Unbezahlbare Rentenversprechen der GroKo
Unbezahlbare Rentenversprechen der drei Parteien der Großen Koalition, so die denn auch kommt. Eine Studie des IW Köln sagt, dass die sogenannte doppelte Haltelinie nur noch mit sehr hohen Steuerzuschüssen finanziert werden kann. Es soll richtig teuer werden. Zu was für einem Preis?
Unbezahlbare Rentenversprechen der GroKo werden in den nächsten Jahren nicht nur die Beitragszahler immer mehr belasten, sondern auch den Steuerzahler. Und warum das Ganze, fragt man sich? Es wird geunkt, dass die Parteien reine Klientelpolitik betreiben und dies auf Kosten der jüngeren Generationen.
Auch das Versprechen den Beitragssatz in der Deutschen Rentenversicherung auf 20 Prozent zu halten, kostet richtig viel Geld. Das Rentenniveau soll bis 2025 auf 48 Prozent gehalten werden. Und wer es nicht glaubt, im § 154 Sozialgesetzbuch Nr. 6 ist es gesetzlich verankert, dass es 46 Prozent sind. Ohne dass es jemand gemerkt hat.
Im § 154 Absatz 3 Nr. 2 SGB VI steht geschrieben: „ Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn der Verhältniswert aus einer jahresdurchschnittlichen verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt in der mittleren Variante der 15-Jährigen Vorausberechnung des Rentenversicherungsberichts (Sicherungsniveau vor Steuern) bis zum Jahr 2020 46 vo Hundert oder bis zum Jahr 2030 unterschreitet.
Unbezahlbare Rentenversprechen der GroKo: Was ist eine Standardrente?
Als verfügbare Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten ohne Berücksichtigung der auf sie entfallenden Steuern, gemindert um den allgemeinen Beitragsteil sowie den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und den Beitrag zur Pflegeversicherung definiert.
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Als verfügbares Durchschnittsentgelt ist das Durchschnittsentgelt ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuern, gemindert um den durchschnittlich zu entrichtenden Arbeitnehmersozialbeitrag einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge gemeint.
Unbezahlbare Rentenversprechen der GroKo: 46 oder 48 Prozent?
Laut dem § 154 Absatz 3 SGB VI darf das Rentenniveau nicht unter 46 % sinken. Nach der seit vielen Jahren geltenden Rentenanpassungsformel wird mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor die steigende Zahl der Rentner gegenüber Beitragszahlern sich immer mehr auswirken.
Dass heißt, immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Damit die Beitragszahler nicht finanziell überfordert werden, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentensteigerungen. „Böse Zungen“ behaupten, dass es bald keine Rentensteigerungen mehr gibt oder die Rentenanpassungen immer weniger werden. Gleichzeitig müssen aber die Rentenbeiträge steigen. Was für ein Irrsinn!
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Unbezahlbare Rentenversprechen der GroKo: Ein hoher Steuerzuschuss
Wenn es aus den Beitragsmitteln nicht reicht, muss der Steuerzahler ran. Schon heute beträgt der Bundeszuschuss zur Rente fast 100 Milliarden Euro, im Jahr. Bei den teuren Wahlgeschenken der GroKo, der Mütterrente und Co. kann es noch mehr werden.
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Unbezahlbare Rentenversprechen der GroKo: So kann es nicht weitergehen!
Viele wirkliche Experten sagen, so kann es nicht weitergehen. Wir brauchen endlich mutige zukunftsweisende Änderungen im Rentensystem und zwar nicht erst 2025, wie die GroKo vorschlägt. Wie wäre es denn, mit einer Rentenversicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger und zwar ausnahmslos. Sollte man vielleicht auch die Beitragsbemessungsgrenzen anheben und eine Beitragspflicht für Maschinen und Roboter einführen. Die Industrierevolution 4.0 wird mehrere Millionen Arbeitsplätze zu Nichte machen. Wie soll es dann, neben den Babyboomern mit der gesetzlichen Rente weitergehen. Fragen über Fragen.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente zum Leben reicht!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.