicherung individuell für Sie geprüft. Warten Sie bitte den Änderungsbescheid- Zuschlagsbescheid ab. Wenn Sie den Bescheid erhalten haben, prüfen Sie ob der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten in der Anlage “ Berechnung persönliche Entgeltpunkte “ im Rentenbescheid erfasst ist.
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